Drogenkrieg in den Medien. Ein Gespräch mit Antonia Kaufmann über die Zukunft des Drogenkonsums und die Berichterstattung darüber

Stefan: In den Medien wird viel über den „Drogenkrieg“ berichtet. Es geht auch um die „Drogenszene“ und die „Drogensüchtigen“. Inwiefern wird diese Diktion der Problematik gerecht?

Antonia: Die von dir genannten Stichwörter „Drogenkrieg“, „Drogenszene“ und „Drogensüchtige“ beeinflussen den Diskurs um die Handhabung von Suchtmitteln in den Medien in dem Sinne, dass sie meist nicht in einem neutralen Zusammenhang genannt werden bzw. keine neutrale Konnotation aufweisen und somit ein verzerrtes oder vereinfachtes Bild der Suchtmitteldebatte bei dem/der Leser:in verursachen können. Der gesamte Diskurs um Suchtmittel ist sehr komplex und wird meiner Meinung nach aktuell in den Medien nicht gerecht wiedergegeben. Das ist aber eventuell auch gar nicht möglich, da die Medienberichterstattung in der Debatte um die Drogenszene meist dazu neigt, zu dramatisieren, um durch die eigenen verbreiteten Inhalte Aufmerksamkeit generieren zu können. Manchmal kann eine solche Herangehensweise zu einer Sensationalisierung führen, die den zugrundeliegenden Problemen, welche den Suchtmittelkonsum bzw. -vertrieb antreiben, keine Beachtung schenkt. Eine solch einseitige Darstellung führt dann auch meist zu einer Stigmatisierung, welche von bestimmten Medien aktiv im Diskurs eingesetzt und durch bestimmte Wörter und Phrasen (bspw. „Junkies“) verstärkt wird, was wiederum zu einer gesellschaftlichen Marginalisierung von Suchtkranken führt.

Neben dieser Sensationalisierung und Stigmatisierung der Inhalte werden die aktuellen Probleme im Suchtmittelmilieu zudem meist sehr vereinfacht dargestellt und neigen meist dazu, sich vor allem auf negative Auswirkungen auf die Gesellschaft zu konzentrieren.

In meiner Recherche zur Berichterstattung über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland konnte ich hingegen eine sehr ausgeglichene Abbildung des Meinungsbilds innerhalb der österreichischen sowie deutschen Medienlandschaft erkennen. Während mehrmals die Befürchtung der Überlastung des Justizsystem durch die kontrollierte Freigabe oder die Befürchtung vor einer verstärkten organisierten Kriminalität durch die Legalisierung thematisiert wurde, kamen in mehreren Artikeln auch der durch die Freigabe forcierte Schutz der Bevölkerung bzw. die Themen Suchtprävention, Jugendschutz und die Eindämmung des Schwarzmarkts zur Sprache. Ich kann mir diesen Unterschied vor allem damit erklären, dass die Legalisierung von Cannabis bereits allein im ausgewählten Wording und Framing einen Gegensatz zu aufgeladenen Stichwörtern wie „Drogenkrieg“ bildet und somit auch medial anders transportiert wird. Weiters geht es in der von mir untersuchten Berichterstattung zudem um ein neues Gesetz, welches (auf Wunsch der Regierungsparteien) Anklang in der deutschen Gesellschaft finden soll und daher eventuell auch eher neutral/positiv dargestellt wird.

Jedoch bin ich auch der Meinung, dass die gesamte Diktion im medialen Diskurs, egal ob Cannabis oder Crack, es verabsäumt, den tatsächlich Betroffenen (bspw. Suchtmittelkranken oder auch Familienangehörigen etc.) Raum zu geben, die eigene individuelle Geschichte zu erzählen. Diese fehlenden Perspektiven und Stimmen würden einen wichtigen Beitrag in einer neutralen und aufklärenden Berichterstattung leisten und hätten die Macht, die Diktion in den Medien Step für Step zu verändern.

Stefan: Was ist eine Drogenpanik? Gibt es dafür historische Beispiele?

Antonia: Der Begriff „Drogenpanik“ wurde vom US-amerikanischen Soziologen und Rechtswissenschaftler Craig Reinarman (2007) definiert und benennt ideologisch konstruierte, moralische Paniken, welche u. a. von Massenmedien beeinflusst sowie geprägt sind. Es handelt sich dabei also um rein soziale Konstruktionen, die nach Reinarman (2007) immer sieben bedeutende Merkmale enthalten:

  1. alle gesellschaftlich produzierten Drogenängste haben einen realen Anlass, welcher von/in der Gesellschaft als ein tatsächliches Problem anerkannt werden;
  2. die Massenmedien tragen eine bedeutsame Rolle in der Dramatisierung, Aufbauschung oder auch Verbreitung des erkannten Problems;
  3. sowohl wirtschaftliche als auch politische Eliten nutzen den Drogendiskurs für die Durchsetzung ihrer Eigeninteressen (bspw. finanzieller Profit);
  4. professionelle Interessensverbände versuchen die öffentliche Definition des Problems zu beeinflussen und erheben den Anspruch, entsprechende Lösungsansätze aufzustellen, die der eigenen Ideologie entsprechen;
  5. für die Entstehung von Drogenpaniken ist auch immer der historische Kontext, also die Stellung der im jeweiligen Land dominierenden Konflikte und Spannungen, von großer Bedeutung, da Konsument:innen von Suchtmitteln so von unterschiedlichen Seiten als potenzielle Gefahr geframed werden können;
  6. Meinungsführer:innen stellen eine „Verbindung“ zwischen einem Suchtmittel und einer am Rand der Gesellschaft stehenden Konsument:innengruppe dar, aus dem dann ein „gesamtgesellschaftliches Drogenproblem“ konstruiert wird;
  7. Drogen werden meist als Sündenböcke der bereits zuvor existierenden gesellschaftlichen Probleme verantwortliche gemacht, um der Bevölkerung eine simplifizierte Erklärung präsentieren zu können, welche alleinig die Suchtmittel und sozial ausgestoßene Individuen als Verursacher:innen eines weitaus komplexeren Netzes an gesellschaftlich-sozial-politischen Problemen identifiziert.

Die erste „Drogenpanik“ entsteht laut Craig Reinarman im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit der zunehmenden Verbreitung von Alkohol als Genussmittel. Darauf folgte die Prohibition in den USA – also das landesweite Verbot von Herstellung, Transport und Verkauf von Alkohol. Weitere historische Drogenpaniken werden von Reinarman im Diskurs um die Suchtmittel Opium, Marihuana und Crack beschrieben. Dabei wurden all diese Suchtmittel bereits Jahrzehnte und Jahrhunderte vor der Entfachung der jeweiligen Drogenpanik konsumiert, allein die Gruppe der von der Gesamtgesellschaft wahrgenommenen Konsument:innen hatte sich verändert. Im Zuge einer Drogenpanik verändern sich also nicht grundlegend die Konsumgewohnheiten innerhalb der Gesellschaft, sondern primär der Darstellungsrahmen.

Stefan: Wie wird in den Medien über Drogen berichtet? Da gibt es sicher auch Unterschiede je nach Thema: Drogenkonsum, Drogenhandel oder Drogensucht.

Antonia: Im aktuellen Diskurs um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland habe ich in meiner Recherche feststellen können, dass sowohl der Konsum als auch der Handel von, in diesem Fall Cannabis, im Zuge der Legalisierungsdebatte in den Medien stark aufgegriffen wurden und eine Legalisierung von den Medien oftmals als Problemlösung für illegalen Drogenkonsum und -handel angesehen wird bzw. darüber in den Medien diskutiert wurde. Beiden Stichwörtern kommt im Diskurs oftmals eine eher neutrale Konnotation zu, da man den illegalen Charakter durch die aktuelle Gesetzesänderung an die gesellschaftliche Norm anpassen möchte. Die gesamte mediale Debatte ermöglicht der Bevölkerung einen „frischen“ Zugang zu den Begriffen „Drogenkonsum“ und „Drogenhandel“, da diese durch eine Legalisierung frei von negativer Konnotation werden und somit der Gesellschaft zugänglicher gemacht werden. Die Einordnung der vier Betrachtungsweisen von Drogenkonsum in der Geschichte der Drogenpolitik ist laut Dollinger und Schmidt-Semisch (2007) an dieser Stelle eine interessante Einordnung, da Drogenkonsum demnach verstanden werden kann als:

  • kulturell reguliertes bzw. zu regulierendes Phänomen, das allgemein akzeptiert und (in bestimmten Situationen) erwünscht ist (Kultivierung);
  • unerwünschtes Verhalten, das aber in der Verantwortung des Einzelnen steht (Akzeptanz);
  • Krankheit, die behandelt werden kann/muss (Pathologisierung);
  • Verbrechen, das es mit Freiheits-/Geldstrafen zu ahnden gilt (Kriminalisierung).

In den von mir untersuchten Medien konnte ich sowohl den Kultivierungs- als auch den Akzeptanzansatz von Cannabiskonsum und -handel erkennen.

Anders sah es im Zuge meiner Recherche jedoch mit dem Begriff „Drogensucht“ aus. Über Sucht wurde im Diskurs der Legalisierung von Cannabis in den von mir untersuchten Medien nur sehr wenig berichtet und wenn, dann handelte es sich meist um Kritik an der Legalisierung und um eine „Gefahr“, der die Gesamtbevölkerung ausgesetzt wird und vor welcher man sie schützen müsse (z. B. indem man bzw. der Gesetzgeber entsprechende Maßnahmen implementiert). In diesem Zusammenhang werden also eher die Ansätze der Pathologisierung und Kriminalisierung verwendet.

Stefan: Das Bedürfnisdas „Volk“ zu „schützen“ scheint dem Gesetzgeber am stärksten im Fall des Drogenmissbrauchs umzutreiben. Beim In-den-Tod-Schicken von Soldaten sind die meisten Staaten da nicht ganz so zimperlich.

Christine Graebsch hat einen luziden Text über die Rechtstheorie der Drogenprohibition geschrieben. Das deutsche Opiumgesetz von 1920 hat mit dem Betäubungsmittelgesetz von 1971 gemeinsam, dass der Zweck des Drogenverbotes als „Schutz der Volksgesundheit“ angegeben wird. Das soll erreicht werden, indem jeglicher Umgang mit den im Gesetz aufgelisteten Substanzen unter Strafe gestellt wird. Das ist insofern bemerkenswert, als dass in der sonstigen verfassungsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung „paternalistischer Schutz des sich freiverantwortlich selbst schädigenden Individuums weithin abgelehnt wird“. Das liberale Recht spricht uns zu uns krank- und totzuarbeiten und gesundheitsgefährdende Berufe und Arbeitsbedingungen (Nachtarbeit, Schichtdienste, Arbeit mit gefährlichen Substanzen, körperliche Schwerarbeit) zu akzeptieren. Diese werden manchmal durch monetäre Anreize, Stichwort: Überzahlung für Schwerarbeit, abgegolten. Es ist erlaubt Extremsport mit erheblichem Unfallrisiko zu betreiben, täglich übermüdet mit Fahrrad und Auto in die und aus der Arbeit zu fahren, Kriegsdienst zu leisten, und Suizid zu begehen, aber beim Drogenkonsum wird es offenbar ernst.

Graebsch nimmt sich den Cannabis-Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 1994 vor. Der Begriff der Volksgesundheit kommt darin nicht vor, aber der Wille „die menschliche Gesundheit sowohl des einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren“. Dies soll ein „drogenfreies soziales Zusammenleben ermöglichen“. Ein Recht auf burnoutfreies Arbeitsleben gibt es dagegen noch nicht. Das deutsche Bundesverfassungsgericht argumentiert mit einem dem Konsum innwohnenden antizipierbaren Fremdverletzungspotential, das daraus resultiert, dass jeder Konsument seine Drogen auch in Umlauf bringen könnte. Warum in privaten Haushalten in denen Kinder leben grundsätzlich Alkohol in unbegrenzten Mengen gelagert und konsumiert werden darf, warum dort geraucht werden darf, das darf man sich angesichts dieser Argumentation sicherlich fragen. Es ist jedenfalls eine sonderbare Herangehensweise, dass die Kriminalisierung von Erwerb und Besitz von illegalen Drogen zum Eigenkonsum deshalb verboten sein soll, weil es die Möglichkeit gibt, dass man sie an schützenswerte Andere weitergibt. „[E]ine Verdachtsinkriminierung, die dem Schuldprinzip widerspricht.“

Der dieser Möglichkeit zur Verdachtsinkriminierung implizit zugrundeliegende Begriff der Volksgesundheit ist „ein konturloses Rechtsgut, das in der NS-Zeit darauf angelegt war, die ‚Reinheit der Rasse‘ zu bewahren“. Dadurch soll ein „Interesse der Allgemeinheit an der Verhinderung von Gesundheitsbeinträchtigungen des*der Einzelnen konstruiert“ werden. Und auch heute noch wird es „in Zusammenhang mit dem Schutz vor der Verbreitung von Infektionskrankheiten und im Lebensmittelrecht herangezogen“. Immer kommt darin eine Sorge um die individuelle Gesundheit zum Ausdruck, die wie ein Allgemeingut rechtlich gesichert werden soll. Diese Rechtsgutbeschreibung der allgemeinen Sorge um die Volksgesundheit bezieht sich explizit nicht auf alle gesundheitsgefährdenden gesellschaftlichen Praktiken, sondern auf den Konsum illegaler Drogen und nimmt „die Arbeitskraft und Produktivität von Bürger*innen als Maßstab für deren Gesellschaftsnützlichkeit“. Die Gesundheit Einzelner wird juristisch „kollektiviert“ und einer „wirtschaftlichen Nützlichkeitserwägung“ unterzogen. „(D)em herangezogenen Gesundheitsbegriff entgegenstehende und ebenfalls kollektiv verankerte Bedürfnisse nach Entspannung, Rausch, Irrationalität, Vergemeinschaftung ohne Wirtschaftlichkeitsbezug etc. werden dahinter rechtsdogmatisch zum Verschwinden gebracht.“

Ich habe das Gefühl, es geht bei der Drogenberichterstattung noch sehr viel um die Befriedigung von Sensationsgelüsten beim Publikum und das hat vor allem in Deutschland und Österreich eine gewisse Tradition. Die Nürnberger Rassegesetze von 1935 und die Einführung des arischen Ahnenpasses stellten die „Reinheit des Blutes“ in den Mittelpunkt der Verfolgungspolitik im Nazi-Reich. Hier sieht Ohler eine „Schnittstelle zwischen antisemitischer Hetze und Antidrogenpolitik“ in der „Juden und Drogen […] zu einer toxischen oder infektiologischen Einheit“ (ebda.) verschmolzen, die das gesunde deutsche Volk durch Verunreinigung bedrohte. Der „marxistisch-jüdische“ Einfluss der hinter der Vorstellung vermutet wurde, dass Menschen ihren Körper und ihre Gesundheit selbst besitzen könnten und also selbst entscheiden mit welchen Drogen man sich berauschen wollte, stand für die Nazis die „germanisch-deutsche“ Auffassung entgegen, dass der Körper der Einzelnen dem Volk gehört. Während Drogen wie Cannabis, Morphin und Kokain geächtet waren, wurde die Entwicklung synthetischer Stimulanzien forciert. Die Konzerne Merck in Darmstadt, Bayer im Rheinland oder Boehringer Ingelheim profitierten stark und können ihr Geschäft bis heute weitgehend bruchlos fortführen. Für die Behandlung des Volkskörpers wurden Metamphetamine im industriellen Maß hergestellt. Das Indikationsfeld, also die Anwendung der Drogen, ging von Geburtshilfe, Seekrankheit, Höhenangst, Heuschnupfen, Depression, und Hirnstörungen. Gleichzeitig wurde der öffentliche Hass auf Drogenkonsumenten geschürt, die sich nicht an den „Volksdrogen“ berauschten. „Wer Drogen konsumierte, litt unter einer ‚Auslandsseuche‘. Rauschmittelhändler wurden als skrupellos, gierig oder fremdvölkisch hingestellt, Drogenkonsum als ‚rassisch minderwertig‘ und sogenannte Rauschgiftkriminalität als eine der größten Bedrohungen der Gesellschaft“ bezeichnet. Diese Diktion im Umgang mit Drogen hält sich in einer ähnlichen Weise bis heute. Richard Nixon wird folgendes Zitat zugeschrieben: ‚Every one of the bastards that are out for legalizing marijuana is jewish.‘“ (zitiert nach Tom Feiling: The Candy Machine 35)

Antonia: Das von dir hier angesprochen Framing, welches von den Nazis verwendet wurde, um den Konsum bestimmter Suchtmittel in der Gesellschaft zu normalisieren und andere Substanzen als eine „Verunreinigung des deutschen Volkes“ darzustellen, finde ich sehr interessant. Diese quasi-ideologische Interpretation des Drogenkonsums bedarf sicherlich einer eigenen wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Welche Zusammenhänge siehst du in den von dir aufgelisteten Fakten und dem aktuellen Umgang mit Suchtmitteln und Drogen? Welche Fortschritte haben wir als Gesellschaft in diesem Diskurs seit dem zweiten Weltkrieg gemacht?

Stefan: Da muss ich etwas weiter ausholen. Legalität bedeutet Rechtmäßigkeit. Man kann von einer legalen Handlung sprechen, wenn sie überprüfbar auf rechtlicher und gesetzlicher Grundlage erfolgt. Es können aber zwischen dem geschriebenen Gesetz, der dementsprechend legalen Handlung und den jeweiligen Vorstellungen über Gerechtigkeit Spannungen auftreten, die Fragen nach der Legitimität, also der inhaltlichen Rechtmäßigkeit dieser Handlung aufwerfen.

Illegalität bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht. Illizität bezeichnet eine Handlung am Rande der Legalität, die gerade noch durch das Gesetz gedeckt ist, sich aber bereits in den Bereich der Illegalität hinbewegt oder zwar vollständig legal, aber ethisch verwerflich ist.

Die Begriffsklärung der europäischen Drogenbeobachtungsstelle von 2023 beschreibt Legalisierung als einen Vorgang, der eine Handlung die zuvor verboten war, rechtmäßig macht. Im Fall von Drogen bedeutet es, dass alle strafrechtlichen und nichtstrafrechtlichen Sanktionen betreffend den Besitz oder Konsum abgeschafft werden.

Entkriminalisierung bedeutet die Aufhebung des strafrechtlichen Status für ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung. Drogen werden aber weiterhin beschlagnahmt und nicht-strafrechtliche Sanktionen weiterhin verhängt. Entkriminalisierung bezieht sich in der Regel auf den persönlichen Besitz oder Konsum der Drogen. Verkauf und Angebot bleiben strafrechtlich relevant.

Straffreiheit dagegen würde bedeuten, dass Strafverfahren ohne Verhängung einer Strafe eingestellt werden, weil sie etwa als geringfügig eingestuft werden, oder deren Verfolgung nicht im öffentlichen Interesse liegt.

Regulierung liegt dann vor, wenn Anbau, Vertrieb und Verkauf von Drogen durch Lizenzen geordnet werden. Damit verbunden können auch Bestimmungen, wie Altersgrenzen für den Erwerb und Konsum sein. Verstöße gegen diese Bestimmungen können strafbar sein, oder auch nicht.

Es gibt zur Legalisierung von Drogen verschiedenste Ansätze die sich mit unterschiedlichen Argumentationen für oder gegen die Legalisierung aussprechen. Ein wichtiges Argument für die Legalisierung ist das Recht der Individuen auf Selbstbestimmung. Ein mündiger Mensch sollte die Freiheit haben sich für oder gegen den Drogenkonsum aufgrund ausreichender Information und sicherem Zugang zu entscheiden. Dafür spricht, dass der Konsum trotz Prohibition in großem Ausmaß stattfindet. Dagegen kann eingewendet werden, dass damit der Einstiegskonsum verstärkt wird. Vergleichbar mit Alkohol und Zigaretten könnte eine Legalisierung ohne starke flankierende politisch-institutionelle Maßnahmen dazu führen, dass bereits sehr junge Menschen zu starken Drogen greifen. Ein wirksamer Jugendschutz kann jedenfalls nur durch engmaschige staatliche Kontrollen und begleitende Projekte, sowie wirkungsvolle suchtpräventive und -begleitende Maßnahmen garantiert werden. Aus kriminologischer Sicht kann man feststellen, dass die Prohibition den Konsum kaum beschränkt, sondern hauptsächlich zu einer Kriminalisierung der Konsumenten und Prekarisierung des Konsums führt.

Grundsätzlich verhält es sich aber so, laut Hans Joachim Jungblut, dass die internationalen Konventionen zum Drogenhandel und Konsum zwar einen Einfluss auf die nationalen Gesetzgebungen haben und „prohibitive Rahmenbedingungen konstituieren“. „Sie sind aber nationalspezifisch auszuformulieren. Dies bedeutet, […] dass Spielraum zur sinnhaften Ausgestaltung einer schadensreduzierenden Drogenpolitik besteht. Insofern die prohibitive Drogenpolitik und ihre drogenrechtliche Kristallisation Inkonsistenzen und Vermittlungsprobleme u. a. mit grundgesetzlichen Regulierungen beinhaltet, besteht Anlass, diesen Raum auszufüllen.“ Die aus den Konventionen abgeleitete Verpflichtungen müssen „im Einklang mit der jeweiligen Verfassung eines Mitgliedsstaates“ sein. Der Staat hätte Spielraum dafür Institutionen zu schaffen die Qualität und Reinheit von Betäubungsmitteln garantieren und Risiko mindernde Strategien des Gebrauchs vermitteln. Diesen Spielraum hat gerade Deutschland genutzt um Cannabis zu legalisieren. Die deutsche Bundesregierung will damit erreichen, dass der illegale Cannabis-Markt eingedämmt, die Qualität von Cannabis besser kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und damit zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beigetragen werden kann. Dafür soll mehr für Aufklärung und Prävention getan und der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Das Gesetz sieht vor, dass Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – ab dem 1. Juli 2024 – in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen dürfen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig. Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten. Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.

Als positive Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis gelten, in Hinblick auf Länder in denen die Legalisierung schon länger beobachtbar ist (USA, Canada), laut Hoch und Preuss, ein Zuwachs an Steuereinnahmen sowie ein Rückgang des illegalen Marktes, auch wenn gerade die Besteuerung des legalen Marktes dem illegalen Markt Vorteile verschafft und er deshalb durch diese Maßnahme nicht ganz verschwinden wird. Auf der anderen Seite gibt es eine Zunahme im Konsum der Droge und bei den Cannabisnotfällen in den Krankenhäusern.

Die Debatte über eine mögliche Legalisierung von Drogen tobt seit Jahrzehnten. Der libertäre US-amerikanische Richter James P. Gray stellt, seine langjährige Erfahrung zusammenfassend, fest die Ergebnisse der Null-Toleranz-Politik der USA in Bezug auf Drogen seien „überwältigend negativ“. Er schreibt, einer von 31 Erwachsenen in den USA war 2009 im Gefängnis auf Bewährungsstrafe. Obwohl die allgemeine Kriminalitätsrate in den USA in den letzten Jahren gesunken ist, sind Gefangennahmen wegen Drogendelikten seit 1980 um das Siebenfache gestiegen. Absurd daran ist, so behauptet Gray, dass dieses System der schnellen Gefangenahme bei geringen Verstößen dazu geführt hat, dass hauptsächlich die „dummen, unorganisierten und weniger gewaltbereiten“ Personen vom Markt eliminiert wurden, die Cleveren und Gefährlichen aber weiter ihr Unwesen treiben. Dazu kommt, dass die Überfüllung der Gefängnisse dazu führt, dass immer wieder gefährlichere Verbrecher entlassen werden müssen, um Platz zu schaffen für neu eintreffende kleine Drogenhändler. So viele werden in manchen Gegenden für kleine Delikte eingesperrt, dass sich Jugendkulturen darum bilden, die den Aufenthalt im Gefängnis als Ritual der Aufnahme in die Gemeinschaft ansehen.

Dazu kommt nach neuesten Erkenntnissen, dass laut Karl-Heinz Reuband eine rigide Strafverfolgung für Drogendelikte keine präventive Wirkung hat. Für das Verhalten der Individuen ist die Höhe der Strafdrohung weniger entscheidend, als ihre Wahrnehmung der Möglichkeit entdeckt zu werden. Anders gesagt, die Befunde der empirischen Untersuchung des Einflusses der Rechtspraxis auf den Konsum illegaler Drogen liefern „keinen überzeugenden Beweis für die Haltbarkeit der These, derzufolge das Recht und die Rechtspraxis eine ‚normvalidierende‘ Funktion ausüben“. Dasselbe gilt für den Einfluss der Drogenpolitik auf die Drogenverbreitung. Jedenfalls was den Cannabiskonsum in Deutschland betrifft.

Die Allokation von Polizei-Ressourcen auf die Verfolgung von geringeren Drogendelikten in den USA hat dazu geführt, dass in den ohnehin strukturschwachen Gegenden klassische Eigentumsdelikte kaum mehr verfolgt werden. Als wäre das Eigentum der unteren Klassen ohnehin nicht schützenswert. Darüber hinaus kam es zu einem Absinken der Aufklärungsrate bei Kapitalverbrechen. Wurden in den späten 1960ern noch 80% der Morde im Raum Los Angeles strafrechtlich verfolgt, fiel diese Rate während des Höhepunkts des War on Drugs auf 47%. Das liegt im Spezialfall der USA auch an den sogenannten „asset-forfeiture laws“. Diese Gesetze erlauben den Polizeistationen einen Anteil an sichergestellten Drogengeldern und anderen mit der Drogenkriminalität verbundenen Werten einzubehalten und als Mittel zur Eigenfinanzierung einzusetzen. Alleine in Texas gibt es laut Tom Feiling im Jahr 2009 45 „narcotic task forces“ deren Budgets an ihren Verhaftungsraten bemessen werden, was ebenfalls die Zahlen der Verhaftungen in die Höhe treibt. Bundesweit gibt es in den USA 50 Regierungsorganisationen die mit dem Krieg gegen Drogen betraut sind. Die Drug Enforcement Agency (DEA) unterhält 227 Büros in den USA und 86 verteilt über 36 weitere Länder. Den so geführten War on Drugs verbindet mit dem War on Terror das Versprechen eines nicht enden wollenden Auftrags der mit unklaren Parametern konstruiert ist. Für Harvard Professorin Elizabeth Hinton steht diese Dynamik in einem Zusammenhang mit der aus einem parteiübergreifenden politischen Konsens entstandenen Entwicklung hin zu dem aktuellen System der Masseneinkerkerung in den USA. Das Ziel war und ist die Kontrolle von als problematisch eingestuften Bevölkerungsgruppen. Betroffen davon sind in erster Linie arme Menschen aus den unteren Klassen. Für Afroamerikaner aber gelten noch einmal gesonderte Regeln. Sie werden, vor allem bei Routinekontrollen der Polizei, unabhängig von ihrem Klassenstatus weitaus öfter kontrolliert und werden weitaus öfter Opfer von Polizeigewalt.

Eine Gruppe die darüber hinaus überproportional betroffen ist von polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Drogendelikten, sind Frauen. Während der Jahre ab 1993 stieg die Anzahl von Frauen, die wegen Drogendelikten im Gefängnis waren um 224% bis 1996 sogar um 888% im Vergleich zu einem Anstieg von 129% für andere Verbrechen. Sie würden am meisten von einer Legalisierung, oder Straffreiheit profitieren, denn nur 12% von ihnen sitzen wegen Gewaltverbrechen hinter Gittern. Bei den Männern sind es 50%. Die meisten Frauen die für Drogendelikte eingesperrt werden, sind arm, schlecht oder gar nicht ausgebildet und in vielen Fällen mit einem niedrigeren sozioökonomischen Status ausgestattet, als die männlichen Kleindealer. Dennoch tragen sie, laut Taxman/Cropsey, das höhere Risiko beim Drogenhandel erwischt und eingesperrt zu werden. Vor ihrer Verhaftung haben sie im Durchschnitt ein Einkommen von 600 Dollar oder weniger. Das liegt auch daran, dass die Drogenszene zumindest auf Seite der Konsumenten, von Männern dominiert wird, denen auch die höhere Statusposition zukommt. Das kann ich auch aus meiner Erfahrung als Sozialarbeiter bestätigen. 

Also die Gesellschaft macht durchaus Fortschritte im Umgang mit dem Thema von Drogenhandel und Konsum. Auch die Medienberichterstattung hat sich gewandelt. Aber wir sind immer noch mit schädlichen Artefakten aus vergangenen Zeiten konfrontiert, die sich nur langsam verflüchtigen. Ich wäre auch misstrauisch gegenüber der Wirkung, die ein progressiver Umgang mit dem Thema im Endeffekt haben kann. Also, selbst wenn es eine Berichterstattung gibt, die sich positiv auf die Legalisierung von Drogen bezieht und, wie im Fall von Cannabis, sich immer mehr öffnet, bleibt die Frage, warum wir überhaupt so viele Drogen konsumieren?

Zusammengefasst kann man sagen, das Drogen-„Problem“ wird sich nur wirksam lösen lassen, wenn sich das Kapitalismusproblem lösen lässt.

[Teile meiner Antworten sind meinem gerade entstehenden Buch „Konstellationen der Ungleichheit. Digitaler Kapitalismus und Drogenökonomie“ entnommen. Die Literatur-Nachweise werden dort nachzulesen sein.]

Gespräche gegen die Wirklichkeit

Liebe Leute,

unser drittes Buch der Reihe halbwertszeit ist fertig. „Gespräche gegen die Wirklichkeit“ kann ab jetzt beim Verlag oder in der Buchhandlung eures Vertrauens bestellt werden. Und diesmal würden wir euch auch darum bitten uns dadurch zu unterstützen, dass ihr ein Exemplar kauft. Auch wenn ihr uns bisher nur von unserem Blog https://halbwertszeit.at/ kennt.

Das aktuelle Buch beinhaltet über 200 Seiten Gespräche (für wohlfeile 12 Euro!) über Zeus und Soyboys, über den Wahnsinn der Leistungsgesellschaft und den Arbeitswahn, aber auch über romantische Computerspiele und den Ekel den die deutsche Kolonialliteratur bei uns hervorruft. Es wird über Arno Schmidts Karl May Interpretation ebenso gesprochen, wie über Autofahren in Wien. Und natürlich findet sich auch die Fortsetzung unseres Gesprächs „Gegen Ladybrains und Schminkischminki“ darin.

Der Link zum Verlag ist hier:

Es gibt auch noch einige Restposten von den ersten beiden Bänden.

Wir würden uns sehr über eure Unterstützung freuen!

Vielen Dank!

Ela und Stefan

Femizide bekämpfen, aber nicht unbedingt für Frauen …

Der von uns hochgeschätzte Verbrecher Verlag bringt jedes Jahr ein Spektrum interessanter und lesenswerter Bücher heraus und macht mit der darin aufgefundenen Bandbreite an kritischer Literatur immer wieder Lust darauf mehr aus dem Sortiment zu lesen. Wir haben uns für einen Titel entschieden, der, nach unserer intensiven Beschäftigung mit dem Thema der gesellschaftlichen Gewalt gegen Frauen, hier nachzulesen, klang wie die ins Buch gebrachte Synopsis unserer Arbeit. Spoiler: Es geht um Femizide.

Der Begriff des Femizids

„Femi[ni]zide. Kollektiv patriarchale Gewalt bekämpfen“ ist das Werk eines „Autor*innenkollektivs“, das sich BIWI KEFEMPOM nennt. Diese Abkürzung bedeutet „Bis wir keinen einzigen Femi(ni)zid mehr politisieren müssen“. Die Autorinnen, die sich im Buch dann trotz kollektiven Umschlagsnamens, namentlich und mit Biographie vorstellen, befassen sich intensiv mit dem Begriff des Femi(ni)zids und zeichnen die Entstehung einer Bewegung nach, die sich gegen die durch ihn zum Ausdruck gebrachte Gewalt gegen Frauen in Stellung bringt. Dabei werden besonders die politischen Strategien zur Politisierung von Femi(ni)ziden ins Auge gefasst und die politische Praxis der Protestformen, die darin zur Anwendung kommen, dargestellt. An diesen Stellen glänzt das Buch durch detailreiche zeithistorische Abbildung und die genaue Erfassung politischer Zusammenhänge, die zugleich als Inspirationsquelle für neue Bewegungen verstanden werden können. Hier entsteht die Möglichkeit aus einem Text heraus eine Praxis zu imaginieren, in der politische Organisation und Widerstand möglich sind. Es geht um die Anleitung zu feministischen Raumnahmen die zur Begegnung, Vernetzung und Politisierung genutzt werden können, die die Trennung von privat und öffentlich durchkreuzen und Vereinzelung und Ohnmacht entgegenwirken können. (vgl. 127f.) Der Kampf gegen die patriarchalischen Gewaltstrukturen soll bewusst zwischen aktiver Verteidigung „Frauenpatrouille“ und künstlerischer Aneignung „Straßentheater“ stattfinden. (vgl. 136) Zur Erforschung der Grundlagen der herrschenden Gewaltverhältnisse sollen feministische Genealogien entwickelt werden, die die historischen Verläufe der Gewaltentwicklung explizit machen und die Erarbeitung einer feministischen Geschichtsschreibung ermöglichen. (vgl. 23f) Diese soll eine Identifizierung und Infragestellung von rechtfertigenden Narrativen misogyner Gewalt durch patriarchale Institutionen ermöglichen. (vgl. 27)

Wir sind mit dem Ziel dieses Buches solidarisch. Besonders die letzten Sätze im vorigen Absatz könnten das Motto unseres momentanen Projekts einer feministischen Geschichte Österreichs sein. Die Aufklärung über patriarchale Gewaltverhältnisse und die Erarbeitung von Begriffen zu ihrer Kritik steht auch im Zentrum unserer publizistischen Tätigkeit. Darüber hinaus sehen wir auch den Sinn einer interventionistischen Textproduktion, die einen Anspruch über das Erteilen von guten Ratschlägen hinaus erhebt. Brauchbare Interventionen wecken Gefühle, indem sie den Gewaltverhältnissen durch die explizite Darstellung der konkreten Gewalt die Maske herunterreißen. Die Sprache der Verhältnisse ist die Sprache der Gewalt. An diesem Faktum kommt kein interventionistischer Text vorbei. Es ist daher nahezu unmöglich einen interventionistischen Text zu verfassen, der gleichzeitig nach akademischen Maßgaben und mit Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten operiert. An dieser Stelle beginnen unsere Probleme mit diesem Text.

Gesellschaftliche Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit Femiziden

Für die Autorinnen soll es konsequenterweise „kein akademisches Privileg, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit“ (21) sein, sich mit Femi(ni)ziden auseinanderzusetzen. Gleichzeitig geht es in dem Buch merkbar von Anfang an nicht in erster Linie um patriarchale Gewalt gegen Frauen, sondern um ein allgemeines und in seiner Beschreibung oft diffuses Gewaltproblem gegen, durch akademisches Vokabular erfasste, Opfergruppen. Zusammengefasst unter dem sperrigen Begriff FLINTA erweitert sich der Bedrohungshorizont von „Frauen“ etwa auch auf „Lesben“. Und es stellt sich zum ersten und nicht zum letzten Mal in diesem Buch die Frage, ob das ganz ernst gemeint sein kann? Sind Lesben keine Frauen? Aber gleich danach wird klar, worum es wirklich geht. Und zwar um die akademischen Privilegien von „inter, nicht-binären, trans oder agender Personen“ (ebda.).

Der, im ersten Halbsatz des ersten Kapitels dankenswerterweise kritisierte akademische Jargon wird im zweiten Halbsatz zur Hilfe genommen, um die Position der Frauen in dem Buch über Gewalt gegen Frauen zu relativieren. Denn nun geht es nicht mehr um das Faktum, dass Frauen unter männlicher Gewalt zu leiden haben, sondern um „die traurige Tatsache, dass FLINTAs tagtäglich ermordet werden“. Es geht also um ein ganzes Spektrum an von Gewalt betroffenen Gruppen, von denen einige auch männlich gelesen werden können und es geht auch nicht mehr eindeutig um männliche Gewaltstrukturen und das Patriarchat, sondern um „die strukturellen und kontextspezifischen Bedingungen, die Femi(ni)zide ermöglichen“. Und wir dachten das zumindest wäre schon geklärt. Aber die akademischen Peergroups fordern ihre Opfer an Klarheit und deshalb wird selbst dieser akademisch verklausulierte Minimalkompromiss noch einmal aufgeweicht zugunsten der Relativierung im dritten Satz, dass es um „feminisierte und/oder rassifizierte Menschen“ gehen soll. Drei Sätze, die das Programm des Buches gut beschreiben. Wo es im Titel um den Kampf gegen patriarchale Gewalt geht, geht es ab dem Einbezug des Begriffs FLINTA, der bewusst „kein abgeschlossener Begriff“ (13) ist, nicht mehr um Feminismus, sondern um ein allgemeines Kritikprojekt mit „dekolonialer“ Perspektive, in der also auch die Rechte von Männern und die Opfer von Rassismus eine wichtige Rolle spielen.

Feminismus vs. Antirassismus?

Die Ungerechtigkeit des europäischen Asylrechtsregimes ist evident. Wir haben uns an anderer Stelle damit befasst. Feminismus und Antirassismus gehen für uns selbstverständlich Hand in Hand, weil wir ALLE Verhältnisse umgeworfen wissen wollen, in denen Menschen erniedrigte und geknechtete Wesen sind. Also nicht nur die Verhältnisse, die unserem persönlichen akademischen Racket unangenehm sind, sondern wirklich alle. Also auch die rassistischen! Was dabei für uns daher keinerlei Sinn macht, ist das Ausspielen des einen Anliegens gegen das andere. Wenn die Autorinnen etwa gegen Ende des Buches auf die Ambivalenzen von Schutzräumen innerhalb westlicher rechtsstaatlicher Demokratien hinweisen und das ausgerechnet mit dem Hinweis auf häusliche Gewalt gegen Frauen zu illustrieren versuchen. Denn für sie besteht ein Widerspruch zwischen Feminismus und Antirassismus bereits dort, wo „eine Anzeige wegen partnerschaftlicher Gewalt mit der Androhung einer potentiellen Abschiebung des Täters verbunden ist“ (263). Dem schließt sich die Behauptung an, dass sich diese Widersprüche „nicht auflösen“ lassen, sondern nur benenn- und angreifbar seien. Aber wäre nicht eher dafür zu kämpfen, dass auch diejenigen, die potentiell von rassistischer Gewalt betroffen sind, trotzdem nicht mehr Gewalt gegen ihre Frauen ausüben? Eine für Feministinnen wahrscheinlich recht leicht zu beantwortende Frage. Diese Art der aus dem Abstrakten schöpfenden Theoretisierung erweckt den Eindruck, Frauenrechte seien nur relevant, wenn sie nicht mit anderen Rechten oder Ansprüchen kollidieren.

Die Analyse des Rassismus ist ein wertvoller Beitrag zur Kritik von Herrschaftsverhältnissen. Eric Williams bahnbrechende Studie aus den 1940er Jahren „Capitalism and Slavery“ hat den Blick auf den Zusammenhang von rassistischer Gewalt und Kapitalverhältnis erweitert. Cedric J. Robinsons „Black Marxism“, hat die Rolle des Kampfes gegen die rassistischen Tendenzen des Kapitalismus im Rahmen einer Aneignung durch die politische Bewegung eines „Schwarzen Radikalismus“ wirkungsvoll thematisiert. Beides sind Konzepte der Politisierung der Kritik an Rassismus im Kapitalismus. Beide gibt es seit Jahrzehnten, sie müssten nicht begrifflich neu ausgepackt werden. Aber für die Kritik an der Gewalt gegen Frauen braucht man sie am aktuellen Stand der Diskurskräfte eventuell gar nicht. Denn so weit, dass Frauen den Luxus haben durchzuatmen und mal den Nöten von Männern Platz zu machen, sind wir noch nicht.

Darüber hinaus muss man konstatieren, dass nicht alle dekolonialen Perspektiven sich gleichermaßen intensiv mit dem Wohl von Frauen auseinandersetzen. Damit soll nicht gesagt werden, es gäbe keinen antirassistischen Feminismus. Unserer Überzeugung nach ist Feminismus immer auch antirassistisch, oder er ist eben keiner. Aber der Widerstand gegen postkoloniale (westliche) Gewaltstrukturen geht leider oft genug eher mit der Rechtfertigung nicht-westlicher patriarchaler Strukturen einher, als mit deren Kritik. Und so verwundert es dann doch ein wenig, wenn in einem Buch, in dem es doch in allererster Linie um Frauen gehen sollte, diese eigentlich beinahe nur eine Nebenrolle einnehmen.

Frauenmorde und davongekommene Täter

Begrifflich problematisch wird es aber, wenn wir uns in Erinnerung rufen, dass es um „feminisierte und/oder rassifizierte Menschen“ gehen soll. Was im akademischen Jargon zweierlei bedeuten kann: Menschen, die von äußeren Zuschreibungen zu Opfern gemacht werden, oder Menschen, die sich selbst aufgrund bestimmter äußerer Zuschreibungen als Opfer definieren. Der Verdacht, dass es zumindest teilweise auch um zweiteres gehen soll, bestätigt sich auf der nächsten Seite. Hier wird der Begriff „Protokolle der Angst“ erklärt, der im vierten Satz des ersten Kapitels eingeführt wird. Wir erinnern uns auch an den ersten Satz des ersten Kapitels, in dem ablehnend von akademischem Privileg die Rede war und machen uns bewusst, wie umfangreich und diffus dagegen der in den ersten paar Sätzen etablierte akademische Apparat bereits ist. Jedenfalls soll der Begriff der Protokolle der Angst zum Ausdruck bringen, dass „tägliche Erfahrung“ „das Erlernen sozialer Mechanismen“ mit sich bringt und diese dazu führen, dass sich feminisiert wahrnehmende Menschen, also FLINTAs, im Alltag oft Angst empfinden.

Moralisierung von Verhalten und Körpern“

Und wir teilen die Kritik an der „Moralisierung von Verhalten und Körpern“ (22), die hier vorgestellt wird, die in allen Teilen der Welt in großer Hauptsache Frauen betrifft, aber wir müssen dennoch auf die unfreiwillige Komik verweisen, die entsteht, wenn die Autorinnen versuchen aus ihrer Perspektive zu beschreiben, wie (ihnen) „bei jeder unglücklichen Verkettung von Ereignissen […] das Unaussprechliche geschehen [kann]“. Wer durch das Vorwort aufmerksam durchgekommen ist, rechnet hier mit dem Schlimmsten, sicherlich ist das Unaussprechliche, darauf bezogen, dass weltweite massenhaft Frauenmorde geschehen und die Täter viel zu oft damit durchkommen. Dass Frauen entführt und zur Prostitution gezwungen, zwangsverheiratet, genital verstümmelt, zur Zwangsarbeit benutzt, als gratis Haus- und Pflegehilfe milliardenfach ausgebeutet werden, als Kriegstaktik massenvergewaltigt und weibliche Föten wegen Erbregelungen zu hunderttausenden zugunsten eines Sohnes abgetrieben werden. Aber darum geht es an dieser Stelle nicht, unaussprechlich ist vielmehr ein viel niedrigschwelligeres Erleben, das, in der Art wie es hier vorgetragen ist, in Teilen, jedem passieren kann, nicht nur Frauen.

Das Gefühl vermittelt zu bekommen, nichts wert zu sein

„Unsere Körper werden ungewollt berührt; Autoritätspersonen überschreiten ihre Kompetenzen und Grenzen; Äußerungen zwingen uns zur Rechtfertigung; Freund*innen und Bekannte unterstellen etwas, womit wir nicht gerechnet hätten; ein ungutes Gefühl beim Nachhausekommen; das Gefühl vermittelt zu bekommen, nichts wert zu sein; nach der Arbeit; am Ende einer Party oder auf der Straße spricht uns eine Person an; die Blicke bringen uns in unangenehme Situationen – Erfahrungen die unser Leben gefährden können.“ (22)

Es stimmt, was die Autorinnen danach schreiben, die Angst kann zur Gewohnheit werden und ist für Frauen im Alltag immer vorhanden, und sie immer wieder auf unterschiedliche Arten zu thematisieren, ist Teil des publizistischen feministischen Kampfes. Aber wenn es schon ein Übergriff ist, wenn man sich durch Äußerungen anderer zur Rechtfertigung angehalten sieht, dann geht es nicht um Feminismus, sondern um Befindlichkeit.

Aufarbeitung der historischen Gewalt

Trotzdem interessant zu lesen, ist das Buch immer dort, wo es um die Aufarbeitung der historischen Gewalt geht, wo konkret an der Problematik gearbeitet wird. Das Kapitel „Die Politisierung von Femi(ni)ziden von Mexiko bis Argentinien“ beginnt mit der akademischen Klammer, dass die zehntausenden verschwundenen, in die Sklaverei verkauften und wahrscheinlich letztendlich ermordeten Frauen in Mexiko als „als Frauen gelesene Personen“ (35) angesehen werden müssen, was angesichts der sehr wahrscheinlichen prozentuellen absoluten Mehrheit von schlicht Frauen, die dieses Schicksal erleiden müssen, einen unangenehmen Beigeschmack der akademischen Relativierung mit sich bringt. Es ist aber ansonsten informativ und on point.

Das darauffolgende Kapitel über die analytische Perspektive auf das Thema zeigt aber wieder, wie schwer sich die Autorinnen von den rein akademischen Gefolgschaftsdebatten lösen können, die wohl ihre Lebenswelt in erster Linie bestimmen. Denn kaum ist die genealogische Kritik, die Identifizierung von Gewaltverhältnissen und die Infragestellung rechtfertigender misogyner Narrative ein wenig in Schwung gekommen, muss gleich wieder das queere akademische Racket mit theoretischen Relativierungen ruhiggestellt werden. So ist den Autorinnen die Kritik am Patriarchat, die auf den vorigen Seiten beinahe begonnen hätte, so unheimlich, dass sie klarstellen müssen auch eine Kritik an „feministischen Theorien, die ‚Frausein‘ als universell und homogen darstellen“ (54) vornehmen zu wollen. Wobei sie mit der Behauptung arbeiten, solche Theorien würden „unterschiedliche verkörperte Erfahrungen als unterlegen oder unbedeutend präsentieren und unsichtbar machen“ (54). Welche Theorien das genau sind, wird nicht an Primär-Quellen belegt, das wäre auch schwer, sondern nur an der Literatur, die diese imaginierten rein binären feministischen Theorien kritisieren.

„Abgrenzung“ von „der ersten Generation der Kritischen Theorie“

Dem entspricht die, in den Rängen des Postfeminismus Beifall heischende, ansonsten eher dunkel bleibende „Abgrenzung“ von „der ersten Generation der Kritischen Theorie“ (55), die damit, wie schon zu Weiland Heideggers Zeiten, als uncool verfemt wird, ohne, dass dies inhaltlich in irgendeiner Form belegt wird. Denn der Bezug auf die Originalquellen bleibt auf ein zustimmend verwendetes Zitat von Max Horkheimer beschränkt. Der Aufweis des, feministisch betrachtet, unkritischen Charakters der sogenannten Kritischen Theorie wird durch ein indirektes Zitat aus einem Aufsatz von Barbara Umrath von 2018 erledigt, dem zu entnehmen ist, dass „in den älteren Texten […] eine systematische Beschäftigung mit patriarchalen Strukturen und Geschlechterverhältnissen aus[bleibt], oder […] zumeist affirmativ oder abwertend auf ‚Weiblichkeit‘ oder ‚Familie‘ Bezug genommen“ (59) wird. Was mindestens beim Studium der Schlüsselwerke Kritischer Theorie, wie der „Dialektik der Aufklärung“, als überzogen bezeichnet werden kann. Denn gerade dort wird die Gesellschaftskritik auch als Kritik der Geschlechterverhältnisse vorgetragen, in Opposition zum Nationalsozialismus und lange bevor es akademische Mode wurde.

Kritische Theorie und Feminismus

Diesem Vorurteil hätte man durchaus am Stand der Forschung begegnen können und sich mit Karin Stögners und Alexandra Colligs, ein Jahr vor dem Femi(ni)zide-Band erschienenen, Buch „Kritische Theorie und Feminismus“ (Suhrkamp) auseinandersetzen, um zu dem Ergebnis zu kommen: „Wenngleich also Kritische Theorie nicht explizit feministisch genannt werden kann, ist sie doch Impulsgeberin für feministische  Theorien, seien es materialistische, dekonstruktivistischer, normative oder queere und intersektionale Richtungen.“ (Stögner/Colligs 2022: 13)

Das ficht die Autorinnen jedoch nicht an, sie sind auf S. 60 beinahe völlig weggekommen von der Kritik patriarchaler Gewalt, wenden sich der Kritik eines „weißen, bürgerlichen, heteronormativen und cis-orientierten Feminismus“ (60f.) zu und fordern „Feminist*innen“ zur „stets neuen Reflexion“ (61) auf. Was sollten Feminist*innen angesichts patriarchaler Gewaltstrukturen auch Besseres zu tun haben?

Warum diese scheinbar rein akademischen Plänkeleien nicht nur Theoriedünkel und persönliche Präferenzsysteme zum Ausdruck bringen, wird dann auf den nächsten Seiten sichtbar, wenn es um feministische Kampfmöglichkeiten geht. Feministischer Streik liegt in der Luft und „bewegt sich im Spannungsfeld von konkreter verkörperter Erfahrung und struktureller Kritik“ (64). Das Ziel soll aber offenbar nicht in erster Linie das kämpferische Niederringen männlicher Vorherrschaft über die Einteilung von Hausarbeit für Frauen sein, sondern „Begriffe und Konzepte, die innerhalb einer gesellschaftlichen Ordnung als Normen gelten und so diese Gewalt ermöglichen und herstellen“ (65) zu hinterfragen. So weit, so abstrakt.

Normen die Gewalt gegen Frauen ermöglichen

Aber der Clou kommt noch, denn wenn man fragt, was diese Normen sind, die diese Gewalt gegen Frauen ermöglichen, dann erhält man eine Antwort, die ein wenig unbefriedigend ist, wenn man sich auf die zuvor angekündigte „dialektische Einheit von Theorie und Praxis, die sich gegenseitig bedingt, aber nur ‚als Konflikt‘ bestehen kann“ (59) verlassen hat. Denn die Gewaltverhältnisse basieren auf der bürgerlich heteronormativen Familie, dem rassistischen Nationalstaat und der binären Geschlechterordnung (65). Also allem, was bereits den Hippies verhasst war und mithin die klassische Leier von der Autorität. Dass aber die Familie, auch aus sozialarbeiterischer Perspektive, eine wichtige Quelle von Stabilität für die Individuen sein kann, der demokratische Rechtsstaat besonders gegenüber Individualrechten im Allgemeinen und Frauenrechten im Speziellen historisch und aktuell einfach essentiell ist und dass die binäre Geschlechterordnung selbst noch nicht zu Gewalt führen muss, wird hier fern von jeder Dialektik einfach mal unter den Tisch fallen gelassen. Das geht so weit, dass gewaltvoller gesellschaftlicher „Ausnahmezustand“ als „Normalzustand“ imaginiert wird.

Auf der Seite der Gewalt der Kollektive

Das verwundert aber nicht, wird doch bereits im Untertitel des Buches ein Kategorienfehler angekündigt, der sich durch das gesamte Buch zieht: „Kollektiv patriarchale Gewalt bekämpfen“ bedeutet ja, als Kollektiv kämpfen. Aber gesellschaftliche Gewalt, zumal die der Verhältnisse gegen die Individuen, entsteht ja erst durch kollektive Zwänge. Nur im Kollektiv kann ein binäres Geschlechterverhältnis überhaupt existieren und nur durch die Macht kollektiver Verbrüderung, unter Einbezug einiger Frauen, kann die Unterdrückung der Frauen aufrechterhalten werden. Aufgrund dieses Kategorienfehlers sind die Autorinnen immer ein wenig auf der Seite der Gewalt der Kollektive, denen sie die Frauen ja eigentlich entziehen müssten, um deren individuelle Unversehrtheit garantieren zu können. Daher thematisieren sie die Religion, einen der zentralen Faktoren der Unterdrückung und Verfolgung von Frauen und Homosexuellen weltweit, eben nicht an der Stelle ihrer analytischen Perspektive auf die gesellschaftlichen Gewaltstrukturen, sondern an zwei anderen Stellen, wo es weniger um die Rolle der religiösen Zwangskollektive, als um staatlichen und mehrheitsgesellschaftlichen Rassismus geht. (117ff. und 226ff.)

Niemand braucht noch mehr Gewalt gegen Frauen

Darin liegt wiederum eine eigene Wahrheit. Denn natürlich ist die Vorstellung, dass Gewalt gegen Frauen durch den Zuzug von Menschen aus als rückschrittlich geframten Ländern erst importiert wird, sowohl rassistisch als auch blind den Tatsachen männlicher Gewalt gegenüber. Denn natürlich hat auch Österreich eine Jahrtausende andauernde Kultur des Frauenmords, die ungebrochen weiterbesteht und bräuchte diesbezüglich gar keine Importe. Aber das ist dann auch der Punkt: Niemand braucht noch mehr Gewalt gegen Frauen. Und deshalb sollte diese auch nicht indirekt dadurch gerechtfertigt werden, dass man sie aus politischer Korrektheit heraus nicht bespricht.

Abgesehen davon bleibt auch die organisierte kirchliche Gewalt gegen Kinder außen vor. Als wären nicht gerade religiöse Zwangskollektive mittels der Instrumentalisierung des binären Geschlechterverhältnisses zu den mächtigsten Akteuren der Moralisierung des Körpers aufgestiegen. Aber wahrscheinlich würde das zu weit führen …

Verwendung des Begriffs Feminizid

Diese Linie zieht sich im weiteren Verlauf des Buches durch. Es wird Begriffskritik vor die Kritik der Verhältnisse gesetzt. (71) Wir schließen uns der Aussage an, dass das „Spektrum patriarchaler Gewalt […] breit“ (74) ist und eine „zentrale Dimension patriarchaler Gewalt [darin besteht], dass sie nicht beim Namen genannt wird“ (76). Aber uns würde nicht einfallen, daraus die Frage zu basteln, ob durch die Verwendung des Begriffs Feminizid „‚das Feminine‘ essentialisiert und essentialistisch reproduziert wird“ (77). Auch deshalb, weil sich diese Frage nur stellt, wenn sie gegen das Interesse des expliziten Schutzes von Frauen gestellt wird. Denn worauf die Frage am Ende des Abschnitts abzielt, ist natürlich nicht, die Herabwürdigung von Weiblichkeit im Diskurs über Gewalt gegen Frauen anzuklagen, sondern darauf nicht nur patriarchale und misogyne Muster der gesellschaftlichen Gewalt gegen Frauen zu thematisieren (die religiösen Muster bleiben auch hier draußen), sondern um „transfeindliche Muster“ (78) an deren Seite zu stellen. Dieses Muster wird in Form einer mäandernden Sprachübung durch die folgenden Kapitel fortgesetzt. Der Text scheint nicht vom Fleck zu kommen, immer wenn es konkret zu werden scheint, folgt ein neuer Exkurs zur Begriffskritik, bleibt die Präsentation der Materie selbstreferentiell und auf den akademischen Spezialdiskurs bezogen oder hält sich bei Allgemeinplätzen auf, wie dem, dass es bei der Aufrechterhaltung der Gewaltverhältnisse um Macht und Kontrolle geht. (107)

Mit dem Kapitel Protestformen erreicht das Buch, trotz der Umwege, eine sehr lesenswerte Form, in der es endlich um das sprichwörtliche Eingemachte geht. Eine schnörkellose Geschichte politischer Proteste, ihrer Wege und Wirkungen, die in dem Kapitel „Überlegungen zu Zählungen, Begriffen und Benennungen“ mündet, das gefüllt ist mit nützlichen Definitionen und Erläuterungen zum Thema. Also das, was man sich von dem Buch erwartet: Mittel zur Aufklärung und Politisierung der schlechten Verhältnisse, anstatt akademischem Sonderdiskurs mit relativistischen Tendenzen.

Fazit zum Buch

Das Buch ist lesenswert und wird hier ausdrücklich empfohlen. Es gibt nützliche Perspektiven im Umgang mit dem Begriff des Femi(ni)zids und eine Darstellung politischer Aktionsformen, die vermehrt zur Nachahmung anregen sollten.

Aber es bleibt dennoch die bittere Erkenntnis, dass wir im feministischen Kampf, trotz aller erkämpfter gesellschaftlicher Akzeptanz, zusehends allein dastehen. Denn, obwohl es die Intention des Buches ist aufzuklären, wird darin mittels akademisch anschlussfähiger postfeministischer Rhetorik mindestens ebenso viel verdunkelt.

Der Skandal an dieser Rhetorik ist, dass sich Frauen, wenn es um den Mord an ihnen geht, als Betroffene gerade noch mitgemeint fühlen dürfen. Es geht nicht um sie, es geht um alles andere und dann irgendwann auch noch vielleicht um sie. Wenn, so wie die postfeministische Theorie das gerne hätte, davon ausgegangen wird, dass Sprache Realität erzeugt, dann ist das ein unverzeihlicher Lapsus für ein Buch, das sich gegen den Mord an Frauen einsetzen will. Wenn Sprache politisch ist, dann ist die Marginalisierung von Frauen, in einem Text in dem es um die Kritik an der ständigen gesellschaftlich sanktionierten Ermordung von Frauen gehen sollte, ein antifeministisches Projekt.

Schnitzler und Kanzler. Wieder eine Rezension

1954 soll der eiserne Bühnenvorhang der neu errichteten Wiener Staatsoper neu gestaltet werden. Der damalige Künstlerhaus-Präsident Karl Maria May warnt vor den vorgeschlagenen Künstlern Oskar Kokoschka („ein ehemaliger Österreicher, der, als seine Heimat in Not war, in englische Staatsbürgerschaft untergeschlüpft ist“) und Marc Chagall („ein national-israelischer Künstler russischer Herkunft“) und empfiehlt seinen Vorgänger Rudolf Eisenmenger für den Auftrag. Rudolf war ab 1931 im nationalsozialistischen „Kampfbund für deutsche Kultur“ und malte mit Vorliebe junge Männer mit Braunhemden und Hakenkreuzfahnen. Da der „verordnete Geschmack der NS Zeit […] in Nachkriegsösterreich auch in der Bildenden Kunst dominiert“ (123), war er bereits 1947 wieder entnazifiziert und 1951 Professor. (126)

Eisenmengers Nazi-Vorhang wurde erst 43 Jahre später durch Staatsoperndirektor Ioan Holender verdeckt und seither gibt es jedes Jahr einen durch eine Jury ausgewählten Künstler, der eine Spielzeit lang den Vorhang mit seinem eigenen Kunstwerk überdecken darf. (127) Laut Auflagen des Bundesdenkmalamts muss der Vorhang aber trotzdem drei Monate im Jahr zu sehen sein. Eine Geschichte von markant österreichischen Dimensionen.

Der Carl Ueberreuter Verlag gibt Bücher zur österreichischen Zeitgeschichte heraus die laut Selbstauskunft „packend erzählt“ sind. Und der vorliegende Text des renommierten Journalisten Herbert Lackner ist wirklich packend, bis in die Organisation des Textes hinein. Oder vielmehr er ist journalistisch, denn die einzelnen Kapitel erhalten jeweils eine Zusammenfassung vorangestellt, wie sie in einem Zeitungsartikel üblich ist. Da stehen dann Absätze wie der folgende: „Kaum ist Arthur Schnitzler bezwungen und Hugo Bettauer tot, drohen neuen ‚Gefahren‘: Eine ‚Negeroper‘ und eine ‚Halbnegerin‘ namens Josephine Baker kommen nach Wien.“ (35)

Das, was nach den reißerischen Ankündigungen kommt ist dennoch gut erzählt, spannend zu lesen und, für das kompakte Format, gespickt mit wissenswerten Informationen. Dazu noch Porträt-Fotos von den wichtigen Protagonisten, durch die die eine oder andere Mörder-Visage ein Gesicht bekommt sowie Fotos von Ausschreitungen, die das Beschriebene lebendig werden lassen. Im Großen kann man sagen: Mission accomplished. Man kriegt richtig Lust die anderen Titel Lackners, aus dem Verlagssortiment, beworben am Ende des vorliegenden Buches, ebenfalls zu bestellen.

Spannende Literatur ist ja zu allen Zeiten etwas Tolles. Ich räume aber ein, dass ich von einer „politischen Kulturgeschichte“ Österreichs einen Text erwartet hatte, der mehr als 200 Seiten in großzügigem Druckformat umfasst. Aber bei Betrachtung der Seitenzahlen bei den anderen Bänden, der Reihe „Zeitgeschichte“, wird klar, das gehört zum Konzept. Packend erzählte Zeitgeschichte hat nicht mehr als ungefähr 200 Seiten. Und Papier ist ja teuer. Was sich auch darin bemerkbar macht, dass der Verlag auf Anfrage zur Rezension PDFs verschickt und keine Bücher. Verständlich aus Sicht des Verlags. Enttäuschend aus Sicht des Rezensenten, der dadurch um die ideelle Anerkennung umfällt für seine geleistete Arbeit zumindest das besprochene Buch ins Regal stellen zu können.

Aber vielleicht ist es ja auch ein Vermarktungstrick, dass die Bücher so kurzgehalten werden. Lackner hat 2017, 2019 und 2021 bereits Bücher zur österreichischen Geschichte vorgelegt, die thematisch miteinander in enger Beziehung stehen und vielleicht in der Gesamtschau diese politische Kulturgeschichte zu einer umfassenden Erzählung werden lassen. Der Verlag hat das Prinzip der Serie genutzt und dieses Projekt, vielleicht auch dem Produktionsprozess des Autors entgegenkommend, in mehrere Staffeln gegliedert. So konnte anstatt eines Riesenziegels mit 800 Seiten, der auch in der gebundenen Version, nicht viel mehr als 40 Euro kosten darf, wenn er außerhalb von Universitätsbibliotheken verkäuflich bleiben soll, eine Serie von Büchern erzeugt werden, die gemeinsam mehr als 80 Euro kosten dürfen.

Lackners Stil kommt dem Verlagsziel Papier zu sparen sehr entgegen. Er schreibt knapp und klar und erzählt dennoch brillant, weil er das Mäandern beherrscht, also das schnelle Durchstreifen von ganzen Regionen mittels kurvigem Wegverlauf. Die Geschichte wird als Ereignissammlung präsentiert. Die Ereignisse werden in guter journalistischer Machart zu Geschichten aufgebaut, die von Protagonisten und Antagonisten bespielt werden und über einen Spannungsbogen verfügen. Jedes Kapitel ein Eintrag in der Geschichte Österreichs, der beispielhaft für die verzwickten politischen Verhältnisse in diesem Land stehen kann. Alle Kapitel zusammen, in Lackners Selbstsicht, „eine durcherzählte fast romanartige Geschichte“ (8).

Bei der Lektüre wird schnell klar, die politische Kultur in Österreich ist eng verknüpft mit Skandalen. Kulturelle Skandale wohlgemerkt, durch die auf dem Feld der Kulturproduktion politische Kämpfe symbolisch ausgefochten werden. Es geht um Kulturkampf, den Lackner als Kampf der Künstler um „Existenz und Freiheit“ (7) gegen eine konservative rechtsorientierte Gesellschaft, in der zuerst die katholische Kirche, dann der Austrofaschismus und der Nationalsozialismus regieren. Das neue Österreich ab 1945 ist aber auch nicht besser, denn es stützt sich von Anfang an auf konservative Kulturtraditionen belohnt die faschistischen und reaktionären Dichter und schmäht ihre Kontrahenten mit aktiver Politik. (114) Das liegt auch am Personal. Die beiden ersten Unterrichts- und Kulturminister der Zweiten Republik, Felix Hurdes und Heinrich Drimmel (ÖVP)- waren Funktionäre in Kurt Schuschniggs Kanzlerdiktatur, Drimmel darüber hinaus noch Heimwehrmann. (116)

Konsequent wurde der 1934 eingeführte und ab 1950 wieder vergebene Große Österreichische Staatspreis für Literatur, „fast durchwegs“ an „die Stars des Ständestaats, die auch in der NS-Zeit hofierte Autoren blieben“ (116) verliehen. Ein besonderes Exemplar unter den vielen Autoren mit klingenden Namen, wie aus US-Amerikanischen Nazifilmen, Leitgeb, Braun, Henz, Mell, war Karl Heinrich Waggerl. 1938 der NSDAP beigetreten und Obmann der Salzburger Reichsschrifttumskammer, behauptete er nach Kriegsende nichts von seiner NS-Mitgliedschaft gewusst zu haben. (117) Dabei hatte er bezüglich der Preisverleihung gegenüber den durch die Nazis vertriebenen Autorinnen zwei große Vorteile: 1. Er hat den Preis bereits 1934 erhalten. 2. Die Satzung des Staatspreises sieht vor, dass nur, wer seinen Wohnsitz in Österreich hat, ausgezeichnet werden kann. Alfred Polgar, Hermann Broch, Max Brod, Elias Canetti, Vicki Baum und viele andere waren deshalb des Preises nicht würdig. Lackner schreibt sehr schön: „Österreich hat Waggerl. Und Elias Canetti kann sich 1981 mit dem Literaturnobelpreis trösten …“ (118).

Die Kontinuität der Nazis an den Hebeln der Macht in der Zweiten Republik macht betroffen. Das betrifft auch die Musik. Im Fall von Alban Bergs Oper Wozzek hat dessen Witwe Helene noch 1951 bei den Salzburger Festspielen Probleme die Oper aufführen zu lassen. Die Oper wird bei der Eröffnungsrede durch den damaligen Landeshauptmann Josef Klaus verschwiegen, „echte Kunst“ dagegen gelobt. Die Nazis bezeichneten das Gegenteil von echter Kunst als entartete Kunst und diese Einteilung ist in manchen Kulturdebatten bis heute bemerkbar. Das Tragen von Bikinis ist in Vorarlberg bis in die 1960er Jahre untersagt und mit Berufung auf ein Lichtspielgesetz von 1927 wird das letzte Filmverbot unter dem Siegel echt/entartet in Vorarlberg noch 1987 ausgesprochen. (135)

Lackner liefert eine Geschichtsreise, die augenöffnend für die Gegenwart wirkt. Kleidungsvorschriften für Frauen. Verbote von Filmaufführungen. FPÖ-Plakate die fragen: „Lieben sie Scholten, Jelinek, Peymann, Pasterk … oder Kunst und Kultur?“ Hetze gegen Minderheiten und hetzende Minderheiten. Die Kontinuitäten sind nur allzu sichtbar. Österreich ist weiterhin ein antisemitisches Land und wird davon auch nicht durch den Zuzug von Menschen aus aller Welt befreit werden. Denn nicht nur in Österreich ist der Antisemitismus ein Mittel zu Herrschaft und Triebabfuhr.

Österreich ist auch heute ein konservatives Land mit zutiefst reaktionären Sentimenten in der Mehrheitsgesellschaft. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass öffentliche Debatten über die Kulturindustrie nicht mehr von Rechten, sondern von Linken dominiert werden. Jetzt wird halt unter geänderter Flagge und neuen Mitteln verboten und zensuriert. Lackner greift das Thema Cancel Culture auf und meint, dass die alten Kulturkämpfe von neuen abgelöst werden. Aber am Ende hat wahrscheinlich der Verlag beim Autor über den Papiermangel geklagt, denn die letzten Kapitel sind, obwohl auch sehr lesenswert, hastiger formuliert. Der Abschluss wirkt unfertig.

Ein wunderbares Buch das leicht zugängliche Munition zur Kritik der Gegenwart aus ihrer Geschichte heraus liefert. Eine anekdotische Auseinandersetzung mit der österreichischen Misere und den Gründen dafür, die an einigen Stellen brillant ist und an manchen leider zu kurz, um ihre volle Wirkung zu entfalten.

Feuerwerk und Hundeelend

Als ein Mensch, der nicht gern Feste feiert, möchte ich trotzdem was zum Feiern sagen dieses Jahr. Weil ich schon wieder überall die Herzschmerzbilder von den lieben Hundis sehe, die so arm sein werden, wenn zu Silvester gefeiert wird.

Also ja, die Hundis sind arm, wenn sie sich erschrecken wegen dem Feuerwerk. Und ja das ist ein Problem. Und ja das kann man thematisieren. Und ja, da wird im Wortsinn Geld in die Luft geblasen und verbrannt und es kann sogar, wenn das Dummköpfe machen, gefährlich sein für Leib und Leben.

Aber wir leben in einer Stadt und da ist es sowieso immer laut. Und ob ein Hund in der Stadt überhaupt „artgerecht“ leben kann, ist für mich noch nicht wissenschaftlich geklärt. Und ob das nicht ganz viel mit dem Egoismus und der Ahnungslosigkeit, der Selbstgefälligkeit und der Ignoranz der Hundebesitzer zu tun hat, wenn sie sich in der Stadt auf engem Raum einen Hund halten, ist auch zu wenig erforscht. Denn da wird gehupt, da wird Auto gefahren, da werden Baustellen betrieben, die einen Höllenlärm machen. Da bleiben Hunde tagsüber allein in der Wohnung, weil die Besitzer arbeiten gehen müssen. Das stresst die Hunde auch alles. Aber dagegen begehrt keiner auf. Dagegen nimmt keiner die Hunde in Schutz. Zumindest sehe ich das in meiner Timeline nie, dass jemand ein Foto von den tausenden Hunden postet, die jedes Jahr überfahren werden auf den Straßen so einer Stadt. Kinder übrigens auch. Aber gegen den überbordenden Individualverkehr darf man nichts sagen. Denn das Auto hält den Betrieb aufrecht, weil es Menschen in die Arbeit bringt.

Was offenbar auch erträglich ist, ist eine Stadt voller Betrunkener, die sich aggressiv durch die Gassen schieben und überall ihren Müll hinterlassen, herumschreien und pöbeln und sicherlich auch die Hunde stressen. Und was auch sein darf ist das deppade Saufen und das private Böllern. Weil das kann man irgendwie trotz Polizeiverbot nicht ganz verhindern. Und auch das deppade Bleigießen, dieser in Wasser gegossene Aberglaube, steht nicht zur Debatte. Und das Bleigießen geht ja nicht einmal mehr, weil auch das irgendwie noch zu martialisch ist, jetzt gießt man Wachs. Und Partyhüte sind auch wichtig und so Partytröten und Girlanden und Konfetti und Tischbomben und der ganze Tand, was einen Berg von Müll produziert und bis ins Detail vollkommen unnötig ist.

Das darf alles sein. Nur was nicht mehr sein soll, ist eigentlich das einzige Interessante am Ganzen: Das Feuerwerk. Die ersten „Lust- oder Kunstfeuerwerke“ gab es wahrscheinlich in China während der Song-Dynastie (960–1270) und bereits damals ging es um den freien Ausdruck von Lust und Freude am Leben. Im Feuerwerk wir einmal im Jahr nicht nutzenoptimiert gehandelt. Es ist Zeichen eines freien Willens, ein Fest der Verschwendung, in dem ein Bewusstsein für die Vergänglichkeit enthalten ist. Und es ist gerade, weil es nicht alltäglich ist, eine sehr notwendige Abwechslung zum kapitalistischen Zapfenstreich, der besonders im Winter die Straßen leerfegt. In einer Zeit also, in der man im Dunkeln in die Arbeit fährt und im Dunkeln wieder zurückkommt aus der Arbeit.

Die einen machen es mit dem Vorwurf der Geldverschwendung. Er folgt der „protestantischen Ethik“ im Sinne von Max Weber und wird meist von den lustfeindlichen Elementen der Gesellschaft erhoben, die Luxus sowieso ablehnen. Der tägliche Lärm-, Stress- und Arbeitswahnsinn ist zu akzeptieren. Der einmal im Jahr stattfindende Ausbruch daraus wird dagegen verdammt und mit den Mitteln spießbürgerlicher Mitleids- und Moralapostelei bekämpft. Und das auf den Schultern von Tieren, die von Anfang an in der Großstadt nicht gut aufgehoben sind. Aber das scheint niemanden zu kümmern. Denn wo sind die Projekte, um das Leben in der Stadt lebenswerter zu machen? Wo sind zumindest die Postings, die auf das Schicksal der Hunde auf unseren hundefeindlichen Straßen verweisen?

Theodor W. Adorno schreibt in der ästhetischen Theorie sehr treffend: „Was im Kern der Ökonomie sich zuträgt, Konzentration und Zentralisation, die das Zerstreute an sich reißt und selbständige Existenzen einzig für die Berufsstatistik übrigläßt, das wirkt bis ins feinste geistige Geäder hinein, oft ohne daß die Vermittlungen zu erkennen wären. Die verlogene Personalisierung in der Politik, das Geschwafel vom Menschen in der Unmenschlichkeit sind der objektiven Pseudo-Individualisierung adäquat[;]“

Das Geschwafel vom armen Hundi in der Großstadt bleibt so lange ein verlogenes Geschwafel, wie sich Lebensbedingungen der Tiere nicht grundlegend verbessern. Das wäre nur zu erreichen, indem der Autoverkehr radikal zurückgedrängt wird. Daran ändert dann auch der eine Tag nichts, an dem man mit Hinweis auf die Hundis allen anderen Menschen den Spaß verdirbt. Das scheinbare Mitleid mit den Tieren ist in Wahrheit der Reflex gegen die Möglichkeit des Ausbrechens aus einer Wirklichkeit, die schlecht eingerichtet ist und die zu ändern schwer wäre. So schwer, dass man lieber an die Alternativen nicht erinnert wird und es somit dabei belässt das anzugreifen, was man sich gerade noch leisten zu können glaubt, ohne den sonstigen Betrieb aufzuhalten: den Spaß. Ganz ähnlich, wie in der Zeit als Bars, Museen, Theater, Kinos, Parks und Sporteinrichtungen im Namen der Gesundheit gesperrt waren und zugleich alle U-Bahnen am Arbeitsweg gerammelt voll und die Großraumbüros für jeden geöffnet. Der Betrieb muss weitergehen, der Spaß kann auf der Strecke bleiben. Aus ihm entsteht kein Profit.

Österreichische Ruinen. Recht. Kaputt. Von Nikolaus Dimmel und Alfred J. Noll

Aus Anlass des Regierens in Österreich könnte man zur Erkenntnis kommen: Jetzt reichts. Nikolaus Dimmel und Alfred J. Noll reichts und sie haben ein 800-seitiges Buch darüber geschrieben. Es nennt sich im Untertitel „Eine Ruinenbesichtigung“, und trotzdem wollen sie „nicht in das allenthalben zu vernehmende Verfallsgejammere einstimmen“ (702). Gleich in der Vorbemerkung fällt allerdings dieser Satz: „Das Recht hat seine (seit jeher bescheidene) Funktion, berufbares Widerlager gegen latent delinquente Kapitalverwertungspraktiken und Zaunpfahl gegen sozialen Rückschritt zu sein, fast durchgehend verloren.“ (13)

Also was jetzt? Gibts Verfall und jammern wir drüber, oder doch nicht? Die Widersprüchlichkeit erhält sich durch den ganzen sehr lesenswerten Text, in dem die Autoren keinesfalls moralisieren wollen (vgl. 702), bei allen Themen aber, die nicht unmittelbar juristisch sind, so weit an der Oberfläche bleiben, dass mehr als ein paar moralische Appelle leider meist nicht überbleiben. Dem korrespondiert, dass für sie progressiv zu sein bedeutet „an Wendepunkten der Geschichte oder in Transformationskrisen konservativ zu werden“ (25). Und sie sagen auch ganz offen worum es ihnen beim Konservativwerden geht: die „Bürgerlichkeit der kapitalistischen Gesellschaft [soll] aufrecht erhalten bleiben“ (266).

Im ersten Teil, in dem es um die Funktionen des Rechts und das Verhältnis von Staat, Markt und Recht geht, kommen sie weitgehend ohne moralisierende Rhetorik auf die Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft zu sprechen. Dass knapp 600.000 Menschen in Österreich aus Rechtsunkenntnis, Angst, Scham, Verzichtshaltung, Sanktionsandrohungen sowie durch passive Institutionalisierung der Behörden keine, oder zu wenig Sozialhilfeleistungen beantragen. Aus meiner Berufspraxis kann ich sagen, ich habe solche Fälle oft, wie zuletzt einen Herrn, der über Jahre in einem Einzelmietzimmer mit Kochplatte und Toilette am Gang von 550 Euro Mindestsicherung gelebt hat, ohne Wissen über die darüber hinausgehenden Möglichkeiten.

Im zweiten Teil „Recht vermessen“ stellen die beiden auf lesbare und verständliche Weise ihre Rechtsaufassung dar. Sie wollen „Recht als sozialen Geltungszusammenhang“ (65) thematisieren. Hier fallen zwar die moralisierenden Begriffe „Gangster-Kapitalismus“, „Polit-Kasperl-Theater“, „Schmieröl-Psychologen des Politikberatungsgewerbes“ wieder dichter (alle gefunden auf einer einzigen Seite, 132), aber zugleich arbeiten sie sehr klar die Problematik heraus, die zwischen Anspruch und Wirklichkeit des Rechts in Österreich besteht, wenn die „Angemessenheit von Recht […] anhand der schaustellerischen Authentizität und medialen Performance der Rechtssetzer beurteilt“ wird. Also gesellschaftliche Fakten bei der Bewertung von Politik vom Souverän geflissentlich ignoriert werden, zugleich das Recht von ihm aber als „Ausdruck der eigenen Enteignung begriffen“ (132) wird. Anschaulich wird das in der Rechnung die die Autoren spitzfindig aufmachen. Aggregiert man die Betriebskosten des politischen Systems in Österreich „so konsumiert [es] etwa 8,5% des BIP“ (133), während die Sozialleistungen nach den radikalen Kürzungen der letzten Jahre (Das Arbeitslosengeld beträgt nur mehr 55% des letzten Gehalts!!) für Arbeitslose bei 5,5% Anteil an den gesamten Sozialausgaben liegt. (Laut Statistik Austria Pressemitteilung 13 110-138/23)

Die Autoren wissen sehr viel und zeigen das auch. Der Aufbau des Buches verrät tiefe theoretische Kenntnisse in Verbindung mit praktischer Erfahrung, auch wenn man sich an manchen Stellen wünschen würde, die praktischen Beispiele würden stärker in den Fokus geraten. Um einen Beitrag in der politischen Debatte zu leisten, muss der bürgerliche Citoyen, der von den Autoren als Voraussetzung für den funktionierenden demokratischen Rechtsstaat herausgearbeitet wird, auch die praktische Seite der Probleme erkunden können. Zwei praktizierende Anwälte könnten da eventuell handfestes Wissen zur Darstellung bringen, das es schafft das Arkanum, das über der politischen Juristerei liegt, ein wenig zu lüften. Vielleicht wird es ja in einem Anschlussband noch nachgereicht.

Das Kapitel über die Rationalität des Rechts ist wieder brillant erzählt und auf einem hohen theoretischen Niveau und endet mit dem nachdenklich stimmenden Satz: „Der Marktfundamentalismus der Gegenwart mit seiner auf Dauer gestellten kommissarischen Verwaltung des ökonomischen Notstands (Vielfachkrise) operiert mit einem Besteck, welches der materiellen Rechtsstaatlichkeit des Faschismus wesensgleich ist.“ (414)

In der Auseinandersetzung damit, was das Recht (nicht mehr) leistet, ermitteln die Autoren dann die Probleme, die sie kritisch bearbeiten wollen. Das Recht wird ökonomisch nur mehr „als Standortfaktor verstanden und seine relative Selbständigkeit abgeschliffen“. Darüber hinaus wurde der Zugang zum Recht „und dessen wirkungsvolle Mobilisierung für untere soziale Strata verschüttet“. Und „die sozialen Reproduktionsinteressen der Lohnabhängigen (Bildungsbeteiligung, gute Arbeit, Teilhabe durch Konsum, Finanzplanung und Kredit, menschenwürdiges Wohnen, Rechte auf Gesundheit, Pflege oder Sicherung vor Armut etc.) [sind] schlicht aus dem Recht ausgewandert“ (427). Eine treffende Analyse!

Der Bogen wird auch danach noch weit gespannt. Es geht um Offshoring, darwinistische Narrative in Wirtschaft und Counter Culture, um Ideologie und Kritik und immer wieder um etwas seltsam anmutende Begriffe wie „Kapitalozän“, die neben der durchaus brauchbaren sonstigen Begriffsarbeit seltsam deplaziert wirken.

Das Buch von Dimmel und Noll ist nicht historisch angelegt, die vielen gestreuten Hinweise darauf, dass die heutige Situation bewusst herbeigeführt worden ist, muss man ihnen an vielen Stellen glauben. Der vorliegende Text spielt weitgehend in der Gegenwart und oft nicht einmal in Österreich. Denn immer, wenn es ans Eingemachte des Kapitalismus geht, fehlen offenbar die lokal spezifischen Studien. Dann kommen die üblichen Allgemeinplätze von den üblichen Autoren. So wie eher Nancy Fraser, die universale Theoretikerin des Kapitalismus und seiner feministischen Kritik, zu Wort kommt als Chantal Mouffe, obwohl zweitere doch zumindest über die österreichischen Verhältnisse geschrieben hat (Über das Politische 2007). Überhaupt geht es sehr eklektisch zu und nicht immer ist vollkommen klar warum ein bestimmter Theorieteil gerade an dieser Stelle steht, oder warum sich manche Argumentation im Buch mehrmals wiederholt und andere sang- und klanglos verschwindet, nachdem sie einmal aufgebracht wurde. Sichtbar etwa bei der Aufnahme Giorgio Agambens in den Text, dessen Beitrag für die Argumentation der Autoren überhaupt nicht notwendig gewesen wäre. Dem darüber hinaus aber auf Seite 561 großflächig widersprochen wird, wenn es um die zentrale These seines frühen Werkes, dem Verständnis des Ausnahmezustands geht. Und 10 Seiten später, auf Seite 571, wir dieser wieder hervorgeholt um eben diesen Begriff vom Ausnahmezustand zustimmend heranzuziehen. Einmal im „Gegensatz zu“, dann wieder „in Anlehnung an“. Beide Male geht es um die Außerkraftsetzung der Rechtsgültigkeit des Rechts im Ausnahmezustand.

Agamben mit seinem metaphysischen Begriff des Individuums bräuchte man dafür nicht. Wie sich auch Dimmel und Noll bewusst sind, wenn sie sich theoretisch damit auseinandersetzen, dass die Ruinierung des Rechts den Ausverkauf des Staats zur Voraussetzung gehabt hat. Sie sehen 45 Jahre neoliberale Gegenreformation als Grund dafür, dass das Recht „in vielerlei Belangen seine sozial wie ökologisch kompensierende Funktion weitgehend verloren“ (418) hat.

Gerda Marx hat das am Beispiel des „Immobilienmanagement des Bundes“ in ihrer 2007 publizierten Dissertation aufgezeigt: „In den letzten Jahrzehnten ist die Besorgung von öffentlichen Aufgaben in zunehmendem Ausmaß privatrechtlich organisierten Rechtsträgern zugewiesen worden.“ Allerdings ohne, dass „die angestrebte Straffung und Vereinheitlichung des Liegenschaftsmanagements“ erreicht worden wäre. Im Gegenteil, die angestrebte Koordination des Raummanagements wurde nicht erreicht, sondern die unklare Abgrenzung der Kompetenzen und Aufgaben zwischen den Ressorts und der BIG wurde noch verschärft. Nebenbei ist es bis 2007 nicht gelungen eine vollständige Feststellung des tatsächlichen Immobilienbesitzes des Bundes durchzuführen, was dazu führte, dass „die im Zuge der Privatisierung übereigneten Liegenschaften vielfach nicht bestimmbar“ sind.

Damit waren die idealen Voraussetzungen für Korruption geschaffen. Und just in dieser Zeit wurde das derzeit stattfindende Schmierentheater aus Politikerdarstellern und solchen die es gerne werden möchten und die mal nur wegen dem Gehalt dabei sind, politisch sozialisiert. Ein Haufen neoliberaler Schwachmaten mit dem politischen Anspruch eines Head of Backoffice in einer Filiale der Raiffeisen Bank International, die für ihre besonders sauberen Geschäfte mit Russischen Kunden berühmt ist. (Ich darf moralisieren, ich habe es mir nicht selbst verboten.) Vorgemacht haben es Größen wie der ehemalige Bundeskanzler und SPÖ Grande Alfred Gusenbauer, der eigentlich seit seinem Ausscheiden aus dem Amt beinahe ausschließlich durch Negativschlagzeilen aufgefallen ist und natürlich just im aktuellsten Skandal um die Signa-Pleite des Rene Benko auch wieder als honorarnotenstellende Fußnote aus dem Rahmen fällt.

Der Standard berichtet online am 01.12.2023: Gerade einmal drei Wochen nach seinem Rücktritt als Kanzler heuerte Gusenbauer laut „News“ bei der Signa an, für eine jährliche Pauschale von 280.000 Euro, „wobei von einem Zeitaufwand von einer Arbeitswoche pro Monat ausgegangen wird“. Inzwischen sitzt Gusenbauer neben dem Beirat auch in den Aufsichtsräten der wichtigsten Signa-Immobiliengesellschaften Signa Prime und Signa Development.

Und: Auch er kassierte Millionenhonorare. Für eine „Beratung“ im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfszahlungen in Deutschland an die Benko-eigene Kaufhauskette Galeria Kaufhof etwa stellte der Altkanzler der Signa Holding im März 2020 drei Millionen Euro exklusive Umsatzsteuer in Rechnung. Im September 2021 waren es dann nochmals zwei Millionen Euro.

Pikant daran ist nicht nur, dass Gusenbauer im Juni 2022 in der ORF-Sendung „Eco“ abstritt, dass er beratend für die Signa tätig sei. Auch lassen sich in seinen Engagements Interessenkonflikte ausmachen: Der Altkanzler berät neben Benko nämlich auch noch den Baukonzern Strabag von Hans Peter Haselsteiner, in dem er als Aufsichtsratsvorsitzender fungiert. Haselsteiner – er hält 15 Prozent der Signa Holding – liegt aber seit längerem im Streit mit Benko. Der Strabag-Gründer war federführend beteiligt an jenem Aufstand der Signa-Mitinvestoren Anfang November, der Benko von der Konzernspitze der Signa verdrängen sollte. Gusenbauer ist also geschäftlich, wenn man so will, auf beiden Seiten zu Hause.

Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass auch Ex-Kanzler Kurz mit Benko gute Geschäfte macht.

Aber zurück zum Thema: Dem Text von Dimmel und Noll vorangestellt ist ein Zitat Theodor Wiesengrund Adornos, der sich allerdings im Literaturverzeichnis nicht auffinden lässt. So wie überhaupt die textorientierte Rezeption der kritischen Theorie sich auf Jürgen Habermas beschränkt. Die „Dialektik der Aufklärung“ von Max Horkheimer und Adorno kommt zwar mal vor (160) bedarf aber offenbar keines Nachweises oder eines Zitates, weshalb sich auch dieser Text nicht im Literaturverzeichnis findet. Max Horkheimer darf mit zwei kurzen Aufsätzen reüssieren, die aber ebenso unpräzise und wie eine Pflichtübung absolviert werden. Obwohl er mit der Racket-Theorie die brauchbarste Version einer Kritik an Bandenherrschaft und politischer Korruption liefert, die uns heute zur Verfügung steht, wird öfter auf die „Soziologie des Parteienwesens“ Robert Michels Bezug genommen. Michels, zugegebenermaßen als Parteienforscher ein Begründer der modernen Politikwissenschaft, ist 1928 der Partito Nazionale Fascista Benito Mussolinis beigetreten und hat sich von da an mit der Erarbeitung einer faschistischen Theorie des Korporatismus beschäftigt.  

Das vorangestellte Motto von Adorno thematisiert die Problematik der sich ein anspruchsvoller Text stellen muss. Man kann sich präzise, gewissenhaft, dem Problem angemessen äußern, dann riskiert man als schwer verständlich zu gelten, oder man kann lax und verantwortungslos formulieren und mit Verständnis belohnt werden. Das macht neugierig zumal auf ein Buch das in Österreich geschrieben wurde, wo sonst oft genug die Seichtheit und die Laxheit das Gütesiegel des Buchverkaufs ist.

Aber es ist natürlich auch eine launige Vorbemerkung von zwei Profis, die schon so manches Buch in Österreich publiziert haben und die vor allem den Ton des Feuilletons hier gut kennen. Wer sich der heimischen Journaille nicht inhaltlich anbiedert, wird oft hysterisch rezepiert und letztlich negativ rezensiert. Sie nehmen in ihrer ganzen auf das Motto folgenden Einleitung diesen hysterisierten Ton der Kritik und die mögliche Stoßrichtung der über das Buch eingereichten Mängelliste vorweg und versuchen dem politisch motivierten Raunzen vorneweg gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.

„Ja wir haben uns viel vorgenommen, ja es ist schwierig zu lesen, ja wir haben nicht alles belegt, ja manches wird für Aufregung sorgen, aber wir wissen das, wir müssen es nicht mehr in der Rezension lesen.“

Man will sich nicht anbitzeln lassen, das Thema ist zu wichtig. Und sie haben auch Recht damit. Das Buch ist eine Grundlagenarbeit. Hier wird eine theoretische Perspektive eröffnet und der Stil ist ambitioniert unösterreichisch. Mit Kleinigkeiten halten sich die Autoren nicht auf. Sie haben ein Projekt vor sich das mit Kritik, mit Einspruch und mit Gegenwehr hantiert. Ein Projekt, das vom Duktus der Einwände gegen das bestehende System her durchaus einen Anspruch auf Veränderung setzt. Aber können sie zu einer utopischen Perspektive durchdringen?

Hier schreiben zwei Männer die schon lange in diesem Österreich erfolgreich sind. Deshalb ist bei aller kritischen Rhetorik immer zu spüren, dass ihnen nicht ganz geheuer ist bei dem was sie da sagen. Sie zitieren zwar ausgiebig Marx und Gramsci, vom operativen Impetus her sind sie aber eher bei Eduard Bernstein zu Hause. Auf Seite 523 sind sie sogar ein bissl wehleidig, was ihren eigenen Berufsstand angeht. Das Thema Digitalisierung streifen sie nur an der Oberfläche. Was verwundert angesichts des Versuchs eine zeitgemäße Darstellung der Probleme des Rechts anzufertigen. Julie E. Cohen und Ifeoma Ajunwa, die spezifisch zum Thema der Digitalisierung und dem Wandel des (Arbeits-)Rechts arbeiten, sucht man auf der, ansonsten beeindruckend langen, Literaturliste vergebens. Ebenso Simon Schaupps Kritik der digitalen Dequalifizierung von Arbeit und dem damit verbundenen Lohndumping fehlt. Aber auch Klassiker der Kritik des digitalen Kapitalismus, bei denen das Recht durchaus eine Rolle spielt, wie David Schiller und Wolfgang Fritz Haug, bleiben unerwähnt.

Empört sind Dimmel und Noll in Zusammenhang mit der Digitalisierung vor allem über das digitale „Ende des Anwaltsmonopols bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen“ (524). Das erleichtert zwar, wie sie selber zugeben, „einkommensschwachen Haushalten den Zugang zum Recht“ (523), aber gleichzeitig werden dadurch haufenweise legal assistants in den USA arbeitslos. Das kommt einer „Industrialisierung des Dienstleistungsmarkts auf dem Gebiet der Rechtsberatung gleich“ (524) und könnte auch damit in Zusammenhang stehen, dass „die Digitalisierung ein zentraler Treiber der Herausbildung eines autoritären Überwachungsstaates“ (ebda.) ist.

Als Berufsstandswahrer behält man sich vor abzuwägen, ob es besser ist, dass Arme gleichberechtigten Zugang zu Informationen über das Recht haben, oder Anwälte Jobs. Als in der Sozialarbeit tätiger Mensch kann ich nur sagen, das Ende des Anwaltsmonopols bei niedrigschwelliger Beratung wäre eine absolute Demokratisierung des Rechtsstaats und eine Unterstützung für alle, durch denselbigen, Deklassierten.

Gleichzeitig sind Dimmel und Noll an vielen Stellen zu Recht empört und bringen das auch selbstkritisch zum Ausdruck, wenn sie feststellen, dass ein „merklicher Teil der Krise des Rechts ganz offenkundig darin besteht, dass diese Krise innerhalb der Rechtswissenschaft kaum angemessen reflektiert wird“ (546).

Aber als gelernte Anwälte mit bürügerlicher Sozialisierung sind sie kaum gewillt, alle Verhältnisse umzustoßen in denen der Mensch ein erniedrigtes, geknechtetes Wesen ist. Vielmehr scheinen sie zurück zu wollen in eine Zeit in der alles besser war, ohne, dass sie historisch klären würden, ob es diese Zeit je gab. Oder was die Gründe für ihren kurzen Bestand und ihr Ende waren. Wenn die neoliberale Gegenreformation seit 45 Jahren läuft, dann sind sie wohl mit David Harvey einig, dass der Neoliberalismus Ende der 1970er Jahre beginnt. Dimmel und Noll waren 1977, im Jahr der Versenkung der Lucona, 18 und 17 Jahre alt. Und sie haben trotzdem teilweise recht, denn der große Unterschied zu den jetzigen Verhältnissen ist, dass Nationalratspräsident Leopold Gratz und Innenminister Karl Blecha von der damaligen SPÖ zurücktraten. Das würde Wolfgang Sobotka von der jetzigen ÖVP niemals passieren.

In ihrem Abschlusskapitel überschrieben mit „Und jetzt, wohin?“, also der bürgerlichen Variante Lenins „Was tun?“, einigen sie sich darauf, dass es das Recht und die Anwälte weiterhin braucht, um zwischen partikularen Interessen zu vermitteln und vor allem Fragen der Umverteilung und Gerechtigkeit gesamtgesellschaftlich zu be- und verhandeln, anstatt sie immer mehr den Individuen zuzuschieben.

Sie bezeichnen das Recht als „Speerspitze der Durchkapitalisierung“ (561), was mit sich bringt, dass es zu einer zunehmenden „Flucht der Herrschenden und der von den bestehenden Verhältnissen Profitierenden aus dem Recht“ (427) kommt. Diejenigen die sich die Regeln machen können, halten sich nur daran, wenn sie ihren wirtschaftlichen Interessen entsprechen.

Dimmel und Noll wenden sich gegen die Ungerechtigkeiten die aus der „Nichtanwendung geltenden Rechts“ (546) resultieren, aus der fortgesetzten kommissarischen Verwaltung, die dafür sorgt, dass Niedriglöhne niedrig bleiben und zugleich Liftbetreiber und Hoteliers, die mit diesen Niedriglöhnen ihre Marge machen, während der Pandemie mit 6 Milliarden Euro unterstützt wurden. Um hinter die Perfidie dieser Situation zu steigen, braucht es für die Autoren, eine kollektive Vernunft. Und, wie jeder Jurist der Welt jedem juristischen Laien der Welt jederzeit für gutes Geld erklären wird: „Jede Form kollektiver Vernunft kann sich nur im System des Rechts entfalten.“ (684)

Das Recht soll sich nicht am Markt ausrichten. Aber rationale Rechtspolitik muss Leistung bringen. Die „Leistungskapazität des Rechts […] hängt […] davon ab, ob es ökonomische Bedarfsdeckung, ökologisch Nachhaltigkeit und soziale Inklusion bzw. normative Sozialintegration auf partizipative Weise, evidence-based und in einer den rechtsstaatlichen Grundprinzipien verpflichteten Weise organisieren und gewährleisten kann.“ (691) Überprüfen kann man das durch „rekursive Rückkopplung von Gesetzgebungsprozessen an außerrechtliche Wissensbestände und Expertisen, die Ersetzung des Bundesrats durch eine Kammer von Fachleuten, durch partizipative Verfahren der Rechtssetzung, etwa durch Kinder-, Stadtteil- und Bürgerparlamente durch unmittelbare Antragspositionen von Kontrollagenturen“ (691f.).

Widerstand bedeutet für die Autoren „die Entwicklung rechtlicher Argumentations- und Begründungsfiguren, welche dem Widerstand Legitimität (Rechtfertigung) Legalität (Berechtigung) verleihen, […] die Herauspräparierung antihegemonialer, alternativer Normenbegründungen“ (699).

Das Buch ist eine große Reise durch die Rechtsphilosophie und die bürgerliche Kapitalismuskritik. Es fordert zum Nachdenken heraus und es ist, mit all seinen Fehlern, das zur Zeit beste Buch auf diesem Gebiet. Man kann es im Regal allein schon wegen seines Umfangs sehr gut, neben Joseph Buttingers „Am Beispiel Österreichs“ platzieren und hätte zwei Klassiker nebeneinanderstehen. Einen vergangenen und einen künftigen.

Dem Elon seine Biographie und das seltsame Gespräch darüber im Spiegel

Walter Isaacson hat eine Biographie über Elon Musk (52) geschrieben. Im Spiegel-Interview spricht er darüber und man kann Erstaunliches erfahren. Isaacson ist, laut Der Spiegel 38, 2023, Geschichtsprofessor an der Tulane Universität in New Orleans und hat dort offenbar so geringe Verpflichtungen an seine Studentinnen, dass er Zeit hat seit Jahren permanent Biographien von berühmten Wirtschaftstreibenden zu verfassen. Dass er 1996 bis 2001 Chef vom Dienst der New York Times, bis 2018 CEO des Aspen Instituts und von 2009 bis 2012 von Präsident Obama als Vorsitzender des Broadcasting Board of Governors eingesetzt war, ist den fleißigen Redakteuren nicht erwähnenswert. Er war also auch 3 Jahre neben seiner Professur für alle internationalen nicht-militärischen Hörfunk- und Fernsehprogramme der Regierung verantwortlich. Eine stolze Leistung. Man möchte fast sagen, Walter Isaacson ist wahrscheinlich ein Genie.

Aber natürlich ist auch das Broadcasting Board eine spannende Angelegenheit: Die offizielle Aufgabe der USAGM ist, Freiheit und Demokratie auf der Welt zu fördern und zu erhalten. Dies soll durch die Verbreitung von korrekten und sachlichen Nachrichten und Informationen über die USA und die Welt an das internationale Publikum umgesetzt werden. Die Sender sind nur im Ausland zu empfangen, da in den USA staatsfinanzierte Inlandspropaganda laut einem Gesetz von 1948 verboten ist.

Also Propaganda für die Änderung der Welt unter der Aufsicht von staatlichen Behörden: Die Rechtsaufsicht über die USAGM liegt beim Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten des Repräsentantenhauses und beim Ausschuss für Auswärtige Beziehungen des Senats. Die Haushaltsausschüsse beider Häuser des Parlaments sind sowohl für die Mittelbewilligung als auch für die Programmaufsicht zuständig.

Isaacsons Oeuvre umfasst unter anderem Leonardo da Vinci, Henry Kissinger, Benjamin Franklin, Steve Jobs und jetzt Elon Musk. Er bezeichnet jeden einzelnen davon als Genie. Auch wenn ihm zu seinen Protagonisten unterschiedliche Erinnerungen erhalten geblieben sind. Zu Leonardo da Vinci, dem einzigen legitimen Genie in dieser Aufzählung, fällt ihm im Spiegel-Interview nur ein, dass er „schwul“ war. Da kann es schon passieren, dass er in der Biographie über da Vinci diesem Geniekult auf unpassende Weise fröhnt, wie die FAZ damals festhält. Sie schreibt unter anderem: „In dem ‚geradezu peinlich’ berührenden Abschnitt ‚Von Leonardo lernen’ mache er ‚aus Leonardo einen kalifornischen Yogalehrer. ’“ (FAZ 286, 2018)

Um Weisheiten, wie diese zu produzieren, hat er sich für Elon Musks Biographie zwei Jahre Zeit genommen, um sie „an der Seite von Elon Musk“ zu verbringen. Dafür erhielt er, laut devoter Spiegelformulierung „vom reichsten Mann der Welt, Boss von Tesla, SpaceX und Eigentümer von X […] seltene und ungewöhnliche Einblicke in sein Leben“.

Wer hier bereits das Gefühl hat, dass das folgende Gespräch peinlich des Todes wird, hat eine gute Intuition.

Gleich am Anfang erfährt man, wie ein Tag im Leben des Elon aussieht. Er „fängt nicht so früh an, meistens um zehn Uhr“. Das ist doch nett, die Frage brennt natürlich auf der Zunge, ob das für seine Angestellten in den diversen Techkonzernen auch gilt. Also mir. Den Spiegelredakteuren nicht.

Den Rest des Tages lebt Elon den Kommunismus. Nur, dass die berühmte Passage aus der Deutschen Ideologie von Marx und Engels [„in der kommunistischen Gesellschaft, wo Jeder nicht einen ausschließlichen Kreis der Tätigkeit hat, sondern sich in jedem beliebigen Zweige ausbilden kann, die Gesellschaft die allgemeine Produktion regelt und mir eben dadurch möglich macht, heute dies, morgen jenes zu tun, morgens zu jagen, nachmittags zu fischen, abends Viehzucht zu treiben, nach dem Essen zu kritisieren, wie ich gerade Lust habe, ohne je Jäger, Fischer, Hirt oder Kritiker zu werden“] weder dem Geschichtsprofessor, noch den Spiegel-Journalisten bekannt ist, weshalb dieses Pikanterie unkommentiert bleibt.

Jedenfalls steht Musk auf, wann es ihm passt, und dann fliegt er in die Tesla-Fabrik in Austin und widmet sich eine Stunde lang der Lackiererei und erklärt seinen Ingenieuren, wie sie diese beschleunigen können. Danach fliegt er mit dem wartenden Privatjet nach Südtexas zum SpaceX Werk und gibt den dortigen Arbeitern und Angestellten Tipps wie sie die Triebwerke verbessern können. Die Gesichtsausdrücke der professionellen Mitarbeiter während der Belehrung durch den Amateur kann man sich sicherlich vorstellen.

Aber fleißig ist er, das muss man ihm lassen. Den Millionen armen Schweinen gegenüber, die mit ihrem Fleiß diese individual-kommunistische Lebensweise ermöglichen, muss sich Elon nicht solidarisch fühlen. Sein Fleiß ist einfach besser, denn „er konnte sich schon als Kind so sehr auf eine Sache konzentrieren, dass er darin völlig versank. Seine Mitschüler standen dann direkt vor seinem Gesicht, klatschten in die Hände und kamen nicht an ihn ran.“ Was bei Normalsterblichen, aka ökonomisch nicht-privilegierten Menschen, wahrscheinlich zu einer psychiatrischen Diagnose und der damit verbundenen Positionierung am karrieristischen Abstellgleis geführt hätte, wird bei Elon als „extremer Fokus“ verherrlicht, der als Nebeneffekt halt mit sich bringt, dass er ihn „von jeglicher Emotion abschneidet“, „Was ihn oft zu einem ziemlichen Mistkerl macht.“

Wie das zu verstehen ist, klärt sich in der nächsten Antwort des Geniekult-Professors aus New Orleans: „Wenn er nachdenkt, ist es ein Fehler, die Stille zu füllen. […] Es ist sogar gefährlich, diese Stille zu unterbrechen.“ Das hat Isaacson schnell gelernt und sich sofort in die Rolle des Unterworfenen eingefühlt und Elon seinen Ego-Raum gelassen, in dem er oft minutenlang schweigend auf die Antworten des zum Genie verklärten gewartet hat. Eine Rolle, in der man ihn wahrscheinlich während einer Prüfung mit einer seiner Studentinnen an der Universität eher selten gesehen hat. In den Worten des Professors wird aber klar, dass hier nicht nur eine freiwillige Unterwerfung stattgefunden hat, sondern auch eine wahnhafte Übertragung, denn „Dann saß er drei, vier Minuten da und sagte nichts – wie ein Computer arbeitete er nach und nach eine Fülle an Daten ab.“ Hier wird eine vermutlich narzisstische Verhaltensweise als Indikator für Genialität dargestellt. Wo ökonomisch ausgebeuteten Menschen wohl Autismus oder Soziopathie attestiert würde, herrscht hier das Erschauern vor der Macht. Eine Meisterleistung, wie sie wohl nur einem mit allen Wassern der ökonomischen Elite gewaschenen Universitätsprofessor einfallen kann.

Dass Musk in seiner Kindheit durch einen gewalttätigen Vater und unangenehme Camp-Erfahrungen beschädigt wurde, ficht die Theorie, dass seine antisozialen Verhaltensweisen Ergebnis seiner Genialität und nicht einer schweren Traumatisierung sind, für seinen Biographen nicht an. Im Gegenteil es führt zu dem absurden Vergleich, die Beziehung von Elon und seinem Vater sei wie die von Luke Skywalker und Darth Vader. Worauf dann nicht einmal die, ansonsten zu allem bereiten, Journalistendarsteller des Der Spiegel bereit sind einzugehen.

Kurz darauf kommt das Gespräch auf die Twitter-Übernahme und plötzlich geht’s ums Eingemachte. Der Spätaufsteher mit der ADHS-Arbeitsweise ist nämlich dagegen, dass Mitarbeiter Krankenstände antreten können. Beim ersten Besuch in der Twitter-Zentraler störte ihn am meisten, dass es dort Kantinen und gesundheitsfördernde Maßnahmen gab. Vor allem Krankenstände bei psychischen Problemen schließt er für seine Mitarbeiter kategorisch aus. Wahrscheinlich, weil sie ihm selbst am besten täten. O-Ton des Professors: „Er mag es nicht, wenn sich Mitarbeiter psychologisch zu sicher fühlen. Sie sollen Getriebene sein, so wie er.“ Ohne besonderen Anlass hier die Grundmerkmale von Soziopathie: sprunghaftes, impulsives Verhalten, das oft egoistisch und rücksichtslos wirkt, sowie die Unfähigkeit sich in andere hinein zu versetzen.

Dem korrespondiert seine Beziehung zu seinen nächsten männlichen Verwandten: „Sie lieben sich, prügeln sich und treten sich manchmal in die Eier.“ Eine Formulierung, wie sie nur ein wahrer akademischer Forscher entwickeln kann. Und konsequent sagt dieser Erforscher des Musk: „Man kann den Mann, der sich ins Risiko stürzt, nicht von dem trennen, der rücksichtslos mit seinem Mitmenschen umgeht.“

Kollateralschäden sind beim Aufstieg eines genialen Soziopathen halt nicht zu vermeiden. Kann man nix machen. Das macht ihn aber nicht zu einem Genie, so Isaacson. Zum Genie wird er dadurch, dass er „mit 20 Ingenieuren zusammensitzen und visualisieren“ kann, „wie sich der Einsatz von Edelstahl in seiner Starship-Rakete auswirken wird.“ Glaubt der Professor wirklich daran? Wenn ja, handelt es sich dabei um magisches Denken. Also den zwanghaften Glauben einer Person, dass ihre Gedanken, Worte oder Handlungen auf magische Weise ein bestimmtes Ereignis hervorrufen oder verhindern können, wobei allgemeingültige Regeln von Ursache und Wirkung ignoriert werden. Was bei Kindern belächelt und bei ökonomisch nicht privilegierten Erwachsenen zu Kopfschütteln führen würde, führt bei Isaacson zum Urteil Musk sei ein Genie. Dass er nebenbei Autoritäten hinterfragt und an den Verhältnissen rüttelt, ist dabei nicht Ausweis seiner Unreife und Renitenz, wie es das bei einem normalen Arbeiter wohl wäre, sondern eine Heldentat. So wie folgende Heldentat: zu der Frage, ob sein Tesla Autopilot an einem Stoppschild halten soll, sagt Musk in der Erinnerung von Isaacson: „Das ist bescheuert. Menschen machen das auch nicht.“ „Er ignorierte also einfach die Verkehrsregeln. Für manche macht ihn das zum Helden.“ Ein Held der die Straßenverkehrsordnung ignoriert, kann auch zum Mörder werden, wenn daraus ein vermeidbarer Unfall entsteht.

Ein solcher Held kann sich mit Lappalien nicht abgegeben. Das 12.000 Dollar teure Full Self Driving System in seinen Autos ist etwa alles andere als selbstfahrend. Da bleibt sogar dem wohlmeinenden Reporter des Der Spiegel der Mund offen: „Das ist doch ein Bluff.“

Die verblüffende Antwort darauf zusammengefasst. Ja schon, aber er darf das und überhaupt ist es kleinlich einem Großdenker so eine Kleinigkeit vorzuwerfen. „Er ist fixiert auf große Zukunftsvisionen.“ Eine „Realitätsverzerrung“, wie auch der Professor zugibt, aber ohne sie, wie er gleich hinzufügt, wäre Musk nicht so erfolgreich.

Wie erfolgreich er im Privatleben ist, kann man der Schilderung des nächsten biographischen Sachverhalts entnehmen, bei dem von Seiten Isaacsons, mehrere politisch inkorrekte Invektive zum Einsatz kommen, die vom Spiegel unkommentiert stehen bleiben. Es geht darum, dass sich Elon in den letzten Jahren politisiert hat. Grund dafür scheint für den Biographen die „Transition seiner Tochter Jenna“ zu sein. „Mehr als die Geschlechtsangleichung traf ihn die Tatsache, dass Jenna in dieser Zeit auch Marxistin wurde. […] Er begann zu glauben, dass sie sich mit dem woken Gedankenvirus infiziert und ihre Schule sie linksradikal gemacht hatte.“ Marxismus, woker Gedankenvirus, Schule, Linksradikalität. Die Reizwörter der rechten Wutbürger. Strohmänner für die Spiegelgefechte der Reaktionären. Der Spiegel schweigt dazu.

Konsequent in seiner Widersprüchlichkeit unterstützt Elon natürlich politische Kandidaten „die gegen das Establishment sind“. Dass der Spiegel darauf ausnahmsweise gekonnt ironisch hinzufügt, dass Musk nicht nur „der reichste der Welt, sondern auch einer der mächtigsten“ ist, und somit, wenn man diesen Gedanken einfach mal ausspricht, zum Establishment gehört, erschüttert den genialen Biographen in keiner Weise.

Dass er nebenbei selbstherrlich Weltpolitik betreibt und etwa der ukrainischen Armee Zugang zu Satellitendaten gewährt oder verweigert, wie es ihm passt, dass er laut seiner Aussage mit Putin persönlich telefoniert und einen Friedensplan für Taiwan vorgelegt haben soll, zeigt nicht etwa Größenwahn, sondern, dass er sich selbst als „großen, weltgeschichtlichen Charakter“ sieht, der aber nach wenigen Jahren begriffen hat, „dass der globale Friedensstifter keine passende Rolle für ihn ist“. Wieder ein Hinweis auf die Aufmerksamkeitsspanne dieses Genies. Weltfrieden ist entweder in zwei Jahren zu erreichen oder einfach gar nicht. Und dann beschäftigt man sich halt mit etwas anderem. Mit was, diese Frage bleibt offen. Hoffentlich nicht mit dem Gegenteil von Weltfrieden, denn davon hatten wir im Interesse des großen Kapitals bereits genug.

Egal, wie das politische Abenteuer für Musk weitergeht, es bleibt jedenfalls spannend, denn er „hat eine düstere Weltsicht“ und „liebt Drama“, „er denkt ständig an den Weltuntergang“ genau was der menschlichen Geschichte noch gefehlt hat: Ein Mannbaby mit Weltuntergangsfantasien.

Das Subjekt im Netz

Ein Gespräch mit Nivine El-Aawar.

Stefan: Luke Munn schreibt Algorithmen verfügen über eine politische Qualität. Erst einmal erzeugt, gestalten sie von selbst unsere politischen Agenden mit. Virginia Eubanks zeigt in ihrer Studie „Automating Inequality“, wie Algorithmen im Versicherungswesen in den USA eine diskriminierende und Armut verstärkende Wirkung haben. Sie fürchtet, dass die damit verbundenen Mechanismen des „red flagging“ Arme kriminalisieren und digitale Armenhäuser erzeugen könnte.

Nivine: Dem würde ich zustimmen. Algorithmen reproduzieren soziale Ungleichheiten. Dies ist der Fall, da personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche die Interessen und Vorlieben der Nutzer*innen darstellen. Im Sinne von Bourdieu spiegeln diese den Habitus wider, welcher die soziale Position von Individuen darstellt. Wenn nun also quasi ein „digitaler Habitus“ von Algorithmen in Form von digitalen Nutzer*innenprofilen kreiert wird und dann genutzt wird, um Inhalte, wie Videos, personalisierte Werbeanzeigen, Nachrichten etc. zu kuratieren, können Algorithmen soziale Ungleichheiten nicht nur reproduzieren, sondern diese auch verstärken.

Ela: Eine Studie von 2020 (Silvia Milano, Mariarosaria Taddeo & Luciano Floridi) mit dem Titel „Recommender systems and their ethical challenges“ hat sich mit einigen Problemen im Zusammenhang mit Algorithmen befasst. Wie du bereits gesagt hast: Wenn die Klassifizierung durch den Algorithmus für die Erstellung der Nutzermodelle auf Grundlage der gesammelten Nutzerdaten basiert, werden soziale Kategorien reproduziert.

Außerdem sind Empfehlungssysteme im Zusammenhang mit Nachrichten und sozialen Medien so konzipiert, dass Nutzer*innen in ihren Filterblasen „gehalten“ werden, also sie kommen gar nicht dazu sich mit anderen Standpunkten auseinandersetzen zu müssen, sondern werden geradezu mit immer ähnlichem Content und gleichartigen Meinungen zugespammt. Bereits vorhandene Vorurteile werden dadurch verstärkt.

Zudem sind solche Algorithmen für politische Manipulation anfällig, da besonders aktive Nutzer*innen bzw. jene mit einer besonders großen Anzahl an Follower*innen die öffentliche Meinung beeinflussen können, indem sie starke positive Rückkopplungen im System erzeugen – was dazu führt, dass ihr Content besonders häufig empfohlen wird.

YouTube arbeitet ja auch so. Der ehemalige YouTube-Mitarbeiter Guillaume Chaslot hat eine Software geschrieben, um einen Einblick in die Empfehlungsmaschinerie von YouTube zu geben. Sie simuliert das Nutzer*innenverhalten und zeichnet Daten darüber auf, welche Videos von YouTube empfohlen werden, um im Endeffekt die „Vorlieben“ des Algorithmus abzubilden. Chaslots Untersuchungen legen nahe, dass YouTube systematisch Videos vorschlägt, die polarisierend, sensationslüstern und verschwörerisch sind.

Die Soziologin Zeynep Kufekci geht davon aus, dass YouTube mit Verschwörungscontent seinem Ziel der Verlängerung der Verweildauer seiner Nutzer*innen effizienter näherkommt, weshalb der Algorithmus solchen Content bevorzugt. „Die Frage“, so Kufekci, sei „ob es ethisch vertretbar“ sei, dies auch zu tun, „nur weil es funktioniert“.

Ähnliches hat die Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen 2021 über die Social Media Plattformen Instagram und Facebook verlauten lassen. 2017 hat Facebook eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um herauszufinden, ob die Maximierung der Nutzer*innenaktivität zur politischen Polarisierung beiträgt. Man kam zum Ergebnis, dass es einen Zusammenhang gebe, aber eine Verringerung der Polarisierung hätte einen Rückgang des Nutzer*innen-Engagements bedeutet. Lösungen wie die Optimierung der Empfehlungsalgorithmen stellten sich als „wachstumsfeindlich“ heraus und wurden nicht weiterverfolgt.

Stefan: Rebecca Giblin und Cory Doctorow schreiben, dass der Online-Werbemarkt ein Betrugskonzept ist. Denn was schließlich darüber entscheidet, ob etwas überhaupt gesehen wird, ist nicht die Werbung, sondern Algorithmen. Das Datensammeln hilft nicht unbedingt beim Anpreisen von Waren. Um John Wanamaker, den ehemaligen Postminister der USA und Erfinder der modernen Werbung, zu zitieren: „Half the money I spend on advertising is wasted; the trouble is, I don’t know which half.“

Aber um das richtig verstehen zu können müsste man mal einen Schritt zurücktreten. Was sind Daten und wie verwandeln sich Daten in Ressourcen?

Nivine: Daten können allgemein als logisch geordnete Informationseinheiten bezeichnet werden, welche meist aus Codes bestehen und Symbole, Zahlen sowie Buchstaben kombinieren. Erst die IT-Systeme können diese Codes auswerten und somit die Daten verarbeiten.

Dabei ist zu betonen, dass es sich bei Debatten zum Thema Digitalisierung meistens um personenbezogene Daten handelt. Darunter werden einerseits sowohl sozioökonomische Daten als auch solche verstanden, welche individuelle Meinungen in Form von Beiträgen, Likes und Kommentaren darstellen. Außerdem fallen Verhaltensdaten, wie Suchanfragen und Metadaten, also Informationen über den Standort, unter den Begriff der personenbezogenen Daten.

Mithilfe von Datenanalysen und künstlicher Intelligenz werden sogenannte „prediktive Analysen“ durchgeführt, wodurch Vorhersagen über menschliches Verhalten getroffen werden können. Diese Vorhersagen haben zu einem sehr profitablen Markt geführt – vor allem für Plattformunternehmen wie Instagram und TikTok. Diese Unternehmen profitieren nicht nur davon, dass individuelles Verhalten vorherbestimmt werden kann, sondern auch davon, dass sich Gedanken und Verhalten aktiv beeinflussen lassen. Die Nutzer*innen werden zu transparenten Individuen, welche sich oftmals – ohne es zu wissen – in einer digitalen Sphäre befinden, welche aus ihnen Waren und Konsument*innen zugleich macht. Wie bereits Shoshana Zuboff 2018 in ihrem Buch „Überwachungskapitalismus“ beschreibt, werden menschliche Erfahrungen zu Rohstoffen für Verhaltensdaten, die es Unternehmen ermöglichen Profite zu generieren.

Dabei werden die Online-Welten von Algorithmen dominiert, indem sie die Plattformen strukturieren und deren Inhalte kuratieren. Besonders die Personalisierungsmechanismen gehen mit diversen Gefahren, wie Radikalisierungstendenzen, Überwachungsmechanismen, Intransparenz und Manipulation im Sinne der Wirtschaft einher.

Stefan: Bei Shoshana Zuboff, auf die du vorher schon hingewiesen hast, gibt es den Begriff des „Verhaltensmehrwerts“. Dieser wird im Fall von Google aus „surveillance asstes“ gewonnen aus denen „surveillance revenues“ erzielt werden, die in einem letzten Schritt in „surveillance capital“ verwandelt werden. Umso mehr die algorithmischen Maschinen an Verhaltensmehrwert konsumieren, umso präziser werden sie mit der zukünftigen Ausbeutung davon. Was macht das Datensammeln, Stichwort Big Data, mit uns und was ist algorithmische Personalisierung?

Nivine: Bei Algorithmen handelt es sich um programmierte Mechanismen, die mit Hilfe von Such- und Sortiervorschriften anhand von Datensätzen Interessen und Vorlieben erkennen können und daraus Wahrscheinlichkeiten und Folgerungen ableiten können. Genauer beschrieben sucht ein Algorithmus Datensätze und verknüpft diese miteinander, wodurch sich Entscheidungsempfehlungen ableiten lassen.

Das Ziel von Unternehmen ist es, mithilfe von Algorithmen einen individuellen Markt für die Nutzer*innen zu schaffen. Individuen erhalten personalisierte Inhalte, wodurch Unternehmen ihre Profite vergrößern können. Das Verhalten von Individuen wird also von Algorithmen verarbeitet, welche lernen die Interessen und Vorlieben der Nutzer*innen zu erkennen und kategorisieren. Ein besonders prägnantes Beispiel stellt der Algorithmus von TikTok dar, welcher die Startseite, die sogenannte „For You Page“ kuratiert. Hierbei haben Studien gezeigt, dass TikToks Algorithmus so leistungsfähig ist, dass er in der Lage ist, die Vorlieben und Interessen der Nutzer*innen in weniger als 40 Minuten zu erlernen.

Algorithmen strukturieren somit mithilfe von personenbezogenen Daten nicht nur die digitale Sphäre, sondern zunehmend das menschliche Leben als Ganzes.

Ela: 2021 wurde ein Dokument geleakt, das als „TikTok Algo 101“ betitelt war. Das „ultimative Ziel“ von TikTok ist die tägliche Vergrößerung der Zahl der aktiven Nutzer*innen. Deshalb hat man sich entschieden, den Videostrom auf zwei Messgrößen festzulegen: „Retention“, ob der Nutzer wiederkehrt, und „Verweildauer“. Ziel ist es die Nutzer*innen so lange wie möglich auf der Plattform zu halten, sie also im Endeffekt abhängig zu machen. Ich glaub man kann auch hier – wie bei YouTube, Facebook, etc. – davon ausgehen, dass man mit kontroversen Inhalten eher die Leute zum Dableiben anregt. Es geht eben um Profit.

Stefan: Was ist ein digitales Subjekt?

Nivine: Die digitale Sphäre, insbesondere soziale Medien, können als ein sozialer Raum verstanden werden. In diesen sozialen Räumen verbringen die Nutzer*innen ihre Zeit und interagieren mit der Plattform und anderen Nutzer*innen. In diesem Zusammenhang können digitale Subjekte identifiziert werden. Als digitales Subjekt kann eine Person beschrieben werden, die aus Daten, Profilen und anderen digitalen Aufzeichnungen besteht. Das digitale Subjekt unterscheidet sich vom lebenden Selbst, knüpft aber an die Subjektivität der lebenden Person an. Digitale Subjekte können als neue Formen der Subjektkonstruktion gesehen werden, die auf computergestützten Prozessen in der digitalen Sphäre basieren.

Stefan: Das klingt noch ein wenig abstrakt. Die Geschichte des Subjektbegriffs verweist auf den Herrschaftszusammenhang und heute besonders auf das Kapitalverhältnis. Der Subjektbegriff ist notwendig eng an die materiellen Verhältnisse gebunden oder er wird unklar. Zunächst einmal entsteht mit dem Subjekt auch die Herrschaft. Bei Althusser wird das Individuum zum Subjekt indem es in eine bestehende Struktur eingefügt wird. Michel Foucault bezeichnet es als Einfügung in eine Ordnung.

Aber es geht bei der „Subjektivierung“ auch um einen Wahrnehmungsprozess. Bei Marx erscheint das freie Individuum als Teilnehmendes am Produktionsprozess und Warentausch. Erst im Zusammenhang der bürgerlichen Gesellschaft kann sich das Individuum wirklich vereinzeln. Dabei verliert es aber zugleich die bewusste Wahrnehmung, die ein Sklave, Leibeigener oder Adliger noch haben musste: Dass seine gesellschaftliche Position von äußeren Zwängen mitbestimmt wird. Wir sind uns in dem Maß unseres gesellschaftlichen Zusammenhangs nicht mehr bewusst, indem wir scheinbar von den Zwängen der Gesellschaft befreit werden. Im digitalen Bereich erscheint dieser Sachverhalt noch diffuser.

Vielleicht wäre es also gut, diesen Subjektbegriff ein wenig zu konkretisieren.

Nivine: Der Subjektbegriff im Kontext des Digitalen ist sehr komplex, besonders im Kontext von Machtverhältnissen. Prinzipiell wird in den wissenschaftlichen Debatten nicht mehr zwischen der analogen und der digitalen Sphäre/Subjekt unterschieden. Mit dem digitalen Subjekt ist in diesem Kontext jedoch gemeint, dass die Plattformen Informationen über die Nutzer*innen in Form von Daten sammeln. Aus diesen Informationen werden Profile generiert, welche „digitale Subjekte“ darstellen. Diese Profile sind entscheidend für profitorientierte Strategien der jeweiligen Plattformunternehmen. Damit einher gehen asymmetrische Machtverhältnisse. Dies hat unterschiedliche Gründe. Ein entscheidender Grund ist jedoch die Informationsasymmetrie. Unternehmen wissen nahezu alles über die Nutzer*innen, für die Nutzer*innen sind die digitalen Infrastrukturen, besonders die Algorithmen, jedoch eine Black-Box. Besonders aus der Intransparenz der Algorithmen ergeben sich große Manipulationspotentiale im Sinne der Wirtschaft. Daher kann in diesem Rahmen sicherlich mit Foucault argumentiert werden, dass sich Subjekte „in eine Ordnung einfügen“. Besonders interessant ist in dieser Hinsicht, dass besonders soziale Medien rein von den Unternehmen kontrolliert werden und somit einen Raum darstellen, der rein wirtschaftsbasiert funktioniert.

Um die Fragen zu beantworten, wie genau die Subjektivierungsprozesse im Digitalen aussehen, was daran neu ist und inwieweit neue theoretische Ansätze dafür benötigt werden, braucht es weitere Forschung. Dies ist besonders wichtig, um zu verdeutlichen, dass es sich bei der digitalen Sphäre nicht um einen freien und neutralen Raum handelt, in dem unabhängig von der gesellschaftlichen Position und sozioökonomischen Situation „alles möglich ist“, wie es uns die Unternehmen weismachen möchten.

Stefan: Der Begriff des Profils stammt übrigens aus der Kriminologie. Ein Profiler ist einer, der einen Tatort analysiert und aus den dort auffindbaren Spuren ein Profil erstellt, aus dem dann abgeleitet werden kann, wie sich der Täter in Zukunft verhalten wird. Wo die nächste Tat stattfindet, oder was seine Motive für die Tat sein könnten. Das wir ein solches „Täterprofil“ mittlerweile freiwillig anlegen, ist eine interessante Entwicklung.

Ela: Das ist lustig, meine ersten Erfahrungen mit den sozialen Medien hab ich damals bei uboot.com gemacht, und bei fm4, da gabs diese Profilseiten. Da hat das angefangen mit dieser „Offenbarungswut“, aber ich denke, dass das auch viel damit zu tun hatte, dass die durchschnittlichen Nutzer*innen da zwischen 15 und 20 waren. Da hat man dann so Sachen ins Profil geschrieben wie Spitznamen und Songzitate, Buchzitate usw. Da hat das angefangen mit der Selbstkategorisierung, was sicher auch dem geschuldet war, dass man eben für andere Nutzer*innen gleich kurz und knackig Hinweise sähen wollte, auf welcher Seite man steht, was man für Musik hört, etc., da ging es eben auch um Abgrenzung, damit man nur mit solchen in Kontakt kommt, die für einen interessant sein könnten. Das ist ja bis heute so, nur dass das eben inzwischen von Algorithmen übernommen wird.

Stefan: Da entstehen Bubbles und Echo-Kammern. Selbstverstärkende Meinungsräume. Eine Meisterklasse in der möglichst verkürzten Meinungsäußerung ist TikTok. Was macht man auf TikTok?

Nivine: In den letzten Jahren hat die chinesische App „TikTok“ internationale Popularität erlangt. TikTok ist eine Kurzvideo-App, die Videos mit einer Länge zwischen 15 und 60 Sekunden enthält. Vor allem durch die Ausrichtung auf Jugendliche dominierte die App den Teenager-Markt und wurde zu einer viel genutzten App, mit mehr als 1 Milliarde Nutzer*innen.  Zudem führte der Ausbruch von Covid-19 zu einem rasanten Anstieg der Nutzer*innenzahlen. Die App basiert auf dem schnellen Konsum von Videoinhalten und ermöglicht es den Nutzer*innen, eine Vielzahl von Funktionen wie Filter, Hashtags, Musik und Videobearbeitung zu nutzen, was die Erstellung von Inhalten aufgrund der einfachen Nutzung fördert. TikTok prägt mittlerweile die (Pop-)kultur, der jüngeren Generationen, durch virale Trends, wie Tanzvideos, Fashion-Trends, aber auch politische Diskurse. 

Ela: Apropos Covid und Trends. Eine TikTokerin hat 2020 die Idee gehabt, man könnte sich ja als Symbol der „Einheit“ und „Rebellion“ gemeinsam ein Tattoo stechen lassen, ein Z, mit einer horizontalen Linie durch die Mitte, das für Generation Z stehen sollte. Dieser Trend kursierte unter dem Hashtag #GenZTattoo. Mehrere Userinnen kamen diesem Vorschlag gerne nach, bis andere begannen darauf hinzuweisen, dass das Symbol eine verdächtige Ähnlichkeit mit der Wolfsangel habe, die von einigen SS-Divisionen verwendet wurde, sowie noch heute als Symbol der Wehrhaftigkeit bei Rechtsextremen gern in Gebrauch ist. Nachdem die Starterin des Trends Todesdrohungen bekommen hat, hat sie ein Entschuldigungsvideo gepostet und Merchandising mit dem Z aus ihrem Etsy-Shop entfernt.

Ebenfalls 2020 haben K-Pop-Stans zahlreiche freie Tickets für Donald Trumps Rally in Tulsa, Oklahoma, reserviert, und damit potenziell die Zuschauerzahl beim Event dezimiert. Der Twitteraccount @TeamTrump hatte davor seine Anhängerinnen gebeten sich für freie Tickets bei der Rally zu registrieren, was von den K-Pop-Stans fleißig geteilt wurde und sich schließlich auch auf TikTok verbreitete. Die meisten Userinnen löschten ihre Tweets und TikToks nach einem Tag, um das Vorhaben geheim zu halten. Bei einer Kapazität von 19.000 Zuschauern wurden beim Event nur 6.200 Tickets vor Ort gescannt.

Stefan: Aber TikTok ist nicht nur politisch, sondern betrifft auch unser Selbstbild.

Ela: Eine Studie von 2022 mit 778 jungen amerikanischen Collegestudentinnen hat ergeben, dass die Nutzung von TikTok indirekt mit der Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper zusammenhängt, dass diese den Vergleich des eigenen Aussehens nach oben hin und eine stärkere Überwachung des eigenen Körpers befördert, und das auch bei Nutzerinnen die ein hohes Maß an Medienkompetenz vorwiesen und Inhalte konsumierten, die Körperakzeptanz und Body Positivity behandelten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die regelmäßige und konsequente Nutzung von TikTok dem Körperbild von Frauen schaden kann, und dass Frauen mit einem höheren Maß an Körperakzeptanz und Kritikfähigkeit sowie an Medienkompetenz für diese negativen Auswirkungen am anfälligsten sein könnten.

Stefan: Die Medienwissenschaftlerin Stine Lomborg setzt sich mit den materiellen Grundlagen des digitalen Trackings auseinander. Web-Cookies oder sensorbasierte Technologien werden dazu genutzt digitale Funktionen und Dienste etwa auf Plattformen zu optimieren. Sie dienen aber auch der Überwachung der Generierung von Daten zum Trainieren von maschinellen Lernmodellen und anderen Entwicklungen in der KI.

Die potentiellen negativen Folgen des Trackings sind für sie äußerst dystopisch. Sie sagt, wir opfern das Recht, frei über unsere eigene Zukunft zu entscheiden. Gerade vulnerable Gruppen nehmen durch Tracking mehr Schaden als andere. Einwanderer werden ins Visier genommen und ihre Zukunft von den gewonnenen Erkenntnissen abhängig gemacht. Umfassende digitale Erfassung ist für Lombog eine infrastrukturelle Macht, die liberale Werte wie Gleichheit und Autonomie gefährdet und unsere Gesellschaften einem abstrakten Wandel unterzieht.

Wenn ich das höre, frage ich mich wovon wir ausgehen können. Sind diese liberalen Werte überhaupt so weit verwirklicht, dass wir uns über ihren Verlust Gedanken machen müssten? Oder anders gefragt können wir sie leben, wenn sich die Subjektivität in den digitalen Bereich verlagert? Und wie sieht das aus?

Daran anschließend: Ist eine digitale Subjektivierung wünschenswert? Wenn ja, wie wird sie sich auf die analogen Individuen auswirken. Wenn nein, was sind die Widerstandsmöglichkeiten dagegen? Und wie sinnvoll ist es überhaupt sich zu wehren?

Nivine: Ob eine digitale Subjektivierung wünschenswert ist oder nicht, ist eine berechtigte Frage. Die Tatsache ist jedoch, dass sich die Sozialisationsprozesse, besonders von jüngeren Generationen bereits zu einem Großteil in das Digitale verlagert haben. Es kann sogar von einer digitalen Vergesellschaftung gesprochen werden. Diese digitale Subjektivierung wird auch in Zukunft nicht verschwinden, sondern im Gegenteil immer ausgeprägter und relevanter werden

Die aufgeführten Trends und Debatten auf TikTok haben gezeigt, dass gesellschaftspolitische Debatten digital geführt werden können, dass Standards über Körper digital diskutiert werden, dass digitales Tracking an Ländergrenzen genutzt wird. Diese Entwicklungen sind größtenteils von Unternehmen, welche die Technologien und Infrastrukturen zur Verfügung stellen, dominiert. Die Frage ist jedoch, wie gehen wir damit um? Wie können Kinder und Jugendliche schulisch digitale Kompetenzen lernen, in denen sie über die Gefahren aufgeklärt und sensibilisiert werden? Was muss die Politik tun, um schnell auf Entwicklungen reagieren zu können? Und wie können die negativen Auswirkungen minimiert werden? All diese Fragen werden in den nächsten Jahren geklärt werden müssen.

Stefan: Die Frage ist sicherlich auch, was machen wir mit Körperbildern, die gar nicht mehr von menschlichen Körpern geprägt werden, sondern von Deepfakes. Ich sehe in meiner Facebook-Timeline immer öfter so genannte Celebrity Deepfakes. Wo also die Gesichter von berühmten Schauspielerinnen oder Sportlerinnen (fast immer sind es übrigens Frauen) auf meist vereinheitlicht überproportionierte Körper montiert werden. Und von den Kommentaren kann ich sagen, dass tausende Männer bereit sind diese Körperbilder sofort ohne Ironie zu akzeptieren.

Ela: Ja, aber dass es da irgendwie einen Hang gibt unrealistisches Zeug aus dem Internet gut zu finden, ist ja auch nichts neues, das kennen wir ja schon von Pornografie. Und das sind dann wahrscheinlich dieselben, die in Pseudodiskussionen auf Social Media behaupten, dass Body Positivity so überhandnimmt, und dass man über Frauenkörper gar nichts mehr Negatives sagen darf, während man sich über Leonardo DiCaprios Dad Bod ganz offen lustig machen darf. Dann frag ich mich aber, wann haben wir je aufgehört uns über Frauenkörper lustig zu machen? Weil es jetzt ein paar Hansln gibt, die versuchen mit übertriebener Body Positivity dagegen zu steuern, kann man doch noch lange nicht davon reden, dass das irgendwie ein gesamtgesellschaftlicher Trend ist, dass Frauen öffentlich fett sein dürfen und dass es Konsequenzen für Bullys gibt.

Stefan: Das Subjekt hängt im Netz seiner eigenen Klischees und der Imperative, die ihm das Kapitalverhältnis ständig vorhält. Davon kann sicherlich auch Elon Musk ein Lied singen, wenn er sich angesichts des gefrorenen Kopfes von Peter Thiel fragt: „Subjekt oder nicht Subjekt?“

Wos an Weana Jogger olles en s Gmiat geht, wenn er nach Sechsuhrdreissig am Donaukanal joggen geht.

Der eine Jogger, der grad gehend sein Päuschen macht und genau, wenn er überholt worden ist beschließt, dass er jetzt auch weiterläuft, und dann 2 Kilometer lang genau 1,5 Meter hinter einem bleibt beim Laufen.

Die Karawane der Aufräumer der MA42, die mit bis zu drei Geländewagen hintereinander den hinterlassenen Müll vom Vorabend wegräumen und dabei den Inhalt von tausenden Bierdosen mit dementsprechender Geruchsentwicklung über den Asphalt verteilen. Vom notwendigen stop-and-go Verkehr den das mit sich bringt gar nicht zu reden, der einen, wenn man Pech hat über Kilometer verfolgt.

Die Trotteln, die ihre Bierdosen einfach am Gehweg stehen lassen.

Die deppade Lokale, die alles zugebaut habe und den Biertrinkern überhaupt erst die Idee gegeben haben am Boden zu saufen, statt in der Wiese oder auf der Parkbank.

Die deppade Stadt Wien, die den Donaukanal verpachtet hat.

Die Besitzer von großen erlebnisorientierten Hunden, die vom Anleinen ihrer Schützlinge auf schmalen Kanalpromenaden absolut nichts halten.

Der Kranbaumeister, der findet, drei Meter breite Kanalpromenaden sind super viel Platz um den wackligen grünen Kran in die richtige Position zu manövrieren der ständig Richtung Boden schwankt.

Der LKW von der MA48, der die Misktübeln die nicht in die Jurisdiktion der MA42 fallen ausleert, aber von der Bauart her einfach zu breit für die Kanalpromenade ist und deshalb durchs Gebüsch überholt werden muss.

Die Rudeln kleiner Hunde, die jeden Menschen, der sich schneller bewegt als ihre Herrln und Fraueln

als Gefahr wahrnehmen und ohrenbetäubend verbellen.

Die eine Hundebesitzerin, die ihren jungen Mischling mit der langen Leine führt, aber irgendwie nie bemerkt, dass sich die über den ganzen Gehweg spannt.

Das Oarschloch, dass dem seit Monaten bei den brutalistischen Betonbrückenpfeilern schlafenden Sandler in der Nacht den Rucksack gefladert hat.

Die zwei völlig besoffener Hipster-Buben, die ohne jegliche sichtbare andere Ausrüstung, in gigantischen Bermuda-Badehosen am Kanal stehen und sich lachend gegenseitig in die Brühe stoßen. Wo man dann gezwungenermaßen stehen bleibt und schaut, ob sie wieder rauskrabbeln.

Der eine Wiener Jogger, der bewusst erst nach 06:30 am Donaukanal laufen geht, damit er beim Heimkommen das Facebook vollsudern kann.