Femizide bekämpfen, aber nicht unbedingt für Frauen …

Der von uns hochgeschätzte Verbrecher Verlag bringt jedes Jahr ein Spektrum interessanter und lesenswerter Bücher heraus und macht mit der darin aufgefundenen Bandbreite an kritischer Literatur immer wieder Lust darauf mehr aus dem Sortiment zu lesen. Wir haben uns für einen Titel entschieden, der, nach unserer intensiven Beschäftigung mit dem Thema der gesellschaftlichen Gewalt gegen Frauen, hier nachzulesen, klang wie die ins Buch gebrachte Synopsis unserer Arbeit. Spoiler: Es geht um Femizide.

Der Begriff des Femizids

„Femi[ni]zide. Kollektiv patriarchale Gewalt bekämpfen“ ist das Werk eines „Autor*innenkollektivs“, das sich BIWI KEFEMPOM nennt. Diese Abkürzung bedeutet „Bis wir keinen einzigen Femi(ni)zid mehr politisieren müssen“. Die Autorinnen, die sich im Buch dann trotz kollektiven Umschlagsnamens, namentlich und mit Biographie vorstellen, befassen sich intensiv mit dem Begriff des Femi(ni)zids und zeichnen die Entstehung einer Bewegung nach, die sich gegen die durch ihn zum Ausdruck gebrachte Gewalt gegen Frauen in Stellung bringt. Dabei werden besonders die politischen Strategien zur Politisierung von Femi(ni)ziden ins Auge gefasst und die politische Praxis der Protestformen, die darin zur Anwendung kommen, dargestellt. An diesen Stellen glänzt das Buch durch detailreiche zeithistorische Abbildung und die genaue Erfassung politischer Zusammenhänge, die zugleich als Inspirationsquelle für neue Bewegungen verstanden werden können. Hier entsteht die Möglichkeit aus einem Text heraus eine Praxis zu imaginieren, in der politische Organisation und Widerstand möglich sind. Es geht um die Anleitung zu feministischen Raumnahmen die zur Begegnung, Vernetzung und Politisierung genutzt werden können, die die Trennung von privat und öffentlich durchkreuzen und Vereinzelung und Ohnmacht entgegenwirken können. (vgl. 127f.) Der Kampf gegen die patriarchalischen Gewaltstrukturen soll bewusst zwischen aktiver Verteidigung „Frauenpatrouille“ und künstlerischer Aneignung „Straßentheater“ stattfinden. (vgl. 136) Zur Erforschung der Grundlagen der herrschenden Gewaltverhältnisse sollen feministische Genealogien entwickelt werden, die die historischen Verläufe der Gewaltentwicklung explizit machen und die Erarbeitung einer feministischen Geschichtsschreibung ermöglichen. (vgl. 23f) Diese soll eine Identifizierung und Infragestellung von rechtfertigenden Narrativen misogyner Gewalt durch patriarchale Institutionen ermöglichen. (vgl. 27)

Wir sind mit dem Ziel dieses Buches solidarisch. Besonders die letzten Sätze im vorigen Absatz könnten das Motto unseres momentanen Projekts einer feministischen Geschichte Österreichs sein. Die Aufklärung über patriarchale Gewaltverhältnisse und die Erarbeitung von Begriffen zu ihrer Kritik steht auch im Zentrum unserer publizistischen Tätigkeit. Darüber hinaus sehen wir auch den Sinn einer interventionistischen Textproduktion, die einen Anspruch über das Erteilen von guten Ratschlägen hinaus erhebt. Brauchbare Interventionen wecken Gefühle, indem sie den Gewaltverhältnissen durch die explizite Darstellung der konkreten Gewalt die Maske herunterreißen. Die Sprache der Verhältnisse ist die Sprache der Gewalt. An diesem Faktum kommt kein interventionistischer Text vorbei. Es ist daher nahezu unmöglich einen interventionistischen Text zu verfassen, der gleichzeitig nach akademischen Maßgaben und mit Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten operiert. An dieser Stelle beginnen unsere Probleme mit diesem Text.

Gesellschaftliche Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit Femiziden

Für die Autorinnen soll es konsequenterweise „kein akademisches Privileg, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit“ (21) sein, sich mit Femi(ni)ziden auseinanderzusetzen. Gleichzeitig geht es in dem Buch merkbar von Anfang an nicht in erster Linie um patriarchale Gewalt gegen Frauen, sondern um ein allgemeines und in seiner Beschreibung oft diffuses Gewaltproblem gegen, durch akademisches Vokabular erfasste, Opfergruppen. Zusammengefasst unter dem sperrigen Begriff FLINTA erweitert sich der Bedrohungshorizont von „Frauen“ etwa auch auf „Lesben“. Und es stellt sich zum ersten und nicht zum letzten Mal in diesem Buch die Frage, ob das ganz ernst gemeint sein kann? Sind Lesben keine Frauen? Aber gleich danach wird klar, worum es wirklich geht. Und zwar um die akademischen Privilegien von „inter, nicht-binären, trans oder agender Personen“ (ebda.).

Der, im ersten Halbsatz des ersten Kapitels dankenswerterweise kritisierte akademische Jargon wird im zweiten Halbsatz zur Hilfe genommen, um die Position der Frauen in dem Buch über Gewalt gegen Frauen zu relativieren. Denn nun geht es nicht mehr um das Faktum, dass Frauen unter männlicher Gewalt zu leiden haben, sondern um „die traurige Tatsache, dass FLINTAs tagtäglich ermordet werden“. Es geht also um ein ganzes Spektrum an von Gewalt betroffenen Gruppen, von denen einige auch männlich gelesen werden können und es geht auch nicht mehr eindeutig um männliche Gewaltstrukturen und das Patriarchat, sondern um „die strukturellen und kontextspezifischen Bedingungen, die Femi(ni)zide ermöglichen“. Und wir dachten das zumindest wäre schon geklärt. Aber die akademischen Peergroups fordern ihre Opfer an Klarheit und deshalb wird selbst dieser akademisch verklausulierte Minimalkompromiss noch einmal aufgeweicht zugunsten der Relativierung im dritten Satz, dass es um „feminisierte und/oder rassifizierte Menschen“ gehen soll. Drei Sätze, die das Programm des Buches gut beschreiben. Wo es im Titel um den Kampf gegen patriarchale Gewalt geht, geht es ab dem Einbezug des Begriffs FLINTA, der bewusst „kein abgeschlossener Begriff“ (13) ist, nicht mehr um Feminismus, sondern um ein allgemeines Kritikprojekt mit „dekolonialer“ Perspektive, in der also auch die Rechte von Männern und die Opfer von Rassismus eine wichtige Rolle spielen.

Feminismus vs. Antirassismus?

Die Ungerechtigkeit des europäischen Asylrechtsregimes ist evident. Wir haben uns an anderer Stelle damit befasst. Feminismus und Antirassismus gehen für uns selbstverständlich Hand in Hand, weil wir ALLE Verhältnisse umgeworfen wissen wollen, in denen Menschen erniedrigte und geknechtete Wesen sind. Also nicht nur die Verhältnisse, die unserem persönlichen akademischen Racket unangenehm sind, sondern wirklich alle. Also auch die rassistischen! Was dabei für uns daher keinerlei Sinn macht, ist das Ausspielen des einen Anliegens gegen das andere. Wenn die Autorinnen etwa gegen Ende des Buches auf die Ambivalenzen von Schutzräumen innerhalb westlicher rechtsstaatlicher Demokratien hinweisen und das ausgerechnet mit dem Hinweis auf häusliche Gewalt gegen Frauen zu illustrieren versuchen. Denn für sie besteht ein Widerspruch zwischen Feminismus und Antirassismus bereits dort, wo „eine Anzeige wegen partnerschaftlicher Gewalt mit der Androhung einer potentiellen Abschiebung des Täters verbunden ist“ (263). Dem schließt sich die Behauptung an, dass sich diese Widersprüche „nicht auflösen“ lassen, sondern nur benenn- und angreifbar seien. Aber wäre nicht eher dafür zu kämpfen, dass auch diejenigen, die potentiell von rassistischer Gewalt betroffen sind, trotzdem nicht mehr Gewalt gegen ihre Frauen ausüben? Eine für Feministinnen wahrscheinlich recht leicht zu beantwortende Frage. Diese Art der aus dem Abstrakten schöpfenden Theoretisierung erweckt den Eindruck, Frauenrechte seien nur relevant, wenn sie nicht mit anderen Rechten oder Ansprüchen kollidieren.

Die Analyse des Rassismus ist ein wertvoller Beitrag zur Kritik von Herrschaftsverhältnissen. Eric Williams bahnbrechende Studie aus den 1940er Jahren „Capitalism and Slavery“ hat den Blick auf den Zusammenhang von rassistischer Gewalt und Kapitalverhältnis erweitert. Cedric J. Robinsons „Black Marxism“, hat die Rolle des Kampfes gegen die rassistischen Tendenzen des Kapitalismus im Rahmen einer Aneignung durch die politische Bewegung eines „Schwarzen Radikalismus“ wirkungsvoll thematisiert. Beides sind Konzepte der Politisierung der Kritik an Rassismus im Kapitalismus. Beide gibt es seit Jahrzehnten, sie müssten nicht begrifflich neu ausgepackt werden. Aber für die Kritik an der Gewalt gegen Frauen braucht man sie am aktuellen Stand der Diskurskräfte eventuell gar nicht. Denn so weit, dass Frauen den Luxus haben durchzuatmen und mal den Nöten von Männern Platz zu machen, sind wir noch nicht.

Darüber hinaus muss man konstatieren, dass nicht alle dekolonialen Perspektiven sich gleichermaßen intensiv mit dem Wohl von Frauen auseinandersetzen. Damit soll nicht gesagt werden, es gäbe keinen antirassistischen Feminismus. Unserer Überzeugung nach ist Feminismus immer auch antirassistisch, oder er ist eben keiner. Aber der Widerstand gegen postkoloniale (westliche) Gewaltstrukturen geht leider oft genug eher mit der Rechtfertigung nicht-westlicher patriarchaler Strukturen einher, als mit deren Kritik. Und so verwundert es dann doch ein wenig, wenn in einem Buch, in dem es doch in allererster Linie um Frauen gehen sollte, diese eigentlich beinahe nur eine Nebenrolle einnehmen.

Frauenmorde und davongekommene Täter

Begrifflich problematisch wird es aber, wenn wir uns in Erinnerung rufen, dass es um „feminisierte und/oder rassifizierte Menschen“ gehen soll. Was im akademischen Jargon zweierlei bedeuten kann: Menschen, die von äußeren Zuschreibungen zu Opfern gemacht werden, oder Menschen, die sich selbst aufgrund bestimmter äußerer Zuschreibungen als Opfer definieren. Der Verdacht, dass es zumindest teilweise auch um zweiteres gehen soll, bestätigt sich auf der nächsten Seite. Hier wird der Begriff „Protokolle der Angst“ erklärt, der im vierten Satz des ersten Kapitels eingeführt wird. Wir erinnern uns auch an den ersten Satz des ersten Kapitels, in dem ablehnend von akademischem Privileg die Rede war und machen uns bewusst, wie umfangreich und diffus dagegen der in den ersten paar Sätzen etablierte akademische Apparat bereits ist. Jedenfalls soll der Begriff der Protokolle der Angst zum Ausdruck bringen, dass „tägliche Erfahrung“ „das Erlernen sozialer Mechanismen“ mit sich bringt und diese dazu führen, dass sich feminisiert wahrnehmende Menschen, also FLINTAs, im Alltag oft Angst empfinden.

Moralisierung von Verhalten und Körpern“

Und wir teilen die Kritik an der „Moralisierung von Verhalten und Körpern“ (22), die hier vorgestellt wird, die in allen Teilen der Welt in großer Hauptsache Frauen betrifft, aber wir müssen dennoch auf die unfreiwillige Komik verweisen, die entsteht, wenn die Autorinnen versuchen aus ihrer Perspektive zu beschreiben, wie (ihnen) „bei jeder unglücklichen Verkettung von Ereignissen […] das Unaussprechliche geschehen [kann]“. Wer durch das Vorwort aufmerksam durchgekommen ist, rechnet hier mit dem Schlimmsten, sicherlich ist das Unaussprechliche, darauf bezogen, dass weltweite massenhaft Frauenmorde geschehen und die Täter viel zu oft damit durchkommen. Dass Frauen entführt und zur Prostitution gezwungen, zwangsverheiratet, genital verstümmelt, zur Zwangsarbeit benutzt, als gratis Haus- und Pflegehilfe milliardenfach ausgebeutet werden, als Kriegstaktik massenvergewaltigt und weibliche Föten wegen Erbregelungen zu hunderttausenden zugunsten eines Sohnes abgetrieben werden. Aber darum geht es an dieser Stelle nicht, unaussprechlich ist vielmehr ein viel niedrigschwelligeres Erleben, das, in der Art wie es hier vorgetragen ist, in Teilen, jedem passieren kann, nicht nur Frauen.

Das Gefühl vermittelt zu bekommen, nichts wert zu sein

„Unsere Körper werden ungewollt berührt; Autoritätspersonen überschreiten ihre Kompetenzen und Grenzen; Äußerungen zwingen uns zur Rechtfertigung; Freund*innen und Bekannte unterstellen etwas, womit wir nicht gerechnet hätten; ein ungutes Gefühl beim Nachhausekommen; das Gefühl vermittelt zu bekommen, nichts wert zu sein; nach der Arbeit; am Ende einer Party oder auf der Straße spricht uns eine Person an; die Blicke bringen uns in unangenehme Situationen – Erfahrungen die unser Leben gefährden können.“ (22)

Es stimmt, was die Autorinnen danach schreiben, die Angst kann zur Gewohnheit werden und ist für Frauen im Alltag immer vorhanden, und sie immer wieder auf unterschiedliche Arten zu thematisieren, ist Teil des publizistischen feministischen Kampfes. Aber wenn es schon ein Übergriff ist, wenn man sich durch Äußerungen anderer zur Rechtfertigung angehalten sieht, dann geht es nicht um Feminismus, sondern um Befindlichkeit.

Aufarbeitung der historischen Gewalt

Trotzdem interessant zu lesen, ist das Buch immer dort, wo es um die Aufarbeitung der historischen Gewalt geht, wo konkret an der Problematik gearbeitet wird. Das Kapitel „Die Politisierung von Femi(ni)ziden von Mexiko bis Argentinien“ beginnt mit der akademischen Klammer, dass die zehntausenden verschwundenen, in die Sklaverei verkauften und wahrscheinlich letztendlich ermordeten Frauen in Mexiko als „als Frauen gelesene Personen“ (35) angesehen werden müssen, was angesichts der sehr wahrscheinlichen prozentuellen absoluten Mehrheit von schlicht Frauen, die dieses Schicksal erleiden müssen, einen unangenehmen Beigeschmack der akademischen Relativierung mit sich bringt. Es ist aber ansonsten informativ und on point.

Das darauffolgende Kapitel über die analytische Perspektive auf das Thema zeigt aber wieder, wie schwer sich die Autorinnen von den rein akademischen Gefolgschaftsdebatten lösen können, die wohl ihre Lebenswelt in erster Linie bestimmen. Denn kaum ist die genealogische Kritik, die Identifizierung von Gewaltverhältnissen und die Infragestellung rechtfertigender misogyner Narrative ein wenig in Schwung gekommen, muss gleich wieder das queere akademische Racket mit theoretischen Relativierungen ruhiggestellt werden. So ist den Autorinnen die Kritik am Patriarchat, die auf den vorigen Seiten beinahe begonnen hätte, so unheimlich, dass sie klarstellen müssen auch eine Kritik an „feministischen Theorien, die ‚Frausein‘ als universell und homogen darstellen“ (54) vornehmen zu wollen. Wobei sie mit der Behauptung arbeiten, solche Theorien würden „unterschiedliche verkörperte Erfahrungen als unterlegen oder unbedeutend präsentieren und unsichtbar machen“ (54). Welche Theorien das genau sind, wird nicht an Primär-Quellen belegt, das wäre auch schwer, sondern nur an der Literatur, die diese imaginierten rein binären feministischen Theorien kritisieren.

„Abgrenzung“ von „der ersten Generation der Kritischen Theorie“

Dem entspricht die, in den Rängen des Postfeminismus Beifall heischende, ansonsten eher dunkel bleibende „Abgrenzung“ von „der ersten Generation der Kritischen Theorie“ (55), die damit, wie schon zu Weiland Heideggers Zeiten, als uncool verfemt wird, ohne, dass dies inhaltlich in irgendeiner Form belegt wird. Denn der Bezug auf die Originalquellen bleibt auf ein zustimmend verwendetes Zitat von Max Horkheimer beschränkt. Der Aufweis des, feministisch betrachtet, unkritischen Charakters der sogenannten Kritischen Theorie wird durch ein indirektes Zitat aus einem Aufsatz von Barbara Umrath von 2018 erledigt, dem zu entnehmen ist, dass „in den älteren Texten […] eine systematische Beschäftigung mit patriarchalen Strukturen und Geschlechterverhältnissen aus[bleibt], oder […] zumeist affirmativ oder abwertend auf ‚Weiblichkeit‘ oder ‚Familie‘ Bezug genommen“ (59) wird. Was mindestens beim Studium der Schlüsselwerke Kritischer Theorie, wie der „Dialektik der Aufklärung“, als überzogen bezeichnet werden kann. Denn gerade dort wird die Gesellschaftskritik auch als Kritik der Geschlechterverhältnisse vorgetragen, in Opposition zum Nationalsozialismus und lange bevor es akademische Mode wurde.

Kritische Theorie und Feminismus

Diesem Vorurteil hätte man durchaus am Stand der Forschung begegnen können und sich mit Karin Stögners und Alexandra Colligs, ein Jahr vor dem Femi(ni)zide-Band erschienenen, Buch „Kritische Theorie und Feminismus“ (Suhrkamp) auseinandersetzen, um zu dem Ergebnis zu kommen: „Wenngleich also Kritische Theorie nicht explizit feministisch genannt werden kann, ist sie doch Impulsgeberin für feministische  Theorien, seien es materialistische, dekonstruktivistischer, normative oder queere und intersektionale Richtungen.“ (Stögner/Colligs 2022: 13)

Das ficht die Autorinnen jedoch nicht an, sie sind auf S. 60 beinahe völlig weggekommen von der Kritik patriarchaler Gewalt, wenden sich der Kritik eines „weißen, bürgerlichen, heteronormativen und cis-orientierten Feminismus“ (60f.) zu und fordern „Feminist*innen“ zur „stets neuen Reflexion“ (61) auf. Was sollten Feminist*innen angesichts patriarchaler Gewaltstrukturen auch Besseres zu tun haben?

Warum diese scheinbar rein akademischen Plänkeleien nicht nur Theoriedünkel und persönliche Präferenzsysteme zum Ausdruck bringen, wird dann auf den nächsten Seiten sichtbar, wenn es um feministische Kampfmöglichkeiten geht. Feministischer Streik liegt in der Luft und „bewegt sich im Spannungsfeld von konkreter verkörperter Erfahrung und struktureller Kritik“ (64). Das Ziel soll aber offenbar nicht in erster Linie das kämpferische Niederringen männlicher Vorherrschaft über die Einteilung von Hausarbeit für Frauen sein, sondern „Begriffe und Konzepte, die innerhalb einer gesellschaftlichen Ordnung als Normen gelten und so diese Gewalt ermöglichen und herstellen“ (65) zu hinterfragen. So weit, so abstrakt.

Normen die Gewalt gegen Frauen ermöglichen

Aber der Clou kommt noch, denn wenn man fragt, was diese Normen sind, die diese Gewalt gegen Frauen ermöglichen, dann erhält man eine Antwort, die ein wenig unbefriedigend ist, wenn man sich auf die zuvor angekündigte „dialektische Einheit von Theorie und Praxis, die sich gegenseitig bedingt, aber nur ‚als Konflikt‘ bestehen kann“ (59) verlassen hat. Denn die Gewaltverhältnisse basieren auf der bürgerlich heteronormativen Familie, dem rassistischen Nationalstaat und der binären Geschlechterordnung (65). Also allem, was bereits den Hippies verhasst war und mithin die klassische Leier von der Autorität. Dass aber die Familie, auch aus sozialarbeiterischer Perspektive, eine wichtige Quelle von Stabilität für die Individuen sein kann, der demokratische Rechtsstaat besonders gegenüber Individualrechten im Allgemeinen und Frauenrechten im Speziellen historisch und aktuell einfach essentiell ist und dass die binäre Geschlechterordnung selbst noch nicht zu Gewalt führen muss, wird hier fern von jeder Dialektik einfach mal unter den Tisch fallen gelassen. Das geht so weit, dass gewaltvoller gesellschaftlicher „Ausnahmezustand“ als „Normalzustand“ imaginiert wird.

Auf der Seite der Gewalt der Kollektive

Das verwundert aber nicht, wird doch bereits im Untertitel des Buches ein Kategorienfehler angekündigt, der sich durch das gesamte Buch zieht: „Kollektiv patriarchale Gewalt bekämpfen“ bedeutet ja, als Kollektiv kämpfen. Aber gesellschaftliche Gewalt, zumal die der Verhältnisse gegen die Individuen, entsteht ja erst durch kollektive Zwänge. Nur im Kollektiv kann ein binäres Geschlechterverhältnis überhaupt existieren und nur durch die Macht kollektiver Verbrüderung, unter Einbezug einiger Frauen, kann die Unterdrückung der Frauen aufrechterhalten werden. Aufgrund dieses Kategorienfehlers sind die Autorinnen immer ein wenig auf der Seite der Gewalt der Kollektive, denen sie die Frauen ja eigentlich entziehen müssten, um deren individuelle Unversehrtheit garantieren zu können. Daher thematisieren sie die Religion, einen der zentralen Faktoren der Unterdrückung und Verfolgung von Frauen und Homosexuellen weltweit, eben nicht an der Stelle ihrer analytischen Perspektive auf die gesellschaftlichen Gewaltstrukturen, sondern an zwei anderen Stellen, wo es weniger um die Rolle der religiösen Zwangskollektive, als um staatlichen und mehrheitsgesellschaftlichen Rassismus geht. (117ff. und 226ff.)

Niemand braucht noch mehr Gewalt gegen Frauen

Darin liegt wiederum eine eigene Wahrheit. Denn natürlich ist die Vorstellung, dass Gewalt gegen Frauen durch den Zuzug von Menschen aus als rückschrittlich geframten Ländern erst importiert wird, sowohl rassistisch als auch blind den Tatsachen männlicher Gewalt gegenüber. Denn natürlich hat auch Österreich eine Jahrtausende andauernde Kultur des Frauenmords, die ungebrochen weiterbesteht und bräuchte diesbezüglich gar keine Importe. Aber das ist dann auch der Punkt: Niemand braucht noch mehr Gewalt gegen Frauen. Und deshalb sollte diese auch nicht indirekt dadurch gerechtfertigt werden, dass man sie aus politischer Korrektheit heraus nicht bespricht.

Abgesehen davon bleibt auch die organisierte kirchliche Gewalt gegen Kinder außen vor. Als wären nicht gerade religiöse Zwangskollektive mittels der Instrumentalisierung des binären Geschlechterverhältnisses zu den mächtigsten Akteuren der Moralisierung des Körpers aufgestiegen. Aber wahrscheinlich würde das zu weit führen …

Verwendung des Begriffs Feminizid

Diese Linie zieht sich im weiteren Verlauf des Buches durch. Es wird Begriffskritik vor die Kritik der Verhältnisse gesetzt. (71) Wir schließen uns der Aussage an, dass das „Spektrum patriarchaler Gewalt […] breit“ (74) ist und eine „zentrale Dimension patriarchaler Gewalt [darin besteht], dass sie nicht beim Namen genannt wird“ (76). Aber uns würde nicht einfallen, daraus die Frage zu basteln, ob durch die Verwendung des Begriffs Feminizid „‚das Feminine‘ essentialisiert und essentialistisch reproduziert wird“ (77). Auch deshalb, weil sich diese Frage nur stellt, wenn sie gegen das Interesse des expliziten Schutzes von Frauen gestellt wird. Denn worauf die Frage am Ende des Abschnitts abzielt, ist natürlich nicht, die Herabwürdigung von Weiblichkeit im Diskurs über Gewalt gegen Frauen anzuklagen, sondern darauf nicht nur patriarchale und misogyne Muster der gesellschaftlichen Gewalt gegen Frauen zu thematisieren (die religiösen Muster bleiben auch hier draußen), sondern um „transfeindliche Muster“ (78) an deren Seite zu stellen. Dieses Muster wird in Form einer mäandernden Sprachübung durch die folgenden Kapitel fortgesetzt. Der Text scheint nicht vom Fleck zu kommen, immer wenn es konkret zu werden scheint, folgt ein neuer Exkurs zur Begriffskritik, bleibt die Präsentation der Materie selbstreferentiell und auf den akademischen Spezialdiskurs bezogen oder hält sich bei Allgemeinplätzen auf, wie dem, dass es bei der Aufrechterhaltung der Gewaltverhältnisse um Macht und Kontrolle geht. (107)

Mit dem Kapitel Protestformen erreicht das Buch, trotz der Umwege, eine sehr lesenswerte Form, in der es endlich um das sprichwörtliche Eingemachte geht. Eine schnörkellose Geschichte politischer Proteste, ihrer Wege und Wirkungen, die in dem Kapitel „Überlegungen zu Zählungen, Begriffen und Benennungen“ mündet, das gefüllt ist mit nützlichen Definitionen und Erläuterungen zum Thema. Also das, was man sich von dem Buch erwartet: Mittel zur Aufklärung und Politisierung der schlechten Verhältnisse, anstatt akademischem Sonderdiskurs mit relativistischen Tendenzen.

Fazit zum Buch

Das Buch ist lesenswert und wird hier ausdrücklich empfohlen. Es gibt nützliche Perspektiven im Umgang mit dem Begriff des Femi(ni)zids und eine Darstellung politischer Aktionsformen, die vermehrt zur Nachahmung anregen sollten.

Aber es bleibt dennoch die bittere Erkenntnis, dass wir im feministischen Kampf, trotz aller erkämpfter gesellschaftlicher Akzeptanz, zusehends allein dastehen. Denn, obwohl es die Intention des Buches ist aufzuklären, wird darin mittels akademisch anschlussfähiger postfeministischer Rhetorik mindestens ebenso viel verdunkelt.

Der Skandal an dieser Rhetorik ist, dass sich Frauen, wenn es um den Mord an ihnen geht, als Betroffene gerade noch mitgemeint fühlen dürfen. Es geht nicht um sie, es geht um alles andere und dann irgendwann auch noch vielleicht um sie. Wenn, so wie die postfeministische Theorie das gerne hätte, davon ausgegangen wird, dass Sprache Realität erzeugt, dann ist das ein unverzeihlicher Lapsus für ein Buch, das sich gegen den Mord an Frauen einsetzen will. Wenn Sprache politisch ist, dann ist die Marginalisierung von Frauen, in einem Text in dem es um die Kritik an der ständigen gesellschaftlich sanktionierten Ermordung von Frauen gehen sollte, ein antifeministisches Projekt.

Schnitzler und Kanzler. Wieder eine Rezension

1954 soll der eiserne Bühnenvorhang der neu errichteten Wiener Staatsoper neu gestaltet werden. Der damalige Künstlerhaus-Präsident Karl Maria May warnt vor den vorgeschlagenen Künstlern Oskar Kokoschka („ein ehemaliger Österreicher, der, als seine Heimat in Not war, in englische Staatsbürgerschaft untergeschlüpft ist“) und Marc Chagall („ein national-israelischer Künstler russischer Herkunft“) und empfiehlt seinen Vorgänger Rudolf Eisenmenger für den Auftrag. Rudolf war ab 1931 im nationalsozialistischen „Kampfbund für deutsche Kultur“ und malte mit Vorliebe junge Männer mit Braunhemden und Hakenkreuzfahnen. Da der „verordnete Geschmack der NS Zeit […] in Nachkriegsösterreich auch in der Bildenden Kunst dominiert“ (123), war er bereits 1947 wieder entnazifiziert und 1951 Professor. (126)

Eisenmengers Nazi-Vorhang wurde erst 43 Jahre später durch Staatsoperndirektor Ioan Holender verdeckt und seither gibt es jedes Jahr einen durch eine Jury ausgewählten Künstler, der eine Spielzeit lang den Vorhang mit seinem eigenen Kunstwerk überdecken darf. (127) Laut Auflagen des Bundesdenkmalamts muss der Vorhang aber trotzdem drei Monate im Jahr zu sehen sein. Eine Geschichte von markant österreichischen Dimensionen.

Der Carl Ueberreuter Verlag gibt Bücher zur österreichischen Zeitgeschichte heraus die laut Selbstauskunft „packend erzählt“ sind. Und der vorliegende Text des renommierten Journalisten Herbert Lackner ist wirklich packend, bis in die Organisation des Textes hinein. Oder vielmehr er ist journalistisch, denn die einzelnen Kapitel erhalten jeweils eine Zusammenfassung vorangestellt, wie sie in einem Zeitungsartikel üblich ist. Da stehen dann Absätze wie der folgende: „Kaum ist Arthur Schnitzler bezwungen und Hugo Bettauer tot, drohen neuen ‚Gefahren‘: Eine ‚Negeroper‘ und eine ‚Halbnegerin‘ namens Josephine Baker kommen nach Wien.“ (35)

Das, was nach den reißerischen Ankündigungen kommt ist dennoch gut erzählt, spannend zu lesen und, für das kompakte Format, gespickt mit wissenswerten Informationen. Dazu noch Porträt-Fotos von den wichtigen Protagonisten, durch die die eine oder andere Mörder-Visage ein Gesicht bekommt sowie Fotos von Ausschreitungen, die das Beschriebene lebendig werden lassen. Im Großen kann man sagen: Mission accomplished. Man kriegt richtig Lust die anderen Titel Lackners, aus dem Verlagssortiment, beworben am Ende des vorliegenden Buches, ebenfalls zu bestellen.

Spannende Literatur ist ja zu allen Zeiten etwas Tolles. Ich räume aber ein, dass ich von einer „politischen Kulturgeschichte“ Österreichs einen Text erwartet hatte, der mehr als 200 Seiten in großzügigem Druckformat umfasst. Aber bei Betrachtung der Seitenzahlen bei den anderen Bänden, der Reihe „Zeitgeschichte“, wird klar, das gehört zum Konzept. Packend erzählte Zeitgeschichte hat nicht mehr als ungefähr 200 Seiten. Und Papier ist ja teuer. Was sich auch darin bemerkbar macht, dass der Verlag auf Anfrage zur Rezension PDFs verschickt und keine Bücher. Verständlich aus Sicht des Verlags. Enttäuschend aus Sicht des Rezensenten, der dadurch um die ideelle Anerkennung umfällt für seine geleistete Arbeit zumindest das besprochene Buch ins Regal stellen zu können.

Aber vielleicht ist es ja auch ein Vermarktungstrick, dass die Bücher so kurzgehalten werden. Lackner hat 2017, 2019 und 2021 bereits Bücher zur österreichischen Geschichte vorgelegt, die thematisch miteinander in enger Beziehung stehen und vielleicht in der Gesamtschau diese politische Kulturgeschichte zu einer umfassenden Erzählung werden lassen. Der Verlag hat das Prinzip der Serie genutzt und dieses Projekt, vielleicht auch dem Produktionsprozess des Autors entgegenkommend, in mehrere Staffeln gegliedert. So konnte anstatt eines Riesenziegels mit 800 Seiten, der auch in der gebundenen Version, nicht viel mehr als 40 Euro kosten darf, wenn er außerhalb von Universitätsbibliotheken verkäuflich bleiben soll, eine Serie von Büchern erzeugt werden, die gemeinsam mehr als 80 Euro kosten dürfen.

Lackners Stil kommt dem Verlagsziel Papier zu sparen sehr entgegen. Er schreibt knapp und klar und erzählt dennoch brillant, weil er das Mäandern beherrscht, also das schnelle Durchstreifen von ganzen Regionen mittels kurvigem Wegverlauf. Die Geschichte wird als Ereignissammlung präsentiert. Die Ereignisse werden in guter journalistischer Machart zu Geschichten aufgebaut, die von Protagonisten und Antagonisten bespielt werden und über einen Spannungsbogen verfügen. Jedes Kapitel ein Eintrag in der Geschichte Österreichs, der beispielhaft für die verzwickten politischen Verhältnisse in diesem Land stehen kann. Alle Kapitel zusammen, in Lackners Selbstsicht, „eine durcherzählte fast romanartige Geschichte“ (8).

Bei der Lektüre wird schnell klar, die politische Kultur in Österreich ist eng verknüpft mit Skandalen. Kulturelle Skandale wohlgemerkt, durch die auf dem Feld der Kulturproduktion politische Kämpfe symbolisch ausgefochten werden. Es geht um Kulturkampf, den Lackner als Kampf der Künstler um „Existenz und Freiheit“ (7) gegen eine konservative rechtsorientierte Gesellschaft, in der zuerst die katholische Kirche, dann der Austrofaschismus und der Nationalsozialismus regieren. Das neue Österreich ab 1945 ist aber auch nicht besser, denn es stützt sich von Anfang an auf konservative Kulturtraditionen belohnt die faschistischen und reaktionären Dichter und schmäht ihre Kontrahenten mit aktiver Politik. (114) Das liegt auch am Personal. Die beiden ersten Unterrichts- und Kulturminister der Zweiten Republik, Felix Hurdes und Heinrich Drimmel (ÖVP)- waren Funktionäre in Kurt Schuschniggs Kanzlerdiktatur, Drimmel darüber hinaus noch Heimwehrmann. (116)

Konsequent wurde der 1934 eingeführte und ab 1950 wieder vergebene Große Österreichische Staatspreis für Literatur, „fast durchwegs“ an „die Stars des Ständestaats, die auch in der NS-Zeit hofierte Autoren blieben“ (116) verliehen. Ein besonderes Exemplar unter den vielen Autoren mit klingenden Namen, wie aus US-Amerikanischen Nazifilmen, Leitgeb, Braun, Henz, Mell, war Karl Heinrich Waggerl. 1938 der NSDAP beigetreten und Obmann der Salzburger Reichsschrifttumskammer, behauptete er nach Kriegsende nichts von seiner NS-Mitgliedschaft gewusst zu haben. (117) Dabei hatte er bezüglich der Preisverleihung gegenüber den durch die Nazis vertriebenen Autorinnen zwei große Vorteile: 1. Er hat den Preis bereits 1934 erhalten. 2. Die Satzung des Staatspreises sieht vor, dass nur, wer seinen Wohnsitz in Österreich hat, ausgezeichnet werden kann. Alfred Polgar, Hermann Broch, Max Brod, Elias Canetti, Vicki Baum und viele andere waren deshalb des Preises nicht würdig. Lackner schreibt sehr schön: „Österreich hat Waggerl. Und Elias Canetti kann sich 1981 mit dem Literaturnobelpreis trösten …“ (118).

Die Kontinuität der Nazis an den Hebeln der Macht in der Zweiten Republik macht betroffen. Das betrifft auch die Musik. Im Fall von Alban Bergs Oper Wozzek hat dessen Witwe Helene noch 1951 bei den Salzburger Festspielen Probleme die Oper aufführen zu lassen. Die Oper wird bei der Eröffnungsrede durch den damaligen Landeshauptmann Josef Klaus verschwiegen, „echte Kunst“ dagegen gelobt. Die Nazis bezeichneten das Gegenteil von echter Kunst als entartete Kunst und diese Einteilung ist in manchen Kulturdebatten bis heute bemerkbar. Das Tragen von Bikinis ist in Vorarlberg bis in die 1960er Jahre untersagt und mit Berufung auf ein Lichtspielgesetz von 1927 wird das letzte Filmverbot unter dem Siegel echt/entartet in Vorarlberg noch 1987 ausgesprochen. (135)

Lackner liefert eine Geschichtsreise, die augenöffnend für die Gegenwart wirkt. Kleidungsvorschriften für Frauen. Verbote von Filmaufführungen. FPÖ-Plakate die fragen: „Lieben sie Scholten, Jelinek, Peymann, Pasterk … oder Kunst und Kultur?“ Hetze gegen Minderheiten und hetzende Minderheiten. Die Kontinuitäten sind nur allzu sichtbar. Österreich ist weiterhin ein antisemitisches Land und wird davon auch nicht durch den Zuzug von Menschen aus aller Welt befreit werden. Denn nicht nur in Österreich ist der Antisemitismus ein Mittel zu Herrschaft und Triebabfuhr.

Österreich ist auch heute ein konservatives Land mit zutiefst reaktionären Sentimenten in der Mehrheitsgesellschaft. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass öffentliche Debatten über die Kulturindustrie nicht mehr von Rechten, sondern von Linken dominiert werden. Jetzt wird halt unter geänderter Flagge und neuen Mitteln verboten und zensuriert. Lackner greift das Thema Cancel Culture auf und meint, dass die alten Kulturkämpfe von neuen abgelöst werden. Aber am Ende hat wahrscheinlich der Verlag beim Autor über den Papiermangel geklagt, denn die letzten Kapitel sind, obwohl auch sehr lesenswert, hastiger formuliert. Der Abschluss wirkt unfertig.

Ein wunderbares Buch das leicht zugängliche Munition zur Kritik der Gegenwart aus ihrer Geschichte heraus liefert. Eine anekdotische Auseinandersetzung mit der österreichischen Misere und den Gründen dafür, die an einigen Stellen brillant ist und an manchen leider zu kurz, um ihre volle Wirkung zu entfalten.

Österreichische Ruinen. Recht. Kaputt. Von Nikolaus Dimmel und Alfred J. Noll

Aus Anlass des Regierens in Österreich könnte man zur Erkenntnis kommen: Jetzt reichts. Nikolaus Dimmel und Alfred J. Noll reichts und sie haben ein 800-seitiges Buch darüber geschrieben. Es nennt sich im Untertitel „Eine Ruinenbesichtigung“, und trotzdem wollen sie „nicht in das allenthalben zu vernehmende Verfallsgejammere einstimmen“ (702). Gleich in der Vorbemerkung fällt allerdings dieser Satz: „Das Recht hat seine (seit jeher bescheidene) Funktion, berufbares Widerlager gegen latent delinquente Kapitalverwertungspraktiken und Zaunpfahl gegen sozialen Rückschritt zu sein, fast durchgehend verloren.“ (13)

Also was jetzt? Gibts Verfall und jammern wir drüber, oder doch nicht? Die Widersprüchlichkeit erhält sich durch den ganzen sehr lesenswerten Text, in dem die Autoren keinesfalls moralisieren wollen (vgl. 702), bei allen Themen aber, die nicht unmittelbar juristisch sind, so weit an der Oberfläche bleiben, dass mehr als ein paar moralische Appelle leider meist nicht überbleiben. Dem korrespondiert, dass für sie progressiv zu sein bedeutet „an Wendepunkten der Geschichte oder in Transformationskrisen konservativ zu werden“ (25). Und sie sagen auch ganz offen worum es ihnen beim Konservativwerden geht: die „Bürgerlichkeit der kapitalistischen Gesellschaft [soll] aufrecht erhalten bleiben“ (266).

Im ersten Teil, in dem es um die Funktionen des Rechts und das Verhältnis von Staat, Markt und Recht geht, kommen sie weitgehend ohne moralisierende Rhetorik auf die Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft zu sprechen. Dass knapp 600.000 Menschen in Österreich aus Rechtsunkenntnis, Angst, Scham, Verzichtshaltung, Sanktionsandrohungen sowie durch passive Institutionalisierung der Behörden keine, oder zu wenig Sozialhilfeleistungen beantragen. Aus meiner Berufspraxis kann ich sagen, ich habe solche Fälle oft, wie zuletzt einen Herrn, der über Jahre in einem Einzelmietzimmer mit Kochplatte und Toilette am Gang von 550 Euro Mindestsicherung gelebt hat, ohne Wissen über die darüber hinausgehenden Möglichkeiten.

Im zweiten Teil „Recht vermessen“ stellen die beiden auf lesbare und verständliche Weise ihre Rechtsaufassung dar. Sie wollen „Recht als sozialen Geltungszusammenhang“ (65) thematisieren. Hier fallen zwar die moralisierenden Begriffe „Gangster-Kapitalismus“, „Polit-Kasperl-Theater“, „Schmieröl-Psychologen des Politikberatungsgewerbes“ wieder dichter (alle gefunden auf einer einzigen Seite, 132), aber zugleich arbeiten sie sehr klar die Problematik heraus, die zwischen Anspruch und Wirklichkeit des Rechts in Österreich besteht, wenn die „Angemessenheit von Recht […] anhand der schaustellerischen Authentizität und medialen Performance der Rechtssetzer beurteilt“ wird. Also gesellschaftliche Fakten bei der Bewertung von Politik vom Souverän geflissentlich ignoriert werden, zugleich das Recht von ihm aber als „Ausdruck der eigenen Enteignung begriffen“ (132) wird. Anschaulich wird das in der Rechnung die die Autoren spitzfindig aufmachen. Aggregiert man die Betriebskosten des politischen Systems in Österreich „so konsumiert [es] etwa 8,5% des BIP“ (133), während die Sozialleistungen nach den radikalen Kürzungen der letzten Jahre (Das Arbeitslosengeld beträgt nur mehr 55% des letzten Gehalts!!) für Arbeitslose bei 5,5% Anteil an den gesamten Sozialausgaben liegt. (Laut Statistik Austria Pressemitteilung 13 110-138/23)

Die Autoren wissen sehr viel und zeigen das auch. Der Aufbau des Buches verrät tiefe theoretische Kenntnisse in Verbindung mit praktischer Erfahrung, auch wenn man sich an manchen Stellen wünschen würde, die praktischen Beispiele würden stärker in den Fokus geraten. Um einen Beitrag in der politischen Debatte zu leisten, muss der bürgerliche Citoyen, der von den Autoren als Voraussetzung für den funktionierenden demokratischen Rechtsstaat herausgearbeitet wird, auch die praktische Seite der Probleme erkunden können. Zwei praktizierende Anwälte könnten da eventuell handfestes Wissen zur Darstellung bringen, das es schafft das Arkanum, das über der politischen Juristerei liegt, ein wenig zu lüften. Vielleicht wird es ja in einem Anschlussband noch nachgereicht.

Das Kapitel über die Rationalität des Rechts ist wieder brillant erzählt und auf einem hohen theoretischen Niveau und endet mit dem nachdenklich stimmenden Satz: „Der Marktfundamentalismus der Gegenwart mit seiner auf Dauer gestellten kommissarischen Verwaltung des ökonomischen Notstands (Vielfachkrise) operiert mit einem Besteck, welches der materiellen Rechtsstaatlichkeit des Faschismus wesensgleich ist.“ (414)

In der Auseinandersetzung damit, was das Recht (nicht mehr) leistet, ermitteln die Autoren dann die Probleme, die sie kritisch bearbeiten wollen. Das Recht wird ökonomisch nur mehr „als Standortfaktor verstanden und seine relative Selbständigkeit abgeschliffen“. Darüber hinaus wurde der Zugang zum Recht „und dessen wirkungsvolle Mobilisierung für untere soziale Strata verschüttet“. Und „die sozialen Reproduktionsinteressen der Lohnabhängigen (Bildungsbeteiligung, gute Arbeit, Teilhabe durch Konsum, Finanzplanung und Kredit, menschenwürdiges Wohnen, Rechte auf Gesundheit, Pflege oder Sicherung vor Armut etc.) [sind] schlicht aus dem Recht ausgewandert“ (427). Eine treffende Analyse!

Der Bogen wird auch danach noch weit gespannt. Es geht um Offshoring, darwinistische Narrative in Wirtschaft und Counter Culture, um Ideologie und Kritik und immer wieder um etwas seltsam anmutende Begriffe wie „Kapitalozän“, die neben der durchaus brauchbaren sonstigen Begriffsarbeit seltsam deplaziert wirken.

Das Buch von Dimmel und Noll ist nicht historisch angelegt, die vielen gestreuten Hinweise darauf, dass die heutige Situation bewusst herbeigeführt worden ist, muss man ihnen an vielen Stellen glauben. Der vorliegende Text spielt weitgehend in der Gegenwart und oft nicht einmal in Österreich. Denn immer, wenn es ans Eingemachte des Kapitalismus geht, fehlen offenbar die lokal spezifischen Studien. Dann kommen die üblichen Allgemeinplätze von den üblichen Autoren. So wie eher Nancy Fraser, die universale Theoretikerin des Kapitalismus und seiner feministischen Kritik, zu Wort kommt als Chantal Mouffe, obwohl zweitere doch zumindest über die österreichischen Verhältnisse geschrieben hat (Über das Politische 2007). Überhaupt geht es sehr eklektisch zu und nicht immer ist vollkommen klar warum ein bestimmter Theorieteil gerade an dieser Stelle steht, oder warum sich manche Argumentation im Buch mehrmals wiederholt und andere sang- und klanglos verschwindet, nachdem sie einmal aufgebracht wurde. Sichtbar etwa bei der Aufnahme Giorgio Agambens in den Text, dessen Beitrag für die Argumentation der Autoren überhaupt nicht notwendig gewesen wäre. Dem darüber hinaus aber auf Seite 561 großflächig widersprochen wird, wenn es um die zentrale These seines frühen Werkes, dem Verständnis des Ausnahmezustands geht. Und 10 Seiten später, auf Seite 571, wir dieser wieder hervorgeholt um eben diesen Begriff vom Ausnahmezustand zustimmend heranzuziehen. Einmal im „Gegensatz zu“, dann wieder „in Anlehnung an“. Beide Male geht es um die Außerkraftsetzung der Rechtsgültigkeit des Rechts im Ausnahmezustand.

Agamben mit seinem metaphysischen Begriff des Individuums bräuchte man dafür nicht. Wie sich auch Dimmel und Noll bewusst sind, wenn sie sich theoretisch damit auseinandersetzen, dass die Ruinierung des Rechts den Ausverkauf des Staats zur Voraussetzung gehabt hat. Sie sehen 45 Jahre neoliberale Gegenreformation als Grund dafür, dass das Recht „in vielerlei Belangen seine sozial wie ökologisch kompensierende Funktion weitgehend verloren“ (418) hat.

Gerda Marx hat das am Beispiel des „Immobilienmanagement des Bundes“ in ihrer 2007 publizierten Dissertation aufgezeigt: „In den letzten Jahrzehnten ist die Besorgung von öffentlichen Aufgaben in zunehmendem Ausmaß privatrechtlich organisierten Rechtsträgern zugewiesen worden.“ Allerdings ohne, dass „die angestrebte Straffung und Vereinheitlichung des Liegenschaftsmanagements“ erreicht worden wäre. Im Gegenteil, die angestrebte Koordination des Raummanagements wurde nicht erreicht, sondern die unklare Abgrenzung der Kompetenzen und Aufgaben zwischen den Ressorts und der BIG wurde noch verschärft. Nebenbei ist es bis 2007 nicht gelungen eine vollständige Feststellung des tatsächlichen Immobilienbesitzes des Bundes durchzuführen, was dazu führte, dass „die im Zuge der Privatisierung übereigneten Liegenschaften vielfach nicht bestimmbar“ sind.

Damit waren die idealen Voraussetzungen für Korruption geschaffen. Und just in dieser Zeit wurde das derzeit stattfindende Schmierentheater aus Politikerdarstellern und solchen die es gerne werden möchten und die mal nur wegen dem Gehalt dabei sind, politisch sozialisiert. Ein Haufen neoliberaler Schwachmaten mit dem politischen Anspruch eines Head of Backoffice in einer Filiale der Raiffeisen Bank International, die für ihre besonders sauberen Geschäfte mit Russischen Kunden berühmt ist. (Ich darf moralisieren, ich habe es mir nicht selbst verboten.) Vorgemacht haben es Größen wie der ehemalige Bundeskanzler und SPÖ Grande Alfred Gusenbauer, der eigentlich seit seinem Ausscheiden aus dem Amt beinahe ausschließlich durch Negativschlagzeilen aufgefallen ist und natürlich just im aktuellsten Skandal um die Signa-Pleite des Rene Benko auch wieder als honorarnotenstellende Fußnote aus dem Rahmen fällt.

Der Standard berichtet online am 01.12.2023: Gerade einmal drei Wochen nach seinem Rücktritt als Kanzler heuerte Gusenbauer laut „News“ bei der Signa an, für eine jährliche Pauschale von 280.000 Euro, „wobei von einem Zeitaufwand von einer Arbeitswoche pro Monat ausgegangen wird“. Inzwischen sitzt Gusenbauer neben dem Beirat auch in den Aufsichtsräten der wichtigsten Signa-Immobiliengesellschaften Signa Prime und Signa Development.

Und: Auch er kassierte Millionenhonorare. Für eine „Beratung“ im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfszahlungen in Deutschland an die Benko-eigene Kaufhauskette Galeria Kaufhof etwa stellte der Altkanzler der Signa Holding im März 2020 drei Millionen Euro exklusive Umsatzsteuer in Rechnung. Im September 2021 waren es dann nochmals zwei Millionen Euro.

Pikant daran ist nicht nur, dass Gusenbauer im Juni 2022 in der ORF-Sendung „Eco“ abstritt, dass er beratend für die Signa tätig sei. Auch lassen sich in seinen Engagements Interessenkonflikte ausmachen: Der Altkanzler berät neben Benko nämlich auch noch den Baukonzern Strabag von Hans Peter Haselsteiner, in dem er als Aufsichtsratsvorsitzender fungiert. Haselsteiner – er hält 15 Prozent der Signa Holding – liegt aber seit längerem im Streit mit Benko. Der Strabag-Gründer war federführend beteiligt an jenem Aufstand der Signa-Mitinvestoren Anfang November, der Benko von der Konzernspitze der Signa verdrängen sollte. Gusenbauer ist also geschäftlich, wenn man so will, auf beiden Seiten zu Hause.

Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass auch Ex-Kanzler Kurz mit Benko gute Geschäfte macht.

Aber zurück zum Thema: Dem Text von Dimmel und Noll vorangestellt ist ein Zitat Theodor Wiesengrund Adornos, der sich allerdings im Literaturverzeichnis nicht auffinden lässt. So wie überhaupt die textorientierte Rezeption der kritischen Theorie sich auf Jürgen Habermas beschränkt. Die „Dialektik der Aufklärung“ von Max Horkheimer und Adorno kommt zwar mal vor (160) bedarf aber offenbar keines Nachweises oder eines Zitates, weshalb sich auch dieser Text nicht im Literaturverzeichnis findet. Max Horkheimer darf mit zwei kurzen Aufsätzen reüssieren, die aber ebenso unpräzise und wie eine Pflichtübung absolviert werden. Obwohl er mit der Racket-Theorie die brauchbarste Version einer Kritik an Bandenherrschaft und politischer Korruption liefert, die uns heute zur Verfügung steht, wird öfter auf die „Soziologie des Parteienwesens“ Robert Michels Bezug genommen. Michels, zugegebenermaßen als Parteienforscher ein Begründer der modernen Politikwissenschaft, ist 1928 der Partito Nazionale Fascista Benito Mussolinis beigetreten und hat sich von da an mit der Erarbeitung einer faschistischen Theorie des Korporatismus beschäftigt.  

Das vorangestellte Motto von Adorno thematisiert die Problematik der sich ein anspruchsvoller Text stellen muss. Man kann sich präzise, gewissenhaft, dem Problem angemessen äußern, dann riskiert man als schwer verständlich zu gelten, oder man kann lax und verantwortungslos formulieren und mit Verständnis belohnt werden. Das macht neugierig zumal auf ein Buch das in Österreich geschrieben wurde, wo sonst oft genug die Seichtheit und die Laxheit das Gütesiegel des Buchverkaufs ist.

Aber es ist natürlich auch eine launige Vorbemerkung von zwei Profis, die schon so manches Buch in Österreich publiziert haben und die vor allem den Ton des Feuilletons hier gut kennen. Wer sich der heimischen Journaille nicht inhaltlich anbiedert, wird oft hysterisch rezepiert und letztlich negativ rezensiert. Sie nehmen in ihrer ganzen auf das Motto folgenden Einleitung diesen hysterisierten Ton der Kritik und die mögliche Stoßrichtung der über das Buch eingereichten Mängelliste vorweg und versuchen dem politisch motivierten Raunzen vorneweg gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.

„Ja wir haben uns viel vorgenommen, ja es ist schwierig zu lesen, ja wir haben nicht alles belegt, ja manches wird für Aufregung sorgen, aber wir wissen das, wir müssen es nicht mehr in der Rezension lesen.“

Man will sich nicht anbitzeln lassen, das Thema ist zu wichtig. Und sie haben auch Recht damit. Das Buch ist eine Grundlagenarbeit. Hier wird eine theoretische Perspektive eröffnet und der Stil ist ambitioniert unösterreichisch. Mit Kleinigkeiten halten sich die Autoren nicht auf. Sie haben ein Projekt vor sich das mit Kritik, mit Einspruch und mit Gegenwehr hantiert. Ein Projekt, das vom Duktus der Einwände gegen das bestehende System her durchaus einen Anspruch auf Veränderung setzt. Aber können sie zu einer utopischen Perspektive durchdringen?

Hier schreiben zwei Männer die schon lange in diesem Österreich erfolgreich sind. Deshalb ist bei aller kritischen Rhetorik immer zu spüren, dass ihnen nicht ganz geheuer ist bei dem was sie da sagen. Sie zitieren zwar ausgiebig Marx und Gramsci, vom operativen Impetus her sind sie aber eher bei Eduard Bernstein zu Hause. Auf Seite 523 sind sie sogar ein bissl wehleidig, was ihren eigenen Berufsstand angeht. Das Thema Digitalisierung streifen sie nur an der Oberfläche. Was verwundert angesichts des Versuchs eine zeitgemäße Darstellung der Probleme des Rechts anzufertigen. Julie E. Cohen und Ifeoma Ajunwa, die spezifisch zum Thema der Digitalisierung und dem Wandel des (Arbeits-)Rechts arbeiten, sucht man auf der, ansonsten beeindruckend langen, Literaturliste vergebens. Ebenso Simon Schaupps Kritik der digitalen Dequalifizierung von Arbeit und dem damit verbundenen Lohndumping fehlt. Aber auch Klassiker der Kritik des digitalen Kapitalismus, bei denen das Recht durchaus eine Rolle spielt, wie David Schiller und Wolfgang Fritz Haug, bleiben unerwähnt.

Empört sind Dimmel und Noll in Zusammenhang mit der Digitalisierung vor allem über das digitale „Ende des Anwaltsmonopols bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen“ (524). Das erleichtert zwar, wie sie selber zugeben, „einkommensschwachen Haushalten den Zugang zum Recht“ (523), aber gleichzeitig werden dadurch haufenweise legal assistants in den USA arbeitslos. Das kommt einer „Industrialisierung des Dienstleistungsmarkts auf dem Gebiet der Rechtsberatung gleich“ (524) und könnte auch damit in Zusammenhang stehen, dass „die Digitalisierung ein zentraler Treiber der Herausbildung eines autoritären Überwachungsstaates“ (ebda.) ist.

Als Berufsstandswahrer behält man sich vor abzuwägen, ob es besser ist, dass Arme gleichberechtigten Zugang zu Informationen über das Recht haben, oder Anwälte Jobs. Als in der Sozialarbeit tätiger Mensch kann ich nur sagen, das Ende des Anwaltsmonopols bei niedrigschwelliger Beratung wäre eine absolute Demokratisierung des Rechtsstaats und eine Unterstützung für alle, durch denselbigen, Deklassierten.

Gleichzeitig sind Dimmel und Noll an vielen Stellen zu Recht empört und bringen das auch selbstkritisch zum Ausdruck, wenn sie feststellen, dass ein „merklicher Teil der Krise des Rechts ganz offenkundig darin besteht, dass diese Krise innerhalb der Rechtswissenschaft kaum angemessen reflektiert wird“ (546).

Aber als gelernte Anwälte mit bürügerlicher Sozialisierung sind sie kaum gewillt, alle Verhältnisse umzustoßen in denen der Mensch ein erniedrigtes, geknechtetes Wesen ist. Vielmehr scheinen sie zurück zu wollen in eine Zeit in der alles besser war, ohne, dass sie historisch klären würden, ob es diese Zeit je gab. Oder was die Gründe für ihren kurzen Bestand und ihr Ende waren. Wenn die neoliberale Gegenreformation seit 45 Jahren läuft, dann sind sie wohl mit David Harvey einig, dass der Neoliberalismus Ende der 1970er Jahre beginnt. Dimmel und Noll waren 1977, im Jahr der Versenkung der Lucona, 18 und 17 Jahre alt. Und sie haben trotzdem teilweise recht, denn der große Unterschied zu den jetzigen Verhältnissen ist, dass Nationalratspräsident Leopold Gratz und Innenminister Karl Blecha von der damaligen SPÖ zurücktraten. Das würde Wolfgang Sobotka von der jetzigen ÖVP niemals passieren.

In ihrem Abschlusskapitel überschrieben mit „Und jetzt, wohin?“, also der bürgerlichen Variante Lenins „Was tun?“, einigen sie sich darauf, dass es das Recht und die Anwälte weiterhin braucht, um zwischen partikularen Interessen zu vermitteln und vor allem Fragen der Umverteilung und Gerechtigkeit gesamtgesellschaftlich zu be- und verhandeln, anstatt sie immer mehr den Individuen zuzuschieben.

Sie bezeichnen das Recht als „Speerspitze der Durchkapitalisierung“ (561), was mit sich bringt, dass es zu einer zunehmenden „Flucht der Herrschenden und der von den bestehenden Verhältnissen Profitierenden aus dem Recht“ (427) kommt. Diejenigen die sich die Regeln machen können, halten sich nur daran, wenn sie ihren wirtschaftlichen Interessen entsprechen.

Dimmel und Noll wenden sich gegen die Ungerechtigkeiten die aus der „Nichtanwendung geltenden Rechts“ (546) resultieren, aus der fortgesetzten kommissarischen Verwaltung, die dafür sorgt, dass Niedriglöhne niedrig bleiben und zugleich Liftbetreiber und Hoteliers, die mit diesen Niedriglöhnen ihre Marge machen, während der Pandemie mit 6 Milliarden Euro unterstützt wurden. Um hinter die Perfidie dieser Situation zu steigen, braucht es für die Autoren, eine kollektive Vernunft. Und, wie jeder Jurist der Welt jedem juristischen Laien der Welt jederzeit für gutes Geld erklären wird: „Jede Form kollektiver Vernunft kann sich nur im System des Rechts entfalten.“ (684)

Das Recht soll sich nicht am Markt ausrichten. Aber rationale Rechtspolitik muss Leistung bringen. Die „Leistungskapazität des Rechts […] hängt […] davon ab, ob es ökonomische Bedarfsdeckung, ökologisch Nachhaltigkeit und soziale Inklusion bzw. normative Sozialintegration auf partizipative Weise, evidence-based und in einer den rechtsstaatlichen Grundprinzipien verpflichteten Weise organisieren und gewährleisten kann.“ (691) Überprüfen kann man das durch „rekursive Rückkopplung von Gesetzgebungsprozessen an außerrechtliche Wissensbestände und Expertisen, die Ersetzung des Bundesrats durch eine Kammer von Fachleuten, durch partizipative Verfahren der Rechtssetzung, etwa durch Kinder-, Stadtteil- und Bürgerparlamente durch unmittelbare Antragspositionen von Kontrollagenturen“ (691f.).

Widerstand bedeutet für die Autoren „die Entwicklung rechtlicher Argumentations- und Begründungsfiguren, welche dem Widerstand Legitimität (Rechtfertigung) Legalität (Berechtigung) verleihen, […] die Herauspräparierung antihegemonialer, alternativer Normenbegründungen“ (699).

Das Buch ist eine große Reise durch die Rechtsphilosophie und die bürgerliche Kapitalismuskritik. Es fordert zum Nachdenken heraus und es ist, mit all seinen Fehlern, das zur Zeit beste Buch auf diesem Gebiet. Man kann es im Regal allein schon wegen seines Umfangs sehr gut, neben Joseph Buttingers „Am Beispiel Österreichs“ platzieren und hätte zwei Klassiker nebeneinanderstehen. Einen vergangenen und einen künftigen.

Johnny Depp, Jack Unterweger und die ganz normalen Psychopathen im Leben von Frauen

Große und kleine Skandale in Promi-Kreisen, wie der Verleumdungsprozess zwischen Johnny Depp und Amber Heard oder metoo sind nur die Spitze des Eisbergs. In Österreich ist jede dritte Frau von Gewalt betroffen.

Das hat eine Studie der Statistik Austria gezeigt, die man hier nachlesen kann. Wir – drei Frauen – Ela, L. und Nele diskutieren im Podcast über Gewalt an Frauen, ihre Formen (psychische, körperliche, sexuelle Gewalt und Stalking) und darüber, wie sich Täter als Opfer darstellen.

Unser verspätetes Valentins-Special für euch liebe LeserInnen und HörerInnen. Enjoy!

Despacito!

Seit nunmehr fast einem Jahr ist das neuartige Corona-Virus, Covid-19, in aller Munde. Die mediale Berichterstattung ist bis heute nahezu gesättigt mit diesem Thema. So lange hat sich nicht einmal Despacito in den Billboard-Charts auf dem ersten Platz gehalten. Periodisch schafft es ein Terroranschlag kurzzeitig die Aufmerksamkeit der Medien auf sich zu ziehen. Enthauptungen haben Konjunktur und die Menschen schon immer fasziniert. Dagegen stinkt Organversagen als Todesursache ab.

Seit Corona sich unser aller Seelen und Herzen bemächtigt hat, können wir die Effizienz der Bürokratie, einer Kunst, die in Österreich sowohl geliebt wie auch gefürchtet wird, wieder leibhaftig bewundern. Die Maßnahmen sind stets klar und verständlich formuliert. Wenn dies nicht der Fall ist, so liegt es jedenfalls nicht an der Regierung. Später stellen sich einige als rechtlich nicht haltbar heraus, aber das macht nichts, wenn die Regierung sich im Nachhinein geschlossen einigt, diese hätten so sowieso nie gegolten. Anzeigen für Übertretungen hat die Polizei, die selbst ihre Kompetenzen nur erahnen konnte, im ersten Lockdown präventiv und affirmativ ausgestellt. Die Österreicherinnen haben sie ebenso präventiv nicht bezahlt und bekamen in den meisten Fällen Recht.

Bereits vor dem ersten Lockdown war die Kommunikationsstrategie der Regierung offensiv vage. Man setzte auf die Mitarbeit der Eltern bei der Betreuung der Kinder, die Schulen blieben zwar geschlossen, waren aber auch geöffnet, für jene die keine anderen Betreuungsmöglichkeiten hatten. Man appellierte an die Eltern ihre Kinder besser nicht in die Schule zu schicken, schuf aber kaum Möglichkeiten für diese, die es ihnen erlaubt hätten ohne gröbere Verluste – auf dem Spiel standen Gehalt sowie Jobs an sich – den Lockdown zu überstehen. Zudem ließ man verlautbaren, die Großeltern, die ansonsten die Kinderbetreuung übernehmen hätten können, gehörten nunmehr zur Risikogruppe, daher solle man die Kinder von diesen fernhalten.

Der Sommer war ein lauer, Corona verwandelte sich in Corönchen, das Virus sollte schließlich nicht die Tourismusbranche zu stark beeinträchtigen. Man hielt die Bürgerinnen aber an, dennoch Urlaub in Österreich zu machen, denn man hatte sich kein geringeres Ziel gesetzt als der Sommerfrische zu altem Glanz zu verhelfen. Die langsame Normalisierung (Despacito!) der Situation nutzte auch WKÖ-Chef Harald Mahrer für ein sympathisches Fotoshooting im Falstaff-Magazin, wo er frisch geföhnt und grinsend, eine Magnumflasche Wein in die Kamera hielt und die Österreicher bat sich einen Ruck zu geben und endlich wieder zu genießen. Erst gegen Ende der Saison erklärten die Regierungen Europas gegenseitig ihre Länder zu Risikogebieten. Für Österreich schien Kroatien besonders gefährlich, obwohl die Fallzahlen bei Weitem unter jenen in Österreich lagen. Ein besonders kompetentes Regierungsmitglied verkündete das Virus komme mit dem Auto über die Grenze. Dies führte dazu, dass am Wochenende vom 23. August 2020 für 15 Stunden gar niemand über die slowenische Grenze nach Österreich kam, weil viele Durchreisende die für Österreich benötigten, ausgefüllten und ausgedruckten, Formulare nicht vorweisen konnten.

Seit ungefähr einer Woche befinden wir uns nun wieder in einem Lockdown-Light, dessen Verkündung am 30. Oktober 2020 angekündigt und am 31. Oktober 2020 vollstreckt wurde, der am 4. November 2020 in Kraft trat. Nun kündigt sich ein zweiter harter Lockdown an, der, so munkelt man, am 14. November 2020 verkündet werden soll, damit er rechtzeitig vor dem Wochenende beschlossen ist und die Frage der Kinderbetreuung für arbeitende Eltern sich für die nächste Woche nicht zu einfach gestaltet.

Urlaubstage stehen den Wenigsten noch zur Verfügung. Da bleibt nur noch die Umstellung auf Home Office. Als Elternteil erhoffe ich mir, dass die glückliche Vermählung des Arbeitsministeriums mit dem Familienministerium weiter so erfolgreiche Früchte trägt, wie bisher. Allein diese Zusammenlegung, die es vor 2020 nie in der Geschichte der österreichischen Republik gab, wäre eine psychoanalytische Studie wert.

Die erste Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend der zweiten Republik beweist mit ihrer jüngst veröffentlichten „Checkliste“ über die „Ergonomische Gestaltung von Telearbeitsplätzen“, dass sie schon jetzt ihre fünfstellige Politikerinnenpension wert ist. Das „Ziel einer jeden Arbeitnehmerin und eines jeden Arbeitnehmers“ solle sein „den eigenen Arbeitsbereich so ergonomisch wie möglich zu gestalten“. Der Raum solle dabei „über 8,0 m2  groß sein und die Raumhöhe mindesten 2,5m aufweisen“. Der Arbeitsplatz solle zudem nicht über „Leitern“ erreichbar sein. Der Arbeitsraum solle „mindestens ein Fenster mit Sicht nach außen haben, damit man ins Freie schauen und auch ausreichend Tageslicht in den Raum gelangen“ könne. „Der Geräuschpegel“ im Raum solle zudem „so leise sein, dass die Konzentration nicht gestört wird“. Vier von fünf der hier genannten Punkte treffen auf meinen tatsächlichen Arbeitsplatz nicht zu. Ich nehme aber gerne, zumindest fürs Home Office, Spenden der Regierung entgegen, um mir einen Zubau für einen ergonomischen Telearbeitsplatz leisten zu können. Um den Geräuschpegel leise zu halten, sperre ich meine Kinder vorsorglich, der Tradition entsprechend, in den Keller.